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Daniela
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Anzahl der Antworten 3
zuletzt 3. Sept.

Zweitversicherung sinnvoll?

Wir haben direkt als Freddy Anfang des Jahres zu uns kam, eine OP + Krankenversicherung abgeschlossen. Es KÖNNTE sein, dass Freddy noch in diesem Jahr, vermutlich unter Kurznarkose geröngt werden muss, VIELLEICHT eine oder regelmäßige Zahnversiegelungen (unter Narkose?) erforderlich sind und / oder im schlimmsten Fall auch Zähne gezogen werden müssen. Damit ich hier nicht nochmals Freddys Vorgeschichte schreiben muss, schaut doch bei Interesse in meinen alten Beiträgen. Ein Zahnpaket ist in unserer Versicherung auch enthalten, also wären die Kosten dafür gedeckt. Ich fürchte aber, dass die Versicherung uns dann rausschmeißen könnte und wir dann Probleme haben, bei einer neuen aufgenommen zu werden. Noch waren wir nicht beim Zahnarzt, der Termin ist erst Ende September und noch ist nichts amtlich oder bestätigt. Im Rahmen einer Impfung hat unser "Hausarzt" auf meine Bitte hin einen Blick auf Freddys Zähne geworfen, da ich dachte, er hätte Zahnstein. Im Grunde gab es dann mehr so nebenbei die Aussage, dass es ein Zahnschmelzdefekt sei. Denke nicht, dass der Tierarzt das notiert hat. Erst durch Nora von der medizinischen Sprechstunde hier im Forum bin ich auf die möglichen Folgen für Freddy aufmerksam gemacht worden und habe dann auch direkt den Termin beim Facharzt gemacht. Aber wie schon geschrieben, noch waren wir nicht da, noch ist nichts amtlich. Wäre es illegal noch schnell eine zweite Versicherung abzuschließen, damit wir mit der weiter machen können, wenn uns die erste kündigt? Oder die Versicherung abwechselnd in Anspruch zu nehmen? Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine.
 
Beitrag-Verfasser
Barbara
Hilfreichste Antwort
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Li
3. Sept. 21:16
Hallo. Darf man für einen Hund 2 Versicherungen abschließen?
 
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Daniela
3. Sept. 21:45
Hallo. Darf man für einen Hund 2 Versicherungen abschließen?
Das genau ist ja meine Frage...
 
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Dana, Bonney &
3. Sept. 21:54
Hallo. Darf man für einen Hund 2 Versicherungen abschließen?
Ja, darf man. Viele Versicherer fragen jedoch an ob noch weiterer Versicherungsschutz besteht. Hierbei sollte man zwingend ehrlich antworten. Es obliegt dann dem Versicherer ob und mit welchem Schutz er policiert oder nicht. Und zusätzlich die Info: Alsbald Probleme und Beschwerden bestehen und diese im Antrag konkret erfragt werden, sollte zwingend Ehrlichkeit gelten. Die eingezahlten Beiträge der Versichertengemeinschaft sind nicht dafür die Erkrankungen und Behandlungen zu finanzieren, welche bereits vor Antragstellung bestanden haben/bekannt waren. Natürlich kann sowas im Rahmen der Prüfung der vorvertraglichen Situation nur auffallen, wenn es ärztlich dokumentiert wurde .