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Alexandra
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 31
zuletzt 6. März

Pfefferspray Jogger

Hallo liebe Hundefreunde, Ich konnte leider keinen Beitrag dazu finden.. Ich wollte mal fragen ob jemand weiß was passieren würde wenn man physikalisch eingreifen würde wenn ein anderer Mensch meinen Hund grundlos verletzt? Z.B. wenn man so einem Jogger, der einfach jeden Hund mit Pfefferspray attackiert, einfach mal auf den Rücken springt? In letzter Zeit gab es diesbezüglich mehrere Gefahrenwarnungen… da habe ich überlegt wie man solche Verrückten denn aufhalten könnte. Vielleicht habt ihr Erfahrungen oder Ideen zu dem Thema. Freue mich auf eure Antworten
 
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Uwe
28. Feb. 21:53
Um noch mal auf das eingreifen zurück zu kommen... Es gibt den Unmittelbaren Zwang... Ist das eingreifen auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt deren Hilfsmittel oder Waffen... Würde mal so gelernt 😁
 
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Isabelle
1. März 10:37
Hallo zusammen. Grundsätzlich einfach Panik vor jedem Hund zu haben ist einfach absolut übertrieben, wenn der Hund entspannt an der Seite des Besitzers läuft dann muss ich meiner Meinung nach nicht sofort panisch den Hund an die Leine nehmen. Es ist richtig, dass man fremde Hunde oft nicht einschätzen kann, ich habe selbst einen Hund und jogge viel mit und ohne Hund. Daher kenne ich beide Seiten. Wenn bei mir ein Jogger kommt dann weiche ich etwas aus, so dass der Jogger erkennen kann, dass ich ihn gesehen habe und symbolisiere ihm, dass ich den Hund unter Kontrolle habe. Aber ich gehe auch keine 10 Meter in den Acker. Wenn er in der freien Natur joggen möchte muss er auch mit einer so furchterregend schlimmen Begegnung wie einem Hund rechnen. Jogge ich selbst und kann den Hund anderer Leute nicht einschätzen, mache ich auf mich aufmerksam und laufe selbst lieber einen Bogen. Wenn jemand grundlos aus meinen Hund Pfefferspray sprühen würde, würde ich mich versuchen, nach Zeugen umzusehen und den Typen festzuhalten und die Polizei zu holen. Wer auf einen friedlichen Hund losgeht hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank. Zur Nit besprühe ich mich selbst und behaupte, er hätte mich angegriffen. Keine Ahnung. Gibt es solche Typen echt? Dann sollen die im Stadion oder Park laufen.
 
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Ivonne
1. März 11:24
Es sind jetzt so einige Meinungen angekommen... Mal ehrlich müssen wir Hundehalter ständig ausweichen... Kann ein Jogger nicht einen bogen laufen wenn er schiss hat, er will ja laufen😁oder die tollen radrenfahren die meinen sie müssen mit 60 sachen an den hund vorbei rasen zu müssen... Beim besten willen.. Muss das sein... Da kann dann beim Stöckchen schmeißen schon mal einer in die Speichen fliegen 😄
Geeeenau das sind auch meine Gedanken. Wieso müssen wir ausweichen. Jogger gehen doch auch nicht vom Lauf und den Gang um auf die Hunde Rücksicht zu nehmen. Rücksichtnahme muss auf beiden Seiten herrschen. Alexandra, was zur Hundeabwehr hilft, hilft vielleicht auch gegen Jogger 🤭 wirf ihm eine Flaschenrassel hinterher😂 nicht treffen nur hinterherwerfen, tut nicht weh, aber er bekommt nen Schreck🤣🤣🤣🤣🤣
 
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Uwe
1. März 13:17
Da habt ihr schon alle recht… wohl keine smarte Idee. Und @Franka - ja ich meine die die prophylaktisch Hunde ansprühen weil sie eine solche Panik bekommen nur weil sie einen sehen. Wenn der Hund natürlich aggressiv ist oder beißt sollte man sich natürlich verteidigen. 💪🏼 Ich frage mich nur… was kann man denn tun wenn der Hund gar nichts macht und dann trotzdem angesprüht wird? Klar.. dem Hund helfen. Aber wenn man nicht weiß wer das war dann macht die Person das ja auch einfach weiter und noch mehr Hunde müssen eigentlich grundlos leiden. 🥺
Du fragst dich was du machen kannst wenn dein Hund nichts macht und trotzdem attackiert wird... Was ich machen würde darf ich hier nicht reinschreiben😄... Nur soviel er würde es nie wieder machen.. 🤔... Aber sag mal du schreibst was ist wenn man es nicht weiß wer es war... Läßt du dein hund soweit laufen das du ihn nicht unter Kontrolle hast oder gar noch siehst? Allso wenn er dann auf eine Oma zu läuft die Angst hat und sich bedroht fühlt, wenn sie dann den handstock nimmt... Hast du selber schuld... Nur schade um dein Hund der vieleicht nur spielen wollte... Anleinen ist das zauberwort...
 
