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Jörg
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 26
heute 12:41

Reisen mit Hund.

Wir sind in einem anderen Thema am diskutieren ob die Rasseliste das gleiche ist wie die Einfuhrbeschränkung. Frankreich und Dänemark führt meines Wissens keine Rasselisten. Dennoch ist die Einfuhr von Staffordshire Terrier und Co. Verboten. Jetzt kommen wir zu Holland. Ja Holland hat keine Rasseliste. Dennoch wenn man unter den Einreisebeschränkungen schaut ist ein Stammbaum Nachweis bei zb Staffordshire Terrier erforderlich. (Wie auch die Standard EU Nachweise wie für jeden anderen Hund.) Die Frage ist jetzt welche Regeln gelten. Wenn es keine Rasselisten gibt wird der Staffordshire Terrier wie alle anderen Hunde behandelt oder muss man sich an die Einreisebestimmungen halten die für diese Rasse gelten? Wie ist die Rechtliche Grundlage und Welches Recht ist höher angesiedelt? Wer kennt denn genauen Unterschied zwischen EU Richtlinien, Landes-Recht, Rassenliste, Einfuhrbeschränkung und Einreisebeschränkung? Ich gebe hier noch ein paar Quellen an: https://herz-fuer-tiere.de/haustiere/hunde/urlaub-mit-hunden/einreisebestimmungen-niederlande https://www.stafford-terrier.de/niedere_lande02.html https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/niederlande/ Braucht man jetzt in Holland den Stammbaum Nachweis oder braucht man ihn nicht wenn man mit einem Staffordshire Terrier dort Urlaub machen möchte?
 
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Barbara
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Barbara
 
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Tim
15. Dez. 11:18
Ich habe folgendes gefunden: https://www.travel4dogs.de/einreisebestimmungen-hunde-niederlande

Aber zur Sicherheit vielleicht einfach beim auswärtigen Amt mal nachfragen
 
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Jörg
15. Dez. 11:30
Ich habe folgendes gefunden: https://www.travel4dogs.de/einreisebestimmungen-hunde-niederlande Aber zur Sicherheit vielleicht einfach beim auswärtigen Amt mal nachfragen
Laut der App vom Auswärtigen Amt gelten die EU Richtlinien und sagen nicht ob ein mehr an Nachweisen erforderlich ist. Und genau das ist der Knackpunkt wo ich mir nicht sicher bin den Einfuhrbeschränkung ist nicht das gleiche wie EU Richtlinien.
Also wieder die Frage Welches Recht liegt höher die Einfuhrbeschränkung des Landes oder EU Richtlinien. In Frankreich und Dänemark scheinbar die Einfuhrbeschränkung für Staffordshire Terrier. Und wie ist das in den Niederlanden?

Es muss ja nicht zwingend eine Rassenliste bestehen aber dennoch kann eine Einfuhrbeschränkung oder Einreisebestimmungen für eine Rasse vorliegen die weitere Nachweise nötig machen oder generell die Einreise verbieten. Oder verstehe ich da was falsch?

Nachtrag zum Auswärtigen Amt:
Sie weißen darauf hin das dies die derzeitigen Information weitergeben. Diestantieren sich allerdings davon das die Information vollständig sind und diese nur im jeweiligen Land bei einer zuständigen Behörde erfragt werden müssen vor der Einreise.
 
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Sina
15. Dez. 13:36
Aus deinem Dritten Link geht eigentlich recht klar hervor, dass es seit 2009 keine Einreisebeschränkungen für gewisse Rassen mehr gibt.
Die ersten beiden Links sind demnach scheinbar veraltet. Du brauchst also keinen Stammbaum für deinen Hund.
 
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Jörg
15. Dez. 13:42
Aus deinem Dritten Link geht eigentlich recht klar hervor, dass es seit 2009 keine Einreisebeschränkungen für gewisse Rassen mehr gibt. Die ersten beiden Links sind demnach scheinbar veraltet. Du brauchst also keinen Stammbaum für deinen Hund.
Bei dem Link ein Herz für Tiere ist das Aktualisierung Datum aus dem Jahr 2022. Und genau dort steht auch das der Stammbaum Nachweis erforderlich ist beim Staffordshire Terrier.
 
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Sina
15. Dez. 13:44
Bei dem Link ein Herz für Tiere ist das Aktualisierung Datum aus dem Jahr 2022. Und genau dort steht auch das der Stammbaum Nachweis erforderlich ist beim Staffordshire Terrier.
Ja, hatte ich gesehen, aber ich vermute die haben sich auch einfach an irgendwelchen alten Quellen bedient und haben sich nicht richtig über den aktuellen Stand informiert. Das ist ja auch nur eine Zeitschrift und nicht das auswärtige Amt.
 
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Jörg
15. Dez. 13:49
Ja, hatte ich gesehen, aber ich vermute die haben sich auch einfach an irgendwelchen alten Quellen bedient und haben sich nicht richtig über den aktuellen Stand informiert. Das ist ja auch nur eine Zeitschrift und nicht das auswärtige Amt.
Zum Auswärtigen Amt: die weißen darauf hin das dies ihre Informationen sind aus welchem Jahr steht nicht dabei und auch die Vollständigkeit schließen die aus. Jeder der ins Ausland Reißt muss sich dort bei den zuständigen Behörden informieren über sonder Regelungen. Steht bei denen so auf der Website.
 
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Sonja
15. Dez. 14:05
Ich würde einfach mal in einer Holländischen Botschaft/Konsulat anrufen und direkt nachfragen, ist meiner Meinung das Sicherste/Direkteste..
 
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Sina
15. Dez. 14:11
Zum Auswärtigen Amt: die weißen darauf hin das dies ihre Informationen sind aus welchem Jahr steht nicht dabei und auch die Vollständigkeit schließen die aus. Jeder der ins Ausland Reißt muss sich dort bei den zuständigen Behörden informieren über sonder Regelungen. Steht bei denen so auf der Website.
Welche zuständigen Behörden und welche Sonderregelungen denn aber? Das auswärtige Amt ist die zuständige Behörde.
Und da steht nur das:

"Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist"
 
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Jörg
15. Dez. 14:37
Welche zuständigen Behörden und welche Sonderregelungen denn aber? Das auswärtige Amt ist die zuständige Behörde. Und da steht nur das: "Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist"
Dann hast du dir nicht den Haftungsausschluss der sehr weit unten zu finden ist nicht durchgelesen.

Sonderregelung zb. durch Einreisebestimmungen des Landes die von den EU Richtlinien abweichen können.
 
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Steffi
15. Dez. 14:38
Ich würde einfach mal in einer Holländischen Botschaft/Konsulat anrufen und direkt nachfragen, ist meiner Meinung das Sicherste/Direkteste..
Ja, besser noch eine Mail schreiben, dann hat man etwas Schriftliches in der Hand.