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Jörg
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 26
heute 12:41

Reisen mit Hund.

Wir sind in einem anderen Thema am diskutieren ob die Rasseliste das gleiche ist wie die Einfuhrbeschränkung. Frankreich und Dänemark führt meines Wissens keine Rasselisten. Dennoch ist die Einfuhr von Staffordshire Terrier und Co. Verboten. Jetzt kommen wir zu Holland. Ja Holland hat keine Rasseliste. Dennoch wenn man unter den Einreisebeschränkungen schaut ist ein Stammbaum Nachweis bei zb Staffordshire Terrier erforderlich. (Wie auch die Standard EU Nachweise wie für jeden anderen Hund.) Die Frage ist jetzt welche Regeln gelten. Wenn es keine Rasselisten gibt wird der Staffordshire Terrier wie alle anderen Hunde behandelt oder muss man sich an die Einreisebestimmungen halten die für diese Rasse gelten? Wie ist die Rechtliche Grundlage und Welches Recht ist höher angesiedelt? Wer kennt denn genauen Unterschied zwischen EU Richtlinien, Landes-Recht, Rassenliste, Einfuhrbeschränkung und Einreisebeschränkung? Ich gebe hier noch ein paar Quellen an: https://herz-fuer-tiere.de/haustiere/hunde/urlaub-mit-hunden/einreisebestimmungen-niederlande https://www.stafford-terrier.de/niedere_lande02.html https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/niederlande/ Braucht man jetzt in Holland den Stammbaum Nachweis oder braucht man ihn nicht wenn man mit einem Staffordshire Terrier dort Urlaub machen möchte?
 
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Katja
15. Dez. 18:05
Übrigens ist EinFUHR was anderes als EinREISE: ersteres ist permanent, zweiteres vorübergehend, d.h. für Urlaub & Co.

Zu was willst Du denn jetzt was wissen?
 
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Katja
15. Dez. 18:12
Falls es um Urlaub geht, sollte das doch offiziell genug sein, oder?

https://english.nvwa.nl/topics/travelling-to-the-netherlands-with-your-dog-or-cat/travelling-from-eu-countries-to-the-netherlands-with-your-cat-or-dog

Das ist das zuständige Ministerium in den Niederlanden, die sollten‘s ja wissen.
Da stehen definitiv keine Sonderregelungen zu Staffis & Co.
 
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Sabine
15. Dez. 19:38
Da steht aber kein Aktualisierungsdatum.....
 
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Sabine
15. Dez. 19:38
Spaaaaasssss🤣
 
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Jörg
heute 09:57
Übrigens ist EinFUHR was anderes als EinREISE: ersteres ist permanent, zweiteres vorübergehend, d.h. für Urlaub & Co. Zu was willst Du denn jetzt was wissen?
Was steht hier als Überschrift? Reisen mit Hund und nicht Umzug mit Hund. Demnach sollte es Klar sein das es um die Einreise Bestimmungen geht.
 
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Jörg
heute 10:02
Falls es um Urlaub geht, sollte das doch offiziell genug sein, oder? https://english.nvwa.nl/topics/travelling-to-the-netherlands-with-your-dog-or-cat/travelling-from-eu-countries-to-the-netherlands-with-your-cat-or-dog Das ist das zuständige Ministerium in den Niederlanden, die sollten‘s ja wissen. Da stehen definitiv keine Sonderregelungen zu Staffis & Co.
Ja da steht nichts über Sonderregelung das heißt aber nicht zwangsläufig das es keine gibt. Hier in DE hat zum Beispiel jedes Bundesland ihre eigenen Regelungen zum Thema Staffordshire Terrier selbst jede Kommune kann da ihre eigenen Regeln durchsetzen was die Haltung von Staffordshire Terrier angeht.
 
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Jörg
heute 10:07
Da steht aber kein Aktualisierungsdatum.....
Stimmt dort steht kein Aktualisierungsdatum sehr traurig Beispiel für ein seriösen Internetauftritt.
 