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Nina
1. März 13:36
Bevor hier jetzt wieder eine „Hunde haben genauso viele Rechte wie Menschen“-Diskussion ausbricht: Orientierung bietet wie üblich diese tolle Hundeknigge. Das würde hier bedeuten: Hund anleinen oder Rückruf/bei Fuß, ggf. plus Sitz. Grundlos gibt es - aus Bürger:innensicht - eher Hundeangriffe auf Menschen.
 
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Ivonne
2. März 21:25
Bevor hier jetzt wieder eine „Hunde haben genauso viele Rechte wie Menschen“-Diskussion ausbricht: Orientierung bietet wie üblich diese tolle Hundeknigge. Das würde hier bedeuten: Hund anleinen oder Rückruf/bei Fuß, ggf. plus Sitz. Grundlos gibt es - aus Bürger:innensicht - eher Hundeangriffe auf Menschen.
Damit hast du auf jedenfall Recht! Man hält sich an diese Dinge! Aber ☝🏻 hier geht es ja um grundloses verletzen. Uns ists auch schon passiert, wir sind an einem See spazieren gegangen ( freies Gelände, keine Stadt) unsere Hunde liefen "bei Fuß" und der Opa, der uns entgegen kam kramte wortlos in seiner Tasche nach Pfefferspray. Bei "ich habe Angst, bitte nehmt die Hunde an die Leine" hätten wir reagieren können, man kann sich einfach das Wort gönnen. Oder wir gehen bei uns spazieren (Dorf) eine Frau fegt den FriedhofsParkStreifen. Unser Hund war auf der anderen Straßenseite ca 2 m vor uns, beachtet die Frau gar nicht, bellt nicht, schaut sie noch nicht mal an. Visiert den Feld Rand an, der hinter dem Parkstreifen beginnt, die Frau startet durch und will mit dem Besen hinterher.. DAS wäre fast eskaliert🙈 so ein Verhalten geht einfach nicht
 
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Uwe
2. März 22:53
Bevor hier jetzt wieder eine „Hunde haben genauso viele Rechte wie Menschen“-Diskussion ausbricht: Orientierung bietet wie üblich diese tolle Hundeknigge. Das würde hier bedeuten: Hund anleinen oder Rückruf/bei Fuß, ggf. plus Sitz. Grundlos gibt es - aus Bürger:innensicht - eher Hundeangriffe auf Menschen.
Hi Aber warum darf ein Hund keine oder die selben Rechte haben... Sie freuen sich, sie können weinen, sie können jaulen und Schmerz entpfinden...sie trauern... Für mich ist mein lenny ein Familienmitglied, er begleitet mich überall hin und beschützt, Er tröstet mich wenn es mir schlecht geht, er würde mir Tee machen wenn er könnte... Er liebt mich ohne Vorurteile... Mal ehrlich von wieviel Menschen kann man das behaupten... Für so ein Lebewesen mache ich alles und werde ihn mit allen Mitteln beschützen...
 
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Beri
3. März 00:58
Bevor hier jetzt wieder eine „Hunde haben genauso viele Rechte wie Menschen“-Diskussion ausbricht: Orientierung bietet wie üblich diese tolle Hundeknigge. Das würde hier bedeuten: Hund anleinen oder Rückruf/bei Fuß, ggf. plus Sitz. Grundlos gibt es - aus Bürger:innensicht - eher Hundeangriffe auf Menschen.
Bei Begegnungen mit Radfahrern? Sorry, aber ich hab hinten keine Augen und die meisten Radler klingeln nicht...
 
