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Jörg
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 26
heute 12:41

Reisen mit Hund.

Wir sind in einem anderen Thema am diskutieren ob die Rasseliste das gleiche ist wie die Einfuhrbeschränkung. Frankreich und Dänemark führt meines Wissens keine Rasselisten. Dennoch ist die Einfuhr von Staffordshire Terrier und Co. Verboten. Jetzt kommen wir zu Holland. Ja Holland hat keine Rasseliste. Dennoch wenn man unter den Einreisebeschränkungen schaut ist ein Stammbaum Nachweis bei zb Staffordshire Terrier erforderlich. (Wie auch die Standard EU Nachweise wie für jeden anderen Hund.) Die Frage ist jetzt welche Regeln gelten. Wenn es keine Rasselisten gibt wird der Staffordshire Terrier wie alle anderen Hunde behandelt oder muss man sich an die Einreisebestimmungen halten die für diese Rasse gelten? Wie ist die Rechtliche Grundlage und Welches Recht ist höher angesiedelt? Wer kennt denn genauen Unterschied zwischen EU Richtlinien, Landes-Recht, Rassenliste, Einfuhrbeschränkung und Einreisebeschränkung? Ich gebe hier noch ein paar Quellen an: https://herz-fuer-tiere.de/haustiere/hunde/urlaub-mit-hunden/einreisebestimmungen-niederlande https://www.stafford-terrier.de/niedere_lande02.html https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/niederlande/ Braucht man jetzt in Holland den Stammbaum Nachweis oder braucht man ihn nicht wenn man mit einem Staffordshire Terrier dort Urlaub machen möchte?
 
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Katja
heute 11:25
Jetzt noch spezifischer in Hessen ist es beim Staffordshire Terrier so das man den Hund als Gefährlich Hund anmelden muss. Egal ob der Wesenstest bestanden worden ist oder auch nicht. Ich als Halter muss eine extra Genehmigungs bescheinigung mit führen für meinen Hund wenn ich mit dem Hund unterwegs bin. In dieser Bescheinigung steht expizit das ich zum führen des Gefährlichen Hundes berechtigt bin mit dem Namen von dem Hund (wie schon erwähnt ist dies unabhängig von der Wesensprüfung) In den Niederlanden gibt es eine RAD Regelung, und wenn ich den Hund schon in Deutschland als Gefährlich Hund anmelden muss unabhängig von Wesensprüfung. Von welchen Kriterien geht dann die Niederländische Behörden aus. Sie können sich ja bei den Behörden in DE informieren und die geben das ganze dann so weiter das der Hund als Gefährlich Hund angemeldet ist. Was wiederum heißen könnte das die Niederländische Behörde sich auf die RAD Regelung beziehen könnte (natürlich nur unter Vorraussetzung das diese Regelung noch existiert). Also nochmals mir geht es nicht darum recht zu haben. Aber durch diese unterschiedlichen Rechtslagen in DE bin ich bei Rechtsfragen sehr skeptisch geworden und möchte es halt lieber etwas genauer hinterfragen. Kann man sich natürlich lustig machen wenn es einen selbst nicht betrifft. Aber würdet ihr es anders handhaben wenn ihr die Betroffenen wärt, oder wer es euch dann egal?
In die Niederlande würde ich mit nem Staffi definitiv fahren… und wenn es mich wirklich interessiert, mir nen entspannten Offiziellen suchen und den dazu interviewen, wie er die Sache sieht.

In Ländern, wo der Hund im Zweifelsfalle eingezogen und ohne viel Rückfrage eingeschläfert wird, wie z.B. Dänemark, würde ich das nicht machen!
Obwohl ich auch da schon gelesen habe, dass das inzwischen anders gehandhabt wird und vor der Einschläferung zumindest nochmal ein Gutachten gemacht wird, ob der Hund wirklich gefährlich ist.
Mit Polli würde ich da nur hinfahren, weil wir inzwischen nen Gentest haben, der sagt, dass definitiv kein Terrier drin ist, obwohl sie ein bisschen so aussieht. Wenn sie also dort in einen Beissvorfall verwickelt würde (was unsere schüchterne Dame nie würde, da sie vorher lieber im ersten Mauseloch verschwindet!), dann würde ich auf einem Gentest bestehen!

PS: Nach Frankreich sind wir im ersten Sommer ohne das Wissen gefahren… und es war total entspannt, aber im Nachhinein hab ich dann doch geschluckt, als ich von den Regelungen gehört habe!😳
 
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Jörg
heute 11:36
Deinen Ansatz kann ich nachvollziehen, grundsätzlich ticke ich auch so! Musste aber im Laufe meines Lebens eben lernen, dass es am Schluss immer das jeweilige Gegenüber ist, was die Regeln auslegt! Und wenn der Ordnungsamtmann vorher Streit mit seiner Frau hatte, dann entscheidet er vielleicht anders, als wenn er nen tollen Morgen hatte und ich ihm noch dazu freundlich begegne. Klar, im Zweifel kann ich dann hinterher klagen… aber bis dahin hatte ich ne Menge Ärger. Mein Ansatz: ich mache mich nach bestem Wissen und Gewissen schlau (und das zuständige Ministerium halte ich da für ausreichend kompetent), damit ich weiß, auf welcher Grundlage ich mich bewege. Und ansonsten bleibe ich aufgeschlossen und freundlich! So bin ich auch schon ohne bezahlen aus einer Situation rausgekommen, wo ich ohne Leine in einem Park unterwegs war, wo Hunde komplett verboten sind (es hat in Strömen geregnet… da war NIEMAND!). Noch dazu hatte ich kein Eintritts-Ticket und auch kein Portemonnaie dabei (deswegen ja kein Ticket). Wir durften die Stätte unserer Vergehen dann ganz ganz schnell verlassen…🥴
Nur reden wir hier nicht um eine Geldstrafe für das fehlen der Leine sondern über die Gefahr das der Hund eventuell sichergestellt wird und eventuell auch Eingeschläfert wird.

