M.W. nach muss eine Jagd nicht angekündigt werden. Bei einer Treib- oder Drückjagd, die dazu führen könnte, dass das Wild Straßen überquert, müssen zur Sicherheit Schilder aufgestellt werden, um Autofahrer zu warnen.
Ein wildernder Hund darf (als letzte Maßnahme) tatsächlich geschossen werden. Abrufen/einfangen geht vor.