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Melanie
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zuletzt 22. Mai

(Zwangs-) Abgabe des Hundes bei psychischen Krankheiten / Verwahrlosung

Ich habe schon mehrere Hundehalter kennen gelernt bei denen ich mich fragte, ob die Hundehaltung noch vertretbar ist oder der Hund nicht beschlagnahmt werden müsste. Messihaushalte bei denen der Hund zwar versorgt wird aber im Chaos versinkt, Demenzkranke die den Hund mit Döner ernähren und kaum aus führen, Depressive die sich mit dem Hund komplett einkapseln, ... muss der Hund physisch "kaputt" sein, oder ab wann kann man realistisch einschreiten? Was vertretbar ist, sieht jeder Betroffene sicherlich anders, zumal der Hund oft der letzte Halt im Leben ist.
 
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Barbara
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Barbara
 
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Olli
10. Mai 04:54
Die rechtlichen Mittel zum wirkungsvollen Eingreifen sind in der Tat begrenzt. Der Nachbar-Zwergpudel (2J) wird nur auf dem Grundstück Gassi geführt. Eine Cane Corso Mädchen (3J) kommt auch nicht vom Grundstück. Ein Beagle wird zwar vom gehbehinderten Herrchen Gassi geführt, aber Herrchen vergisst, ob er ihn schon gefüttert hat - der Hund wiegt 45 kg! Er wird zwar auch von den Nachbarn bewegt, aber das reicht nicht zum Kompensieren. Ich selber bewege Hundchen, deren alte Besitzer nicht mehr so große Strecken schaffen, aber zumindest erkennen, dass ihr Hund geistige Anregung und Bewegung braucht. In der Woche liegen hier im Haus hin und wieder noch andere Hundchen rum, weil Herrchen/Frauchen überlappende Arbeitszeiten haben. Es muss von den Leuten selbst kommen und ist in anderen gesellschaftlichen Bereichen nicht anders (Kinder, Partner, Behinderte, also alle, die sich gegen Übergriffe und Vernachlässigung nicht wehren können). Mehr als Behörden zu informieren und ohne sich selbst zu gefährden geht nicht.
 
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Dogorama-Mitglied
10. Mai 06:03
Rein rechtlich ist der Hund eine Sache. Das macht es schwierig. Es gibt das tierschutzgesetz, das aber zum einen sehr schwammig ist, und zum anderen Verstöße nachgewiesen werden müssen. Und selbst dann: die kreisveterinärämter sind meist unterbesetzt und mit dem enormen arbeitsaufkommen überfordert. Von daher finde ich Olli's Ansatz als einzige Alternative machbar: Nachbarschaftshilfe!
 
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Sonja
10. Mai 06:41
Ich finde es schwierig bis falsch, die eigenen Maßstäbe bei anderen anzulegen. Beispiel Messi: da ist gar nicht gesagt, dass der Hund leidet. Nur weil "Normalos" das extreme Horten von Dingen chaotisch finden. Hunde sind nicht nur oft der letzte Halt, sondern werden oft auch bestens versorgt, wo der Rest im Chaos versinkt. Bei dem 45kg-Beagle sehe ich schon Handlungsbedarf, da ist meine persönliche Grenze (Gesundheitsgefahr) überschritten. Es stimmt, das Beste, was man tun kann, ist helfen. Und wo das nicht reicht, zumindest das Veterinäramt auf die Missstände aufmerksam machen. Unterbesetzt oder nicht, die müssen dem nachgehen.
 
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Dogorama-Mitglied
10. Mai 07:48
Rein rechtlich ist der Hund eine Sache. Das macht es schwierig. Es gibt das tierschutzgesetz, das aber zum einen sehr schwammig ist, und zum anderen Verstöße nachgewiesen werden müssen. Und selbst dann: die kreisveterinärämter sind meist unterbesetzt und mit dem enormen arbeitsaufkommen überfordert. Von daher finde ich Olli's Ansatz als einzige Alternative machbar: Nachbarschaftshilfe!
Dass Hunde vor Gericht als Sache zählen wurde schon vor Jahrzehnten geändert.
 