Mit der Geldstrafe könnte ich leben auch wen es ärgerlich wäre. Selbst die Sicherstellung mit dem Gedanken das er es wo anders erneut versuchen kann wäre für mich ein harter Schlag und würde mich in ein tiefes Loch stürzen. Aber das Einschläfern auf Grund das ich mich nicht richtig und bis ins kleinste informiert habe würde ich mir nie verzeihen.

Klar ist wo kein Kläger da kein Richter.
 
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Katja
heute 11:43
Ach eins noch: so verschwurbelt wie in Deutschland hab ich die Regelungen noch nirgendwo gesehen!
Da würde ich als Ausländer immer drauf plädieren, dass ich mein bestes gegeben habe, mich zu informieren… und genau DEN Paragraphen in DIESER Gemeindeordnung leider übersehen habe!

Ich gehe jetzt aber davon aus, dass der grundsätzliche Level der Strafe innerhalb eines Landes gleich bleibt: in der einen Gemeinde komplett keine Beschränkungen und Einschläferung, sobald man die Gemeindegrenze übertritt, halte ich für sehr sehr unwahrscheinlich.

Wenn man damit kalkulieren möchte, muss man konsequenterweise zuhausebleiben… man kann immer was übersehen!

PS: Positive Anekdote am Rande war bei mir die Leinenpflicht in Bregenz: Die gilt dort z.B. an der gesamten Uferpromenade… aber es ist explizit auch die „virtuelle Leine“ erlaubt!😀
 
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Katja
heute 11:47
Nur reden wir hier nicht um eine Geldstrafe für das fehlen der Leine sondern über die Gefahr das der Hund eventuell sichergestellt wird und eventuell auch Eingeschläfert wird. Mit der Geldstrafe könnte ich leben auch wen es ärgerlich wäre. Selbst die Sicherstellung mit dem Gedanken das er es wo anders erneut versuchen kann wäre für mich ein harter Schlag und würde mich in ein tiefes Loch stürzen. Aber das Einschläfern auf Grund das ich mich nicht richtig und bis ins kleinste informiert habe würde ich mir nie verzeihen. Klar ist wo kein Kläger da kein Richter.
Die Länder, wo wir über Einschläferung reden, kennt man, glaub ich: Dänemark und Frankreich… sonst noch?

Da würde ich mir nem Staffi nicht in Erwägung ziehen, überhaupt hinzufahren!

Auch wenn ich die Hunde an sich toll finde, aber deswegen fielen sie bei mir raus… auch weil mich die Auflagen hier in Berlin gestört haben…
 
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Sina
heute 12:25
https://www.anwalt.org/einreisebestimmungen-tiere/niederlande/

Das hier ist aktuell, und es wird nochmal explizit erwähnt, dass die Rasse völlig unerheblich ist.

Abgesehen davon wenn Hunde in den Niederlanden eingezogen und eingeschläfert würden, dann wäre das doch bekannt!
Im Gegenteil, Holland gilt als ein sehr hundefreundliches Land.
Und 2009 ist lange her.

War selbst schon dort, und habe mich damals auch über die offiziellen Websiten informiert. Wäre das nicht sicher gewesen, hätte ich das mit meiner Listenhund Mix Hündin nie riskiert.

Aber wenn du den Beiträgen hier soweiso nicht glaubst, dann bleibt dir nur ein Anruf in der niederländischen Botschaft, oder du fährst eben nicht dorthin, wenn du dich dabei nicht wohl fühlst.

Edit: ich sehe gerade, du schreibst oben, Dänemark und Frankreich haben keine Rasselisten. Das haben sie aber natürlich schon, und das ist auch der alleinige Grund für die strengen Bestimmungen.
Die Niederlande hat das aber nicht.
 
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Sina
heute 12:41
In die Niederlande würde ich mit nem Staffi definitiv fahren… und wenn es mich wirklich interessiert, mir nen entspannten Offiziellen suchen und den dazu interviewen, wie er die Sache sieht. In Ländern, wo der Hund im Zweifelsfalle eingezogen und ohne viel Rückfrage eingeschläfert wird, wie z.B. Dänemark, würde ich das nicht machen! Obwohl ich auch da schon gelesen habe, dass das inzwischen anders gehandhabt wird und vor der Einschläferung zumindest nochmal ein Gutachten gemacht wird, ob der Hund wirklich gefährlich ist. Mit Polli würde ich da nur hinfahren, weil wir inzwischen nen Gentest haben, der sagt, dass definitiv kein Terrier drin ist, obwohl sie ein bisschen so aussieht. Wenn sie also dort in einen Beissvorfall verwickelt würde (was unsere schüchterne Dame nie würde, da sie vorher lieber im ersten Mauseloch verschwindet!), dann würde ich auf einem Gentest bestehen! PS: Nach Frankreich sind wir im ersten Sommer ohne das Wissen gefahren… und es war total entspannt, aber im Nachhinein hab ich dann doch geschluckt, als ich von den Regelungen gehört habe!😳
In Dänemark kann der Hund aber bei einem Beissvorfall aber auch völlig unabhängig der Rasse eingezogen werden.
Der Gentest wird da nicht viel bringen.

Und ja es wird wohl nicht mehr direkt eingeschläfert, eingezogen wird er womöglich trotzdem. Und dann verbringt er dort Monate oder Jahre im Zwinger, bis zur Entscheidung.

Das Risiko wäre mir viel zu hoch, egal mit welcher Rasse.
Aber das muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden.