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Jan
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 42
zuletzt 21. Apr.

Tierschutz-Hundeverordnung

Immer wieder liest man juristisch nicht haltbare Aussagen von Nutzer, die sich darauf versteifen, was ein tierhafter muss oder nicht muss. Hier habe ich mal die aktuelle Tierschutz-Hundeverordnung angefügt. Gesetzestexte müssen ja auch immer interpretiert werden, wie sehr ihr dass? Muss ein Hund Gassi, oder reicht der Garten (außerhalb des Zwingers aus)?
 
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Barbara
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Angelika
20. Apr. 08:50
Ich glaub rein rechtlich genügt der Garten. Aber wenn man es aus Tierschutzsicht sieht, reicht meiner Meinung nach der Garten ganz und gar nicht. Der Hund stumpft dann irgendwann ab, wenn er nur auf einem Fleck ist.
 
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Jan
20. Apr. 08:53
Ich glaub rein rechtlich genügt der Garten. Aber wenn man es aus Tierschutzsicht sieht, reicht meiner Meinung nach der Garten ganz und gar nicht. Der Hund stumpft dann irgendwann ab, wenn er nur auf einem Fleck ist.
Der ethische Aspekt spielt hier ja eher eine kleine Rolle, ob man es gut oder nicht findet, ist den gesetzt egal. Es gibt meiner Meinung nach auch gute Gründe den Auslauf im Garten zu geben. Nicht jedem Hund und nicht in jeder Situation, aber ganz junge Hunde (Welpen) können die Welt ganz am Anfang sehr geschützt kennenlernen und ganz alte Hunde können so im eigen Garten noch gehen, obwohl sie eig gar nicht mehr wirklich gehen können. Da man bei der Erstellung natürlich an das Minimum denken muss, berücksichtigt man dies natürlich.
 
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Cordula
20. Apr. 09:11
Der ethische Aspekt ist dem Gesetz nicht egal, denn der Gesetzgeber verfolgt mit der Regelung ja ein Ziel im Sinne des Tieres. Man muss sich bei der Auslegung jedes Gesetzestextes fragen, was der Gesetzgeber damit gewollt hat und den Einzelfall in diesem Sinne betrachten. Hier wollte der Gesetzgeber doch eindeutig dem vorbeugen, dass Hunde dauerhaft irgendwo eingesperrt werden und nie rauskommen oder draussen nur sich selbst überlassen werden. Deshalb schreibt er eine Kombination aus Auslauf und Beschäftigung mit der Bezugsperson vor. Von daher macht es z.B. schon einen Unterschied, ob ein Hund ausschließlich alleine im Garten rumläuft oder ob dort z.B. auch trainiert und gespielt wird und ob das für eine begrenzte Zeit so ist oder immer. Deshalb sind ja auch die Fälle, die du nennst, Welpe, Hund alt oder krank, ok, denn da gibt es gute Gründe es vorübergehend so zu handhaben und es ist im Sinne des Tieres. Wenn ein gesunder erwachsener Hund allerdings ausschließlich im Garten ist, wäre das nicht im Sinne des Gesetzes. Es gibt da keine pauschalen Antworten, das Gesetz kann nur eine Richtschnur sein.
 
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Kirsten
20. Apr. 09:14
Rein rechtlich ist es vermutlich in Ordnung, wenn der Garten und alle anderen Umstände ausreichendes umherlaufen möglich machen. Die Frage ist natürlich auch wie die individuellen Umstände sind. Wie sieht es in einem Mehrhundehaushalt aus, wenn ggf. einer der Hunde andere massiv einschränkt und somit den Auslauf und freie Bewegung verhindert? Gibt es da dann gesetzlich auch schon ein Problem? Unabhängig von den Gesetzen finde ich Hinweise auf Umstände, die zu Fehlverhalten führen können sehr wichtig. Wer Fragen zu Problemverhalten stellt und seinen Hund eher abseits der Norm hält, sollte zumindest bereit sein zu reflektieren, ob darin die Ursache begründet sein könnte.
 