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Sonja
10. Mai 08:03
Die rechtlichen Mittel zum wirkungsvollen Eingreifen sind in der Tat begrenzt. Der Nachbar-Zwergpudel (2J) wird nur auf dem Grundstück Gassi geführt. Eine Cane Corso Mädchen (3J) kommt auch nicht vom Grundstück. Ein Beagle wird zwar vom gehbehinderten Herrchen Gassi geführt, aber Herrchen vergisst, ob er ihn schon gefüttert hat - der Hund wiegt 45 kg! Er wird zwar auch von den Nachbarn bewegt, aber das reicht nicht zum Kompensieren. Ich selber bewege Hundchen, deren alte Besitzer nicht mehr so große Strecken schaffen, aber zumindest erkennen, dass ihr Hund geistige Anregung und Bewegung braucht. In der Woche liegen hier im Haus hin und wieder noch andere Hundchen rum, weil Herrchen/Frauchen überlappende Arbeitszeiten haben. Es muss von den Leuten selbst kommen und ist in anderen gesellschaftlichen Bereichen nicht anders (Kinder, Partner, Behinderte, also alle, die sich gegen Übergriffe und Vernachlässigung nicht wehren können). Mehr als Behörden zu informieren und ohne sich selbst zu gefährden geht nicht.
Ist immer Schwierig in solchen Fällen. Auch was das TS-Gesetz betrifft, da heißt es zwar das ein Hund 2x täglich Gassi-geführt werden muss und/oder genügend Auslauf haben müsse. Beides wird aber nicht genauer erläutert...🤗 . Beides ist ja bei den von dir erwähnten Fall des Zwergpudel und CC gegeben, also eigentlich kein Verstoß gegen das TSG .. Was den Beagle betrifft ebenso, e wird ja nach dem TSG nicht "vernachlässigt", bekommt "genug"zu fressen und "Auslauf".... Kenne einen Fall wo ein Husky über 70kg schwer war bis der "Besitzer" endlich begriff das er seinem Hund damit schadet. Bei solchen Fällen kann man nur mit den Besitzern das Gespräch suchen, es ihnen erklären und freundlich Hilfe und Unterstützung anbieten, manchmal werden solche Situationen auch aus einer "Not heraus geboren" .Bez. TGS müsste natürlich nachgebessert werden, aber solange Hund eine Sache ist/bleibt wird das wohl nicht sein
 
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Sonja
10. Mai 08:12
Dass Hunde vor Gericht als Sache zählen wurde schon vor Jahrzehnten geändert.
Nicht komplett nur teilweise. Wenn es um den Verkauf/Kauf oder um "Besitzansprüche" z.B. bei Scheidungsverfahren geht gelten sie noch als "Sache" . Auch wenn der Hund z.b. durch ein Autounfall verletzt wird gilt das noch immer unter bestimmten Bedingungen als "Sachbeschädigung" , anders ist es z.b. wenn ein Hund absichtlich gequält wird, dann greift meist das TS Gesetzt aber je nachdem wird sich auf "Sachbeschädigung" angeklagt/verurteilt. Ziemlicher Mischmasch ...
 
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Sonja
10. Mai 08:20
Dass Hunde vor Gericht als Sache zählen wurde schon vor Jahrzehnten geändert.
Jaein, wie ich unten schon erwähnte... Ich kann auch aus eigener Erfahrung Berichten: vor ungefähr 1 1/2 Jahren wurde mein Hund und ich z.b. von einem Betrunkenen angegriffen/bedroht. Ich zwar nur verbal aber mein Hund wurde gekickt und mit Feuerzeug und Schnapsflasche bedroht .....Anzeige wurde erstellt/aufgenommen .... Die Bezeichnung lautete wegen Verstoß gegen das TSG aber auch wegen "versuchter Sachbeschädigung" beides wurde dann vom Gericht eingestellt mit der Begründung der Typ war durch die Alkoholisierung nicht zurechnungsfähig....er ging also komplett straffrei aus.
 
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Olli
10. Mai 08:58
Tiere werden insofern nicht mehr als Sachen behandelt, da bei Verletzung des Tieres, dessen Behandlung bezahlt werden muss, auch wenn diese den materiellen Wert des Tieres übersteigt.
 
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Dogorama-Mitglied
10. Mai 09:28
Nicht komplett nur teilweise. Wenn es um den Verkauf/Kauf oder um "Besitzansprüche" z.B. bei Scheidungsverfahren geht gelten sie noch als "Sache" . Auch wenn der Hund z.b. durch ein Autounfall verletzt wird gilt das noch immer unter bestimmten Bedingungen als "Sachbeschädigung" , anders ist es z.b. wenn ein Hund absichtlich gequält wird, dann greift meist das TS Gesetzt aber je nachdem wird sich auf "Sachbeschädigung" angeklagt/verurteilt. Ziemlicher Mischmasch ...
Meine Aussage war unvollständig, das stimmt. Die im Ausgangstext genannten Situationen sind am eheste tierschutzrechtlich relevant und laut dem Tierschutzgesetz sind Tiere zum Glück mittlerweile Lebewesen und keine Sache mehr. Darauf hab ich mich bezogen.
 
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Dogorama-Mitglied
10. Mai 09:32
Jaein, wie ich unten schon erwähnte... Ich kann auch aus eigener Erfahrung Berichten: vor ungefähr 1 1/2 Jahren wurde mein Hund und ich z.b. von einem Betrunkenen angegriffen/bedroht. Ich zwar nur verbal aber mein Hund wurde gekickt und mit Feuerzeug und Schnapsflasche bedroht .....Anzeige wurde erstellt/aufgenommen .... Die Bezeichnung lautete wegen Verstoß gegen das TSG aber auch wegen "versuchter Sachbeschädigung" beides wurde dann vom Gericht eingestellt mit der Begründung der Typ war durch die Alkoholisierung nicht zurechnungsfähig....er ging also komplett straffrei aus.
Dass Alkoholkonsum immernoch oft ein Freifahrtschein ist, will einfach nicht in meinen Kopf 🙄