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Natascha
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zuletzt 7. Apr.

Vergiftung im Restaurant mit Rattengift

Hallo Zusammen, ich stehe grad etwas neben mir, daher benötige ich euren Rat und euer Schwarmwissen. Ich war am 25.03. in einem Mexikaner in München beim Essen. Irgendwann zieht mein Hund unter der Bank eine schwarze Box unter der Bank heraus. Es stellt sich raus, dass sich in der Box Rattengift befunden hat (siehe Foto). Der Restaurantbesitzer hat dann versucht mich zu beruhigen, dass das Gift darin gut eingeschlossen ist und da nur Mäuse dran kommen. Ich habe trotzdem direkt in der Klinik angerufen, es war ein bekanntes Problem. Kommt wohl öfter in Münchner Restaurants vor. Sie haben mir dann geraten in 2 Tagen zum Haustierarzt zu gehen und die Gerinnung überprüfen zu lassen. Dieser Test war minimalst auffällig, deswegen haben wir gestern noch mal getestet und jetzt ist die Gerinnung leider deutlich gestört. Er bekommt jetzt für 4 Wochen Vitamin K. Hoffentlich bleibt er damit fit und übersteht die Vergiftung ohne weiteren Schaden. Jetzt frage ich mich allerdings doch auch, ob ich rechtlich etwas machen sollte. Soll ich das Restaurant anzeigen? Oder erst noch mal das Gespräch suchen, eben auch um die Tierarzt-und Medikamenten-Kosten übernehmen zu lassen. Bin jetzt schon bei 500 €. Hier hatte ich übrigens direkt schon eine Giftköderwarnung eingestellt. Bin mir grad unsicher, was das Richtige ist. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
 
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Oliver
5. Apr. 16:32
Neeee, dann wäre das Restaurant geschlossen bis das Problem gelöst ist.
Nicht unbedingt, kommt drauf an wie stark der Befall ist.
 
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Christine
5. Apr. 16:34
Keine Ahnung, hab mich mit den Vorschriften nie auseinandergesetzt. Ich weiß ja auch nicht ob die fachmännisch ausgelegt waren oder halt nicht. Wenn mein Hund in ein Lokal geht suche ich immer erst den Boden ab und dann kommt sie unter oder neben den Tisch. Da hat sie dann auch zu bleiben. In der Regel lasse ich sie aber eh lieber daheim.
Ich suche doch im Restaurant keinen Boden ab, wieso sollte man dass machen. Ein Speiselokal sollte doch sauber sein.
 
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Rike
5. Apr. 16:36
In deinem Fallbeispiel geht es aber darum, dass die Besitzerin Schadensersatz einklagen wollte, weil sie angeblich einen Schock erlitten hätte. Dass das abgewiesen wurde ist ja wohl nicht überraschend. Es bleibt wohl immer eine Einzelfallentscheidung.
Über die Frage zur Ersatzfähigkeit des Schockschadens hinaus, den wohl kein Gericht bei einem Tier annehmen würde (der BGH lehnte es ja auch bereits ab), umfasste der Klageantrag auch die Tierarztkosten und das AG äußerte sich zu allgemeinen Hinweispflichten, das ist das hier relevante. Ansonsten ist Rechtsprechung letztlich oft eine Einzelfallentscheidung und Frage der Auslegung, das ist ganz normal.
 
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Katrin
5. Apr. 16:51
Ich suche doch im Restaurant keinen Boden ab, wieso sollte man dass machen. Ein Speiselokal sollte doch sauber sein.
Eben weil auch mal was unter den Bänken, Tischen etc doch nochmal was liegen kann. Kommt ja immer auf das Lokal an. Ich schaue mir aber grundsätzlich immer den Bereich an wo ich meinen Hund ablege.
 
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Katrin
5. Apr. 16:54
So bitter das jetzt auch klingt aber ich sehe die Pflicht da echt beim Halter.
 
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Noelle
5. Apr. 17:21
Es hätte ja auch ein krabbelndes Kind sein können das da drank kommt. Das man nach Krümmeln und Dreck schaut ok. Aber das Köderboxen so einfach in einem Gastraum mit Publikumsverkehr efreichbar sind ist nicht in Ordnung. Wir hatten den Kammerjäger mal auf der Arbeit für den Außenbereich, das waren lange schwere Röhren die fest gesetzt/gebunden werden mussten. Und es mussten Warnhinweise vorhanden sein.
 
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Oliver
5. Apr. 17:26
Die Box muss aber so aufgestellt sein, dass der Hund sie unter Aufsicht nicht erreichen kann. Wenn sie also unter der Bank Reichweite eines liegenden, angeleinten Hundes unter Aufsicht liegt, dann haftet der Inhaber dafür. Anders sieht es aus, wenn der Hund sich im Restaurant selbstständig macht und Stellen aufsucht, wo er eigentlich gar nicht erwünscht ist.
Mal rein theoretisch... was wäre wenn der Hund ein Stromkabel anknabbert/ reinbeisst das unter der Bank an der Wand befestigt ist und der Hund bekommt nen Stromschlag...
 
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Sonja
5. Apr. 17:30
Keine Ahnung, hab mich mit den Vorschriften nie auseinandergesetzt. Ich weiß ja auch nicht ob die fachmännisch ausgelegt waren oder halt nicht. Wenn mein Hund in ein Lokal geht suche ich immer erst den Boden ab und dann kommt sie unter oder neben den Tisch. Da hat sie dann auch zu bleiben. In der Regel lasse ich sie aber eh lieber daheim.
Na, dann kann bei Euch ja keine Vergiftung vorkommen, oder?
 
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Ingrid
5. Apr. 17:30
Es war im Gastraum des Restaurants. Mein Hund war definitiv bei mir an der Leine, aber ja ich habe natürlich auch gegessen und habe nicht ununterbrochen auf meinen Hund geschaut. Er hat die Box unter der Holzbank hervorgezogen. Ich hatte damit nicht gerechnet, dass im Innenraum eines Restaurants Giftköder ausgelegt werden.
Du bist im Recht , Rattengift in dieser Form auszulegen ist unzulässig und fahrlässig , könnten ja auch Kinder unter die Bank krabbeln , geht garnicht , auf jedenfalls Anzeige ! Wie es da wohl in der Küche aussieht 🤭 ?Alles Glück für deinen Hund 🍀
 
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Kerstin
5. Apr. 17:42
Es war im Gastraum des Restaurants. Mein Hund war definitiv bei mir an der Leine, aber ja ich habe natürlich auch gegessen und habe nicht ununterbrochen auf meinen Hund geschaut. Er hat die Box unter der Holzbank hervorgezogen. Ich hatte damit nicht gerechnet, dass im Innenraum eines Restaurants Giftköder ausgelegt werden.
Ich sehe dass auch so.Zum einen müssen Giftköder angezeigt werden.Zum anderen würde ich nur ungern wo essen wo es offensichtlich Mäuse oder Ratten gibt. Ich würde zunächst versuchen mich gütlich mit dem Restaurant wegen der Tierarztkosten zu einigen.Vorallem wenn du nicht Rechtsschutz versichert bist.Ein Prozess ist teuer und zieht sich oft Jahre hin.Eine Erstberatung beim Anwalt kostet in der Regel 300Euro. Zeugen für den Vorfall wären auch wichtig. Sonst steht Aussage gegen Aussage.Das geht oft aus wie das berühmte Hornberger Schießen Ich wünsche dir viel Erfolg