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Trickdog
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zuletzt 16. Juli

Listenhunde betreuen in Wien

Hallo, wir sind Hundesitter und wollen auch Listenhunde betreuen. In Wien gilt der verpflichtende Hundeführerschein, wenn man sich einen Listenhund hält. Kann man die Hundeführerschein Prüfung auch absolvieren, wenn man selbst keinen Listenhund besitzt? Bzw. wie läuft das dann ab? Danke im Vorraus
 
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Olli
16. Juli 00:42
Da steht doch das Vorgehen in der Prüfung unter den Modulen.
Das Vorgehen, aber nicht der Hundetyp.
 
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Manuela
16. Juli 01:46
Da steht doch das Vorgehen in der Prüfung unter den Modulen.
wenn es darum geht listenhunde auszuführen ist i. wie im link ersichtlich paragraf 6 anzuwenden. „verpflichtender Hundeführerschein“. also muss auch der betreffende Hund (Listenhund) mit Halter ab Anschaffung i. 3-Monatsfrist geprüft werden, wobei man diese Zusatzkarte erhält.Der Hund muss nach 2 Jahren die Prüfung wiederholen. Wenn jemand anderes den Hund ausführt muss er die Karte mitführen. und Hundeführerschein haben. hier speziell Ausführung zu „Listenhunde“ https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/haustiere/hunde/listenhunde.html#:~:text=Listenhunde%2C%20die%20älter%20als%206,Höfe%20oder%20Stiegenhäuser%20von%20Wohnhausanlagen M. Meinung macht’s aber doch keinen Sinn mit irgendeinem Struppi einen Hundeführerschein abzulegen und dann mit anderen gefährlichen Hunden herum spazieren zu dürfen , nur weil man dessen Zusatzkarte hat. Damit könnte jeder Hinz u. Kunz der nie gefährliche Hunde geführt hat, in jeder Gewichtsklasse ausführen. Sehr merkwürdiges Vorgehen, wenn das alles sein soll. Der Hundeführerschein allein ist ja ein Witz. Um als professioneller gewerblicher Gassiservice oder Verwahrer tätig zu sein, müssten doch noch weitere Auflagen gelten, wie Sachkunde, Trainerbefähigung o. ä.
 
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Olli
16. Juli 07:01
wenn es darum geht listenhunde auszuführen ist i. wie im link ersichtlich paragraf 6 anzuwenden. „verpflichtender Hundeführerschein“. also muss auch der betreffende Hund (Listenhund) mit Halter ab Anschaffung i. 3-Monatsfrist geprüft werden, wobei man diese Zusatzkarte erhält.Der Hund muss nach 2 Jahren die Prüfung wiederholen. Wenn jemand anderes den Hund ausführt muss er die Karte mitführen. und Hundeführerschein haben. hier speziell Ausführung zu „Listenhunde“ https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/haustiere/hunde/listenhunde.html#:~:text=Listenhunde%2C%20die%20älter%20als%206,Höfe%20oder%20Stiegenhäuser%20von%20Wohnhausanlagen M. Meinung macht’s aber doch keinen Sinn mit irgendeinem Struppi einen Hundeführerschein abzulegen und dann mit anderen gefährlichen Hunden herum spazieren zu dürfen , nur weil man dessen Zusatzkarte hat. Damit könnte jeder Hinz u. Kunz der nie gefährliche Hunde geführt hat, in jeder Gewichtsklasse ausführen. Sehr merkwürdiges Vorgehen, wenn das alles sein soll. Der Hundeführerschein allein ist ja ein Witz. Um als professioneller gewerblicher Gassiservice oder Verwahrer tätig zu sein, müssten doch noch weitere Auflagen gelten, wie Sachkunde, Trainerbefähigung o. ä.
Tja, so seltsam es klingen mag, aber dem Text nach kann jeder 'Hinz und Kunz' einen Listenhund führen und verwahren ohne mit diesem Hund die Prüfung zu machen. Es hilft bei solchen Formulierungen 'um die Ecke' zu denken. Wenn man (Gesetzgeber) es so erzwingen wollte, wie du es erwartest, müsste _jeder_, der einen Listenhund führen oder verwahren will, genau mit diesem Tier zumindest nochmal die praktische Prüfung absolvieren. Ich hab keine Ahnung wieviele Pensionen und Gassigeher, sowohl gewerblich, als auch privat, es in Wien gibt, aber jeder müsste ja dann mit jedem seiner Betreuungsilistenhunde die Prüfung machen - das wäre wünschenswert, aber wäre auch ein Bürokratiemonster. Der §6 stellt aber immerhin sicher, dass mindestens der Hund wenigsten einmal in Augenschein genommen wurde. Am besten Trickdog ruft beim Stadtbüro an und lässt sich das final bestätigen.
 
