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Angelika
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Anzahl der Antworten 46
zuletzt 6. Jan.

Schutzgebühr mehrfach abkassieren

Eine Bekannte hat im Juli einen Hund (Border Collie) aus dem Tierschutz. Es gab von Anfang an große Probleme. Schon länger denkt sie darüber nach, den Hund wieder abzugeben. Jetzt hat sie sich entschieden und den Hund dem Tierschutz vor 3 Wochen gemeldet. Die haben aber bis heute niemand gefunden bzw. hat sich niemand gemeldet. Jetzt hat sie selbst jemanden gefunden der den Hund haben möchte. Und zwar genau jemanden zu dem ein Border passt. Bauernhof mit Schafherde. Darf der Tierschutz jetzt nochmal die komplette Schutz Gebühr verlangen? Obwohl sie ja nichts erreicht haben. Eine andere Bekannte hatte ihren Hund auch abgegeben und der Tierschutz hatte jemanden innerhalb der im Vertrag stehenden 14 Tagen jemanden gefunden. Da wurde auch die komplette Schutz Gebühr nochmal gezahlt. Das heißt doch der Hund wurde 2 x verkauft. Aber wie sieht es aus wenn man selbst jemanden gefunden hat????
 
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Angelika
23. Dez. 10:48
Mehr als ärgerlich, ja, aber wenn du meinst, die Leute sind vorsätzlich falsch beraten worden, sprich Krankheiten und Verhaltensaauffälligkeiten wären zuvor bekannt gewesen und verschwiegen worden, dann wäre der Vertrag womöglich ungültig. Das ließe sich mit einem Anwalt klären (ist aber auch wieder mit Kosten verbunden und die Frage ist, ob es böse Absicht oder wirklich unvorhersehbar war, zumal es schwierig sein wird, böse Absicht zu beweisen) oder mit einer Beschwerde evtl über das Ordnungsamt, wenn es ein örtlicher Verein ist. Das wäre alles aber unabhängig von der Schutzgebühr für die Neuvermittlung ...
Tja, wie soll das bewiesen werden.
 
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Dogorama-Mitglied
23. Dez. 10:53
Tja, wie soll das bewiesen werden.
Zumindest was die Tierarztkosten anbelangt, könnte man beim Tierarzt nachfragen, ob die behandelten Krankheiten zuvor ersichtlich gewesen sind. Extrembeispiel: Wenn die Hunde direkt nach der Übernahme voller Würmer waren, hätte das dem Verein auffallen sollen. Ebenso wenn ein Welpe gehinkt hat oder Schwierigkeiten beim Aufstehen gehabt hätte, beim Gehen immer wieder weggeknickt wäre und anschließend ne ausgeprägte HD festgestellt wird. Über sowas kann man dann (wenn man das gerichtlich ausfechten will) ein Gutachten erstellen lassen. Wenn die Tiere aber einfach nur das Futter im neuen Zuhause nicht vertragen oder sich einen Dorn in die Pfote gelaufen haben ... Da kann der Vermittler nix mehr zu.
 
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Angelika
23. Dez. 11:00
Danke, ich werde das so msk weitergegeben
 
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Dogorama-Mitglied
23. Dez. 11:14
Zitat... Scheisst doch auf die geringe Gebühr. Die Gebühr wurde erheblich durch die angeblich " gesunden" Hunde beim Tierarzt erhöht. Ich denke in knapp 3 Monaten mehr als 1000€ zuzüglich was alles zerstört wurde, vom Teppich über Couch Garnituren bis hin zu Fensterrollos und zerkratzten Türen, ist das nicht mehr als günstig zu sehen. Zumal die bereits vorhandenen Hunde nur noch in Deckung gehen sie unterdrückt werden und beim Spaziergang auf nem Hunde Platz die anderen fluchtartig den Platz verlassen weil sie mit diesem Hund nichts zu tun haben wollen und ihre Hunde schützen müssen
Also wollt ihr doch Schadenersatz geltend machen und die Gebühr wieder haben? 🤔
 
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Angelika
23. Dez. 11:25
Also wollt ihr doch Schadenersatz geltend machen und die Gebühr wieder haben? 🤔
Nein, davon war nie die Rede
 
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Angelika
23. Dez. 11:28
Nein, davon war nie die Rede
Die Rede war davon, das meine Bekannte selbst ein neues Zuhause gefunden hat, der Verein aber NOCHMAL die Gebühr kassieren will obwohl die nichts gemacht / vermittelt haben.
 
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Angelika
23. Dez. 13:40
Alles gut
 
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Ira
24. Dez. 16:02
Ich würde ihn einfach an den neuen Interessenten abgeben und einen eigenen Vertrag aufsetzen. Wer was vorher gesagt hat, interessiert niemanden. Es zählt nur das geschriebene. Wenn die sich nicht um den Hund kümmern, dann nimmt man das selbst in die Hand.
 
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Dominique
24. Dez. 20:20
Also bei uns ist es so ,daß wenn der Hund ein 2 mal vermittelt wird wir von dem neuen Besitzer die Gebühr haben möchten, und der alte Besitzer seine tierschutzzahlung zurück bekommt .
 
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Heike
6. Jan. 00:52
Na ja "Tierschutz will abkassieren" leider sind Vermittlungsgebühren auch dazu da anderen Hunden den Aufenthalt zu finanzieren bzw die ärztlichen Sachen zu bezahlen. Und selbst bei zwei Mal Schutzgebühr, ist ein Border beim Züchter wahrscheinlich "teurer" .
Es ist kein abkassieren, denn die Tiere werden ärztlich versorgt und verpflegt. Und außerdem ist die Gebühr auch dazu gedacht, dass sich Interessenten wirklich sicher sind sich einen Hund leisten zu können. Was auch zu beachten ist diese Tiere haben auch schon so einiges durchgemacht. Und was euch auch scheinbar nicht klar ist, diese Leute erhalten kein Geld, sondern machen es aus Liebe zum Tier.