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Andreas
3. März 00:59
Ich nehme Kalle idR zu mir, wenn ich Jogger oder Radfahrer wahrnehme. Tut nicht weh, und dem Mitmenschen signalisiere ich damit: Habe dich gesehen, Hund ist unter Kontrolle, alles schick. Viele, eigentlich sogar die meisten, bedanken sich im vorbeilaufen/-fahren. Ich könnte mir vorstellen, dass Jogger da auch hin und wieder unschöne Erlebnisse haben und selbst wir Hundehalter beschweren uns doch vielfach über diese „der tut nichts“-Typen … Wenn jemand meinen Hund etwas Böses will, nur weil er da langläuft, hat meinerseits mit ernsten Konsequenzen zu rechnen, abseits jeder juristischen Betrachtung. Da gibts aufs Maul, ob ich hinterher ne Strafe einfange ist mir da erstmal egal. Die Rechtslage der ursprünglichen Frage schätze ich wie folgt ein: Wenn du den Pfeffersprayangriff frühzeitig wahrnimmst und in der Situation körperlich eingreifst, sind die Voraussetzungen für Notwehr 32 StrafGB gegeben (Notwehr erstreckt sich auf auf eigene „Rechtsgüter“ daher ist es hier unerheblich, dass der Hund keine Person ist) und da der Angriff noch nicht vollzogen/vorbei ist, ist auch das hier wichtige „gegenwärtig“ berücksichtigt. Eine Abwehr des Joggers nach bereits erfolgtem Pfeffersprayangriff wäre nicht mehr von Notwehr abgedeckt. Dann könnte in einer Verhandlung aber zumindest bei der „Strafmaßfindung“ das Handeln im Affekt berücksichtigt werden (unmittelbare Reaktion auf den Angriff, zeitweiliger Kontrollverlust). Will man den Jogger anzeigen, muss dieser auf die Polizei warten und/oder seine Personalien angeben - theoretisch. In der Praxis wird der nen langen Schuh machen wollen, dann kann der „Jedermann-Paragraf „ 127 StrafPO „vorläufige Festnahme“ angewendet werden. Aber immer gilt: Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten. Oft gibt es trotz o. g. Rechtslage Strafen, weil der Einsatz der angewandten Mittel nicht dem Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit entsprach. Wenn du den Jogger also 20 Minuten als Boxsack bearbeitet hast, geht das kaum noch als Notwehr durch 😆
 
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Uwe
4. März 07:54
Ich nehme Kalle idR zu mir, wenn ich Jogger oder Radfahrer wahrnehme. Tut nicht weh, und dem Mitmenschen signalisiere ich damit: Habe dich gesehen, Hund ist unter Kontrolle, alles schick. Viele, eigentlich sogar die meisten, bedanken sich im vorbeilaufen/-fahren. Ich könnte mir vorstellen, dass Jogger da auch hin und wieder unschöne Erlebnisse haben und selbst wir Hundehalter beschweren uns doch vielfach über diese „der tut nichts“-Typen … Wenn jemand meinen Hund etwas Böses will, nur weil er da langläuft, hat meinerseits mit ernsten Konsequenzen zu rechnen, abseits jeder juristischen Betrachtung. Da gibts aufs Maul, ob ich hinterher ne Strafe einfange ist mir da erstmal egal. Die Rechtslage der ursprünglichen Frage schätze ich wie folgt ein: Wenn du den Pfeffersprayangriff frühzeitig wahrnimmst und in der Situation körperlich eingreifst, sind die Voraussetzungen für Notwehr 32 StrafGB gegeben (Notwehr erstreckt sich auf auf eigene „Rechtsgüter“ daher ist es hier unerheblich, dass der Hund keine Person ist) und da der Angriff noch nicht vollzogen/vorbei ist, ist auch das hier wichtige „gegenwärtig“ berücksichtigt. Eine Abwehr des Joggers nach bereits erfolgtem Pfeffersprayangriff wäre nicht mehr von Notwehr abgedeckt. Dann könnte in einer Verhandlung aber zumindest bei der „Strafmaßfindung“ das Handeln im Affekt berücksichtigt werden (unmittelbare Reaktion auf den Angriff, zeitweiliger Kontrollverlust). Will man den Jogger anzeigen, muss dieser auf die Polizei warten und/oder seine Personalien angeben - theoretisch. In der Praxis wird der nen langen Schuh machen wollen, dann kann der „Jedermann-Paragraf „ 127 StrafPO „vorläufige Festnahme“ angewendet werden. Aber immer gilt: Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten. Oft gibt es trotz o. g. Rechtslage Strafen, weil der Einsatz der angewandten Mittel nicht dem Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit entsprach. Wenn du den Jogger also 20 Minuten als Boxsack bearbeitet hast, geht das kaum noch als Notwehr durch 😆
Ganz meiner Meinung