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Wolfgang
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 12
zuletzt 22. Feb.

schwarmwissen gefragt

Wenn du 6 Monate einen Hund bei dir aufgenommen hast, weil sich das halterehepaar getrennt hat und der Hund einen Schaden anrichtet, haftet nach 833 bgb trotzdem noch der Halter wenn kein betreuungsvertrag besteht?
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
22. Feb. 17:23
Mittlerweile über den Tierschutzverein enteignet und uns übertragen
Dann versteh ich nicht warum du den Schaden ersetzt haben möchtest, wäre es von Anfang an deiner gewesen, müsstest du ja auch für den Schaden selber aufkommen.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
22. Feb. 17:25
Dann versteh ich nicht warum du den Schaden ersetzt haben möchtest, wäre es von Anfang an deiner gewesen, müsstest du ja auch für den Schaden selber aufkommen.
Zumal ja nun vermutlich kein Schaden mehr eingereicht werden kann, wenn dort garkeine Versicherung mehr besteht.