Jetzt noch spezifischer in Hessen ist es beim Staffordshire Terrier so das man den Hund als Gefährlich Hund anmelden muss. Egal ob der Wesenstest bestanden worden ist oder auch nicht. Ich als Halter muss eine extra Genehmigungs bescheinigung mit führen für meinen Hund wenn ich mit dem Hund unterwegs bin. In dieser Bescheinigung steht expizit das ich zum führen des Gefährlichen Hundes berechtigt bin mit dem Namen von dem Hund (wie schon erwähnt ist dies unabhängig von der Wesensprüfung)
In den Niederlanden gibt es eine RAD Regelung, und wenn ich den Hund schon in Deutschland als Gefährlich Hund anmelden muss unabhängig von Wesensprüfung. Von welchen Kriterien geht dann die Niederländische Behörden aus. Sie können sich ja bei den Behörden in DE informieren und die geben das ganze dann so weiter das der Hund als Gefährlich Hund angemeldet ist. Was wiederum heißen könnte das die Niederländische Behörde sich auf die RAD Regelung beziehen könnte (natürlich nur unter Vorraussetzung das diese Regelung noch existiert).
Also nochmals mir geht es nicht darum recht zu haben. Aber durch diese unterschiedlichen Rechtslagen in DE bin ich bei Rechtsfragen sehr skeptisch geworden und möchte es halt lieber etwas genauer hinterfragen.
Kann man sich natürlich lustig machen wenn es einen selbst nicht betrifft. Aber würdet ihr es anders handhaben wenn ihr die Betroffenen wärt, oder wer es euch dann egal?
In die Niederlande würde ich mit nem Staffi definitiv fahren… und wenn es mich wirklich interessiert, mir nen entspannten Offiziellen suchen und den dazu interviewen, wie er die Sache sieht.
In Ländern, wo der Hund im Zweifelsfalle eingezogen und ohne viel Rückfrage eingeschläfert wird, wie z.B. Dänemark, würde ich das nicht machen!
Obwohl ich auch da schon gelesen habe, dass das inzwischen anders gehandhabt wird und vor der Einschläferung zumindest nochmal ein Gutachten gemacht wird, ob der Hund wirklich gefährlich ist.
Mit Polli würde ich da nur hinfahren, weil wir inzwischen nen Gentest haben, der sagt, dass definitiv kein Terrier drin ist, obwohl sie ein bisschen so aussieht. Wenn sie also dort in einen Beissvorfall verwickelt würde (was unsere schüchterne Dame nie würde, da sie vorher lieber im ersten Mauseloch verschwindet!), dann würde ich auf einem Gentest bestehen!
PS: Nach Frankreich sind wir im ersten Sommer ohne das Wissen gefahren… und es war total entspannt, aber im Nachhinein hab ich dann doch geschluckt, als ich von den Regelungen gehört habe!😳