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Nicole
20. Apr. 09:19
Wie immer ist das Problem an Gesetzestexten, dass sie halt äußerst schwammig formuliert sind und ja ganz bewusst Interpretationsspielraum lassen. Was ist denn ausreichende Dauer im Umgang mehrmals täglich mit der Betreuungsperson? Oder was heißt länger dauernd? 10 Minuten zur Fütterung zweimal täglich? Reicht es aus wenn der Hund zwar bei mir ist, aber ich mich eigentlich mit was ganz anderem beschäftige in der Zeit? Oder heißt es dass ich mich uneingeschränkt mit dem Hund beschäftige? Training, Spiel und Spaß, Körperpflege, Kuscheleinheiten, Gassigänge? Natürlich ggf. geht ein Alter Hund irgendwann nicht mehr Stundenlang Gassi mit einem? Aber ist es auch für den Hund nicht lebenswerter wen ihm Abwechslung für den Kopf? Andere Umgebung, andere Gerüche geboten wird wie wenn er nur noch seine Zeit ableistet?
 
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Dogorama-Mitglied
20. Apr. 09:19
Die Formulierung ist doch eher undeutig. Da steht 'im Freien außerhalb eines Zwingers' da reicht der Garten auch. Von Gassi ist da keine Rede, von der Länge des Spaziergangs auch nicht. Bei Punkt 2 steht 'ausreichende Dauer'. Ja wie lang ist denn ausreichend. 5min, 10 min, 2 Stunden. Ne genaue Dauer wie lange ein Hund Umgang mit einem Menschen haben muss steht da nicht. Das steht nur bei Welpen da. Abgesehen von der Verordnung, finde ich es trotzdem traurig und nicht richtig wenn ein und nicht täglich Gassi gehen darf.
 
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Karin
20. Apr. 09:33
Ich zweifle nicht an das dieses Gesetz unwichtig ist. Es verkümmern sicher noch genug Tiere an Ketten, in Hinterhöfen und schlimmeres. Es macht mich eigentlich generell traurig das Menschen überhaupt einen " Fahrplan " für das eigene Tier benötigen. Nachbarn halten sich auch 2 tolle Hovawarte , ausschließlich im großen Garten und Haus. Sie halten es für unnötig mit den Tieren raus zu gehen. Ich persönlich teile diese Meinung nicht und finde es sehr wichtig.
 
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Dogorama-Mitglied
20. Apr. 09:39
Ich würde aus dem Text keine Pflicht zum Gassi gehen lesen. Was ich auch nachvollziehbar finde. Je nach Job des Hundes ist Gassi gehen nebensächlich. Die Bauernhofhunde die ich kenne sind zum Beispiel tagsüber alleine auf den Weiden unterwegs. Eine Leine tragen die höchstens beim Tierarzt. Der Begriff "ausreichend Auslauf" wird bewusst so schwammig gewählt worden sein, eben weil nicht alle Hunde Stadthunde ohne Job sind. Das Gesetz muss sie ja alle abdecken.
 
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Lina
20. Apr. 10:26
Jetzt mal stark runtergebrochen und nur eingehend auf Absatz 1 S.1 Nr. 1 : Soweit ich das verstanden habe, gab es wohl mal die Idee einer sogenannten Gassi-Pflicht namentlich: mindestens 2 mal am Tag raus (also auch vom Grundstück runter) für insgesamt mindestens 1 Stunde. Da kam aber scheinbar so viel Widerstand zurück dass diese Verordnung jetzt nur noch (einen irgendwie gearteten) Auslauf (!) für Hunde in Zwingerhaltung vorsieht. Ich gehe davon aus dass wohl auch nur der Garten ausreichen würde…
 
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Jan
20. Apr. 10:39
Jetzt mal stark runtergebrochen und nur eingehend auf Absatz 1 S.1 Nr. 1 : Soweit ich das verstanden habe, gab es wohl mal die Idee einer sogenannten Gassi-Pflicht namentlich: mindestens 2 mal am Tag raus (also auch vom Grundstück runter) für insgesamt mindestens 1 Stunde. Da kam aber scheinbar so viel Widerstand zurück dass diese Verordnung jetzt nur noch (einen irgendwie gearteten) Auslauf (!) für Hunde in Zwingerhaltung vorsieht. Ich gehe davon aus dass wohl auch nur der Garten ausreichen würde…
Aber der Widerstand zeigt ja, dass eine solche Regel nicht bestand gehabt hätte - genau dafür ist ja dann Lobbyismus da, um dir gesetzte an der Realität zu stricken. Und es gibt ja Fälle (Siehe oben) da ist ein wirklich gassi gehen nicht sinnvoll oder auch schlicht weg nicht möglich. Das Gesetz bezieht sich im übrigen Nichtstun Zwinger Hunde, sondern allumfassend, für Zwinger und Züchter gibt es nochmal abweichende Vorgaben.