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Alina
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Anzahl der Antworten 6
zuletzt 28. Jan.

Maulkorbpflicht und Erkrankungen

Ich setze bei meinem Rüden in manchen Situationen freiwillig auf den Maulkorb und aktuell darf er keinen tragen, weil ihm im Gesicht eine auffällige Stelle entfernt wurde und der Maulkorb auf der Naht liegen würde. Letztens habe ich hier in einer Gruppe auch einen Hund gesehen mit einer offenen Nase. Wir können aktuell die Situationen, in denen ich auf den Maulkorb setzen würde, einfach meiden und ohne laufen, aber einige Hunde haben ja aufgrund der Rasse oder Vorfällen eine Maulkorbpflicht. Gerade bei den im Einzelfall als gefährlich eingestuften Hunden ergibt das auch Sinn (über den Sinn der Liste fange ich jetzt hier nicht an), aber was ist wenn der Maulkorb die Genesung beeinträchtigt? Nicht jeder hat einen Garten und der Hund muss sich ja trotzdem lösen und bewegen, gibt es dann eine Ausnahme, wenn der Tierarzt das bestätigt/anordnet? Oder hat der Hund dann Pech gehabt und Genesung und Schmerzen sind zweitrangig? Vielleicht ist ja hier jemand dabei, der sich da auskennt oder Erfahrung hat. Wie gesagt hat meiner keine Pflicht, sodass es keine rechtliche Beratung oder so ist und von ihm geht auch keine Gefahr aus (nie gebissen, reagiert allerdings bei fremden Hunden in seinem Raum aggressiv, ist aber an der Leine und nur im Gebiet mit Leinenpflicht unterwegs und es gibt keinen Kontakt zu Fremdhunden). Wenn es uns betreffen würde, dann würde ich wahrscheinlich nur im Dunklen/nachts laufen und allen aus dem Weg gehen, sodass es keiner mitbekommt und keiner gefährdet wird, solange bis das abgeheilt ist.
 
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Barbara
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Barbara
 
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Jana
28. Jan. 21:16
Wichtige und gute Frage. Ich lese interessiert mit.
 
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Dogorama-Mitglied
28. Jan. 21:17
In solchen Fällen kann für die Zeit der Genesung eine Befreiung beantragt werden.
 
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Heike
28. Jan. 22:27
Ich denke, wenn ein Tierarzt das attestiert, dürfte es da keine Probleme geben, denn man darf einem Tier keinen Schmerz oder Leid zufügen und das wäre ja dann der Fall!!
 
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Mary-Lou
28. Jan. 22:52
Ich denke, wenn ein Tierarzt das attestiert, dürfte es da keine Probleme geben, denn man darf einem Tier keinen Schmerz oder Leid zufügen und das wäre ja dann der Fall!!
Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Ein bissiger Hund ist ja nicht weniger bissig nur weil er eine Wunde auf der Nase hat. Die Sicherheit der anderen kann dann ja nicht plötzlich egal sein.
 
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Carina
28. Jan. 23:01
Soweit ich weiß, kann man mit einem Attest vom TA einen Antrag stellen. Dieser wird dann im Einzelfall bewertet, je nach Gefahr, die vom Hund ausgeht.
 
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Manuela
28. Jan. 23:44
Soweit ich weiß, kann man mit einem Attest vom TA einen Antrag stellen. Dieser wird dann im Einzelfall bewertet, je nach Gefahr, die vom Hund ausgeht.
interessante Frage. ich vermute, dass dies auch auf das ordnungsamt der jeweiligen Stadt ankommt, genauso wie bei der Einstufung / Anordnung der Maulkorbpflicht.. Könnte mir vorstellen, dass in der Zeit die Deutsche Bahn oder öff. Verkehrsmittel vermutlich trotzdem den Hund nicht befördern.