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Trickdog
16. Juli 07:14
das heißt ja nichts. Nicht jeder Polizist ist darin versiert. Dafür gibts entspr. Leute b. Stadtverwaltung, geschulte Hundeführer und Verordnungen. Nach Vorfällen in Ö m. Elmo bzw d. Vorgehen in England gg. Bullies weiß man aber, was ein American Bully ist oder unter welche Beschränkungen er fällt und kennt zudem die Listen als Halter normalerweise. Sollte man meinen zumindest. Oder man stellt sich taub u. blind. Wenn man auch noch eine Betreuung anbieten will, sollte man erst recht geltende Auflagen oder Risiken an seinem Wohnort zum Wohl f. die Hunde kennen! Der Bully ist eine nicht FCI anerkannte Rasse, stammt v. Am. Pitbull / Am. Staffordshireterrier ab und je nach Zucht u. Herkunft weiteren Einkreuzungen. Zählt somit also auch in Wien als Kreuzung v. Listenhunden. Aber das weißt du und dein „Nachbar“ bestimmt. https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/haustiere/1/2/Seite.742280.html
Ich war damals noch sehr neu in diesem Gebiet, aber Rio ist auch in der Datenbank als Bully registriert und keiner ist jemals auf seine Besitzer zugekommen
 
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Trickdog
16. Juli 07:15
wie soll denn sonst die praktische Prüfung abgelegt werden? Soll man alleine als Mensch Hundebegegnung machen?? Das macht gar keinen Sinn! Hundeführerschein ist immer theoretischer Teil und praktischer Teil als Mensch/ Hund Team abzulegen! https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000209
Ja, wenn man den Hundeführerschein mit seinem Hund ablegt. Als Sitter braucht man glaub ich nur den Theoretischen Teil. Der Hund, der zu uns kommt, muss seine Zusatzkarte mitgeben, dass er den praktischen Teil absolviert hat
 
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Trickdog
16. Juli 07:16
Auch in deinem verlinkten Artikel habe ich nicht gefunden, dass die Prüfung nur mit Listenhund gemacht werden darf. Es reicht also ein normaler Hund, wie ich schon in meinem ersten Kommentar schrieb. Das wäre ja auch totaler Quatsch, wenn z.B. alle hauptberuflichen Hundepensionen und -gassigeher zwingend mit einem Listenhund antreten müssten, nur um später - vielleicht mal - welche zu betreuen.
Super. Dann machen wir es mit Trixi ;) die besteht das mit links.
 
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Trickdog
16. Juli 07:18
wenn es darum geht listenhunde auszuführen ist i. wie im link ersichtlich paragraf 6 anzuwenden. „verpflichtender Hundeführerschein“. also muss auch der betreffende Hund (Listenhund) mit Halter ab Anschaffung i. 3-Monatsfrist geprüft werden, wobei man diese Zusatzkarte erhält.Der Hund muss nach 2 Jahren die Prüfung wiederholen. Wenn jemand anderes den Hund ausführt muss er die Karte mitführen. und Hundeführerschein haben. hier speziell Ausführung zu „Listenhunde“ https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/haustiere/hunde/listenhunde.html#:~:text=Listenhunde%2C%20die%20älter%20als%206,Höfe%20oder%20Stiegenhäuser%20von%20Wohnhausanlagen M. Meinung macht’s aber doch keinen Sinn mit irgendeinem Struppi einen Hundeführerschein abzulegen und dann mit anderen gefährlichen Hunden herum spazieren zu dürfen , nur weil man dessen Zusatzkarte hat. Damit könnte jeder Hinz u. Kunz der nie gefährliche Hunde geführt hat, in jeder Gewichtsklasse ausführen. Sehr merkwürdiges Vorgehen, wenn das alles sein soll. Der Hundeführerschein allein ist ja ein Witz. Um als professioneller gewerblicher Gassiservice oder Verwahrer tätig zu sein, müssten doch noch weitere Auflagen gelten, wie Sachkunde, Trainerbefähigung o. ä.
Nur weil es Listenhunde sind, sind sie nicht automatisch gefährlich. Es gibt super lammfromme Listenhunde die super brav sind und Listenhunde, die bei jeder Kleinigkeit austicken. Man kann also nichts verallgemeinern. Selbst wenn wir die Prüfung mit einem Listenhund machen, heißt es nichts.
 
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Trickdog
16. Juli 07:19
Tja, so seltsam es klingen mag, aber dem Text nach kann jeder 'Hinz und Kunz' einen Listenhund führen und verwahren ohne mit diesem Hund die Prüfung zu machen. Es hilft bei solchen Formulierungen 'um die Ecke' zu denken. Wenn man (Gesetzgeber) es so erzwingen wollte, wie du es erwartest, müsste _jeder_, der einen Listenhund führen oder verwahren will, genau mit diesem Tier zumindest nochmal die praktische Prüfung absolvieren. Ich hab keine Ahnung wieviele Pensionen und Gassigeher, sowohl gewerblich, als auch privat, es in Wien gibt, aber jeder müsste ja dann mit jedem seiner Betreuungsilistenhunde die Prüfung machen - das wäre wünschenswert, aber wäre auch ein Bürokratiemonster. Der §6 stellt aber immerhin sicher, dass mindestens der Hund wenigsten einmal in Augenschein genommen wurde. Am besten Trickdog ruft beim Stadtbüro an und lässt sich das final bestätigen.
Danke werde ich machen
 
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Olli
16. Juli 07:25
Super. Dann machen wir es mit Trixi ;) die besteht das mit links.
Haha, ist in Berlin auch so. Da kann man sich für die Prüfung den 'perfekten' Border Collie o.a. leihen, um sie zu absolvieren. Berlin ist allerdings noch bekloppter und unterstellt jedem nach drei Jahren Sachkunde (aka HFS), wenn der Hund in der Zeit nicht gesetzlich aufgefallen ist.
 
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Mary-Lou
16. Juli 08:15
Nur weil es Listenhunde sind, sind sie nicht automatisch gefährlich. Es gibt super lammfromme Listenhunde die super brav sind und Listenhunde, die bei jeder Kleinigkeit austicken. Man kann also nichts verallgemeinern. Selbst wenn wir die Prüfung mit einem Listenhund machen, heißt es nichts.
Das sieht die Stadt Wien anscheinend anders. Sonst gäb es die Liste nicht.