Hallo, wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Unser Hund war für 2 Tage bei einer Freundin und er hat einen Turnschuh zerstört.
Die Haftpflich hat den Schaden nicht übernommen. Das war die Begründung:
Soweit wir wissen, befand sich das Tier zum Zeitpunkt des Schadens in Ihrer [Freundin] Obhut. Sie waren dadurch Tierhüter nach § 834 BGB. Was bedeutet das? Sie waren verpflichtet, das Tier so zu beaufsichtigen, dass es niemanden schädigen kann. Wenn Sie das Tier richtig beaufsichtigt hätten, wäre der Schaden nicht passiert. Kann der Tierhüter durch Vorsorge und Aufsicht verhindern, dass die sich bei ihm befindenden Tiere einen Schaden verursachen, tritt die Haftung des Tierhalters ganz zurück (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. 7. 1991, r + s 1993, 299). Der Halter haftet dann nicht.
Vielleicht hilft Dir das ja weiter!