Meine Hündin ist in der Huta ungewollt gedeckt worden. Sie muss eine „stille „ Läufigkeit gehabt haben. Bezahlt immer der Besitzer des Rüden? So habe ich es zumindest gelesen( über Haftpflichtversicherung)
Katrin
9. Sept.
12:30
Ich würde mal mit dem Halter des Rüden sprechen. Wen der entspannt ist die Haftpflicht vom Rüden nehmen. Dafür ist so ne Haftpflicht doch da und es tut weder deinem noch seinem Geldbeutel weh 😉
Naja, viele Haftpflichtversicherungen setzen dann den Beitrag nach einem Versicherungsfall höher an. Somit zahlt der Besitzer dann doch.
Kerstin
9. Sept.
15:18
Könntest du zur Not beweisen, dass es ne stille Läufigkeit war?
Das Problem ist, dass der Rüdenhalter nur die Kosten tragen muss, wenn der Halter der Hündin alles dafür getan hat, dass sie nicht gedeckt werden kann.
Oli
9. Sept.
15:28
Naja, viele Haftpflichtversicherungen setzen dann den Beitrag nach einem Versicherungsfall höher an. Somit zahlt der Besitzer dann doch.
Deshalb sprechen bevor man „anzeigt“ 😉 manche Versicherungen haben auch wenn’s kleinere Beträge sind keine Erhöhung.
Esther
9. Sept.
15:30
Ich wüsste nicht wie ich’s nachweisen sollte. Erst spreche ich mit dem Halter. Ggf gibts ne zufriedenstellende Klärung
Sabine
9. Sept.
16:07
Naja, viele Haftpflichtversicherungen setzen dann den Beitrag nach einem Versicherungsfall höher an. Somit zahlt der Besitzer dann doch.
Wir mussten nach Schadensfällen noch bei keiner Haftpflicht, weder Privathaftpflicht noch Hundehalterhaftpflicht mehr bezahlen. Ich hätte daher als Rüdenhalter auch keine Probleme zu zahlen. Denn genau wie Oli schreibt: für unabsichtlich verursachte Schäden sind sie da. Also unbedingt nachfragen.
Patrick
9. Sept.
16:23
Also ich würd als rüden Besitzer dafür nicht bezahlen !
Und als Hündinnen Besitzer dem rüden Besitzer das nicht in Rechnung stellen !
Die Aufsichtspflicht lag bei der Huta die da ja augenscheinlich nicht nachgekommen ist.
Würd generell erstmal abwarten ob oder ob nicht bevor man alle scheu macht.
Katrin
9. Sept.
16:27
Deshalb sprechen bevor man „anzeigt“ 😉 manche Versicherungen haben auch wenn’s kleinere Beträge sind keine Erhöhung.
Meistens steht sowas in den Unterlagen 😉
Katrin
9. Sept.
16:31
Wir mussten nach Schadensfällen noch bei keiner Haftpflicht, weder Privathaftpflicht noch Hundehalterhaftpflicht mehr bezahlen. Ich hätte daher als Rüdenhalter auch keine Probleme zu zahlen. Denn genau wie Oli schreibt: für unabsichtlich verursachte Schäden sind sie da. Also unbedingt nachfragen.
Wir haben bisher tatsächlich noch nie eine in Anspruch nehmen müssen und haben deswegen eine abgeschlossen die den Beitrag bei nicht in Anspruchnahme prämiert sich dann aber auch das Recht rausnimmt im Fall der Fälle wieder zu erhöhen. Ich persönlich würde wäre ich der Besitzer des Rüden nicht dafür zahlen da dem Rüden kein Vorwurf zu machen ist.
Gerald
9. Sept.
16:41
Hallo zusammen, kenne es nur so das die Hut da nicht regresspflichtig. In der Regel sind die Halter dafür selbstverantwortlich. Eine Frage die sich mir stellt, ist woher weiß du nach so kurzer Zeit schon das deine Hündin trächtig ist und welcher Rüde es war?
In der Regel sind ja mehrere Hunde dort anwesend!
Esther
9. Sept.
17:15
Nach Angabe der Huta war es ein Deckakt also kein Aufreiten. Ob sie trächtig ist wissen wir nicht. Das kann man jetzt nur mutmaßen oder nach 25 Tagen einen Ultraschall machen. Wenn sie dann trächtig ist, ist ein Abbruch für die Hündin belastender.