Hundesteuer in Luzern
Die Hundesteuer in Luzern beträgt 120 Franken pro Jahr.Vorschriften für Hundehalter in Luzern
Die Vorschriften zur Hundehaltung sind im kantonalen Gesetz und in der kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden festgelegt. Für den städtischen Bereich sind vor allem das in der Verordnung geregelte Betretungsverbot und die Leinenpflicht von Bedeutung. Auf Friedhöfen, in Badeanstalten, in Spitälern, auf Kinderspielplätzen, Pausenplätzen sowie Spiel- und Sportplätzen ist das Mitführen und Laufenlassen von Hunden verboten. In öffentlich zugänglichen Lokalen, in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf verkehrsreichen Straßen sind Hunde an der Leine zu führen. Aus Gründen des Tierschutzes gilt die Leinenpflicht von Anfang April bis Ende Juli auch im Wald und an Waldrändern. Im Stadtgebiet sind von den Behörden teilweise Ausnahmen von den genannten Regelungen zugelassen und entsprechend ausgeschildert (Hundefreilaufzonen).