Die rechtlichen Mittel zum wirkungsvollen Eingreifen sind in der Tat begrenzt.
Der Nachbar-Zwergpudel (2J) wird nur auf dem Grundstück Gassi geführt.
Eine Cane Corso Mädchen (3J)
kommt auch nicht vom Grundstück.
Ein Beagle wird zwar vom gehbehinderten Herrchen Gassi geführt, aber Herrchen vergisst, ob er ihn schon gefüttert hat - der Hund wiegt 45 kg! Er wird zwar auch von den Nachbarn bewegt, aber das reicht nicht zum Kompensieren.
Ich selber bewege Hundchen, deren alte Besitzer nicht mehr so große Strecken schaffen, aber zumindest erkennen, dass ihr Hund geistige Anregung und Bewegung braucht. In der Woche liegen hier im Haus hin und wieder noch andere Hundchen rum, weil Herrchen/Frauchen überlappende Arbeitszeiten haben.
Es muss von den Leuten selbst kommen und ist in anderen gesellschaftlichen Bereichen nicht anders (Kinder, Partner, Behinderte, also alle, die sich gegen Übergriffe und Vernachlässigung nicht wehren können). Mehr als Behörden zu informieren und ohne sich selbst zu gefährden geht nicht.
Ist immer Schwierig in solchen Fällen. Auch was das TS-Gesetz betrifft, da heißt es zwar das ein Hund 2x täglich Gassi-geführt werden muss und/oder genügend Auslauf haben müsse. Beides wird aber nicht genauer erläutert...🤗 . Beides ist ja bei den von dir erwähnten Fall des Zwergpudel und CC gegeben, also eigentlich kein Verstoß gegen das TSG .. Was den Beagle betrifft ebenso, e wird ja nach dem TSG nicht "vernachlässigt", bekommt "genug"zu fressen und "Auslauf".... Kenne einen Fall wo ein Husky über 70kg schwer war bis der "Besitzer" endlich begriff das er seinem Hund damit schadet. Bei solchen Fällen kann man nur mit den Besitzern das Gespräch suchen, es ihnen erklären und freundlich Hilfe und Unterstützung anbieten, manchmal werden solche Situationen auch aus einer "Not heraus geboren" .Bez. TGS müsste natürlich nachgebessert werden, aber solange Hund eine Sache ist/bleibt wird das wohl nicht sein