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Jörg
heute 10:10
Spaaaaasssss🤣
So spaßig finde ich es gar nicht. Da ich das Behörden durcheinander hier zu Lande kenne und es hier zu Lande wie schon erwähnt mit Listenhund durch zu blicken wer kann da schon sagen das es in den NL anders ist. Und es kann doch nicht verkehrt sein es genau wissen zu wollen gerade für die jenigen die davon betroffen sind.
 
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Jörg
heute 10:46
Jetzt noch spezifischer in Hessen ist es beim Staffordshire Terrier so das man den Hund als Gefährlich Hund anmelden muss. Egal ob der Wesenstest bestanden worden ist oder auch nicht. Ich als Halter muss eine extra Genehmigungs bescheinigung mit führen für meinen Hund wenn ich mit dem Hund unterwegs bin. In dieser Bescheinigung steht expizit das ich zum führen des Gefährlichen Hundes berechtigt bin mit dem Namen von dem Hund (wie schon erwähnt ist dies unabhängig von der Wesensprüfung)

In den Niederlanden gibt es eine RAD Regelung, und wenn ich den Hund schon in Deutschland als Gefährlich Hund anmelden muss unabhängig von Wesensprüfung. Von welchen Kriterien geht dann die Niederländische Behörden aus. Sie können sich ja bei den Behörden in DE informieren und die geben das ganze dann so weiter das der Hund als Gefährlich Hund angemeldet ist. Was wiederum heißen könnte das die Niederländische Behörde sich auf die RAD Regelung beziehen könnte (natürlich nur unter Vorraussetzung das diese Regelung noch existiert).

Also nochmals mir geht es nicht darum recht zu haben. Aber durch diese unterschiedlichen Rechtslagen in DE bin ich bei Rechtsfragen sehr skeptisch geworden und möchte es halt lieber etwas genauer hinterfragen.

Kann man sich natürlich lustig machen wenn es einen selbst nicht betrifft. Aber würdet ihr es anders handhaben wenn ihr die Betroffenen wärt, oder wer es euch dann egal?
 
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Katja
heute 11:16
So spaßig finde ich es gar nicht. Da ich das Behörden durcheinander hier zu Lande kenne und es hier zu Lande wie schon erwähnt mit Listenhund durch zu blicken wer kann da schon sagen das es in den NL anders ist. Und es kann doch nicht verkehrt sein es genau wissen zu wollen gerade für die jenigen die davon betroffen sind.
Deinen Ansatz kann ich nachvollziehen, grundsätzlich ticke ich auch so!

Musste aber im Laufe meines Lebens eben lernen, dass es am Schluss immer das jeweilige Gegenüber ist, was die Regeln auslegt!
Und wenn der Ordnungsamtmann vorher Streit mit seiner Frau hatte, dann entscheidet er vielleicht anders, als wenn er nen tollen Morgen hatte und ich ihm noch dazu freundlich begegne.
Klar, im Zweifel kann ich dann hinterher klagen… aber bis dahin hatte ich ne Menge Ärger.

Mein Ansatz: ich mache mich nach bestem Wissen und Gewissen schlau (und das zuständige Ministerium halte ich da für ausreichend kompetent), damit ich weiß, auf welcher Grundlage ich mich bewege. Und ansonsten bleibe ich aufgeschlossen und freundlich!

So bin ich auch schon ohne bezahlen aus einer Situation rausgekommen, wo ich ohne Leine in einem Park unterwegs war, wo Hunde komplett verboten sind (es hat in Strömen geregnet… da war NIEMAND!). Noch dazu hatte ich kein Eintritts-Ticket und auch kein Portemonnaie dabei (deswegen ja kein Ticket). Wir durften die Stätte unserer Vergehen dann ganz ganz schnell verlassen…🥴