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Vanessa
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Anzahl der Antworten 12
zuletzt 18. Sept.

Zerkratztes Parkett - Haftpflicht - Hund einer Freundin

Hallo ihr Lieben, Ich habe paar Tage auf den Hund einer Freundin aufgepasst. Es handelt sich dabei um eine 40 kg Mischlingshündin. Ich selber habe auch eine 20 kg schwere Australian Shepherd Dame. In den paar Tagen sind auf unserem Parkett viele tiefe Kratzer auf dem Parkett entstanden. Ich habe nicht daran gedacht, dass so ein Schaden entstehen könnte, da dies bei meiner Hündin in 2 Jahren nicht geschehen ist. Es ist mir recht unangenehm, das mit meiner Freundin zu besprechen und wollte deshalb vorab mal im Forum fragen, ob ihr denkt, die Haftpflicht ihres Hundes würde diesen Schaden übernehmen? Vielen Dank ihr Lieben!
 
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Barbara
Hilfreichste Antwort
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Eva
17. Sept. 14:32
Hallo, wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Unser Hund war für 2 Tage bei einer Freundin und er hat einen Turnschuh zerstört. Die Haftpflich hat den Schaden nicht übernommen. Das war die Begründung: Soweit wir wissen, befand sich das Tier zum Zeitpunkt des Schadens in Ihrer [Freundin] Obhut. Sie waren dadurch Tierhüter nach § 834 BGB. Was bedeutet das? Sie waren verpflichtet, das Tier so zu beaufsichtigen, dass es niemanden schädigen kann. Wenn Sie das Tier richtig beaufsichtigt hätten, wäre der Schaden nicht passiert. Kann der Tierhüter durch Vorsorge und Aufsicht verhindern, dass die sich bei ihm befindenden Tiere einen Schaden verursachen, tritt die Haftung des Tierhalters ganz zurück (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. 7. 1991, r + s 1993, 299). Der Halter haftet dann nicht. Vielleicht hilft Dir das ja weiter!
 
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Vanessa
17. Sept. 14:42
Hallo, wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Unser Hund war für 2 Tage bei einer Freundin und er hat einen Turnschuh zerstört. Die Haftpflich hat den Schaden nicht übernommen. Das war die Begründung: Soweit wir wissen, befand sich das Tier zum Zeitpunkt des Schadens in Ihrer [Freundin] Obhut. Sie waren dadurch Tierhüter nach § 834 BGB. Was bedeutet das? Sie waren verpflichtet, das Tier so zu beaufsichtigen, dass es niemanden schädigen kann. Wenn Sie das Tier richtig beaufsichtigt hätten, wäre der Schaden nicht passiert. Kann der Tierhüter durch Vorsorge und Aufsicht verhindern, dass die sich bei ihm befindenden Tiere einen Schaden verursachen, tritt die Haftung des Tierhalters ganz zurück (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. 7. 1991, r + s 1993, 299). Der Halter haftet dann nicht. Vielleicht hilft Dir das ja weiter!
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort! 💕 Jetzt ist der Schaden ja entstanden nur durch das darauf gehen und strecken. Ich frage mich, wie ich das hätte anders beaufsichtigen sollen. Vielleicht gibts da doch noch eine Möglichkeit?
 
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Maximilian
17. Sept. 14:49
Hey Vanessa, ist es eine Mietwohnung oder Eigentum? Liebe Grüße Max
 
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Vanessa
17. Sept. 14:54
Hey Vanessa, ist es eine Mietwohnung oder Eigentum? Liebe Grüße Max
Eigentum, das meiner Eltern. Ich wohne noch daheim.
 
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Frank
17. Sept. 15:07
Da wirst du wohl kaum was erreichen. Dass die Krallen auf dem Parkett schleifen ist doch gut zu hören. Außerdem ist Parkett für Hunde eh ein sehr unsicherer Untergrund. Die Kratzer scheinen nicht wirklich tief zu sein, mit etwas Einsatz zusammen mit deiner Freundin kriegst du das wieder weg. LG
 
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Vanessa
17. Sept. 15:11
Da wirst du wohl kaum was erreichen. Dass die Krallen auf dem Parkett schleifen ist doch gut zu hören. Außerdem ist Parkett für Hunde eh ein sehr unsicherer Untergrund. Die Kratzer scheinen nicht wirklich tief zu sein, mit etwas Einsatz zusammen mit deiner Freundin kriegst du das wieder weg. LG
Dann ist es auf den Bildern nicht gut zu erkennen, es ist doch recht tief. Sicherer als so manche Fliese. Die Rauigkeit des Parketts ist recht hoch. Ganz anders als bei Laminat . Vielen Dank trotzdem für den Kommentar!
 
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Maximilian
17. Sept. 15:19
Eigentum, das meiner Eltern. Ich wohne noch daheim.
Dann muss man die Haftpflicht deiner Freundin prüfen. Gibt einige gute Anbieter, die auch Schäden beim Tierhüter mit absichern. Günstige bzw. nicht wirklich auf Hunde spezialisierte Anbieter haben sowas zu 99% nicht mit drin.
 
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Karin
17. Sept. 16:54
Hi, ich glaube das es da in den Versicherungen wie immer Unterschiede, Klauseln...gibt. Das müsst ihr einfach der Versicherung einreichen und mehr wie NEIN sagen können sie ja nicht. Viel Glück
 
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Dogorama-Mitglied
17. Sept. 17:23
Ich vermute, da ihr selbst einen Hund habt, ist das Verschulden des anderen Hundes nicht beweisbar, weshalb der Schaden wohl nicht bezahlt werden wird von der Haftpflichtversicherung.
 
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Ute
17. Sept. 18:26
Guten Abend kleiner tip hole dir einen holz Stift mal drüber und gut ist .Und sorry bei so einem kleinen Schaden wird dir die Versicherung eventuell genau. Das gleiche sagen und ist auch vielleicht besser für eure Nerven für dich und deine Freundin .😎