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Whitney
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zuletzt 16. Juni

Listenhund als medizinischer Assistenzhund, wie ist die Rechtslage?

Hey, ich stelle mir schon länger diese Frage und kann im Internet auch echt nicht wirklich was dazu finden: Ich bin eine Person mit Schwerbehinderung (SB. Ausweis 80% 😅) und plane auch in Zukunft einen Assistenzhund für meine Bedürfnisse, mit einem/einer dafür spezialisierten Trainer*in auszubilden. Die Krankenkasse würde die Ausbildung sogar teilweise übernehmen. Ein medizinischer Assistenzhund ist ja quasi “unantastbar” und gilt (nicht nur in Deutschland) gesetzlich eher als medizinisch notwendiges “Equipment” wie z.B. der Rollstuhl einer Gehbehinderten Person. Wenn jetzt also (rein hypothetisch) mein offiziell geprüfter, zugelassener und vollständig ausgebildeter Assistenzhund etwa ein Pitti oder Amstaff wäre, dürfte er ja auch nicht anders behandelt werden (Auflagen, halteverbote, Einreiseverbote bzw. Alles was zur Haltung einer “super gefährlichen Kampfmaschine” gehört 🙄) als Assistenzhunde anderer Rassen. Da, in meinem Fall, meine körperliche Unversehrtheit und eventuell sogar mein Leben von dem Hund abhängt. Für die Assistenzhunde Ausbildung, gibt es keine Vorgaben für spezifische Rassen, bzw. Keine Rassen oder Mischlinge sind ausgeschlossen. Mein Hund Sputnik käme nämlich schon in Frage, er ist ein Schäferhund, Appenzeller und Rottweiler Mix und wäre ja wegen des Rotti Anteils, in manchen Bundesländern (bei uns in BW zum Glück nicht) ja auch schon ein Listenhund. 🫤 Was denkt ihr darüber ? Oder habt ihr vielleicht selber schon Erfahrungen mit so einer Sachlage oder davon gehört? Vielleicht kennt sich ja auch jemand mit der Rechtslage aus? 🤔 Würde mich mal interessieren, was ihr zu dem Thema so denkt/wisst ! (Aber wie gesagt, die Situation ist erstmal rein Hypothetisch)
 
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Caro
16. Juni 08:18
Ich glaube da wurde durchaus der Sport mit der Arbeit vermischt. Wahrscheinlich war aber auch der Unterschied bzw. die Möglichkeit das auch die Arbeit und nicht nur der Sport gemeint ist, während des Schreibens des Postes nicht präsent. Aber ich möchte hier auch keinesfalls irgendjemandem irgendetwas unterstellen, sondern kann hier lediglich nur vermuten. Jedenfalls deckt das Gesetz beides ab.In der AHundV steht genauer drin, das der Hund kein Training als Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhund absolviert haben darf. Und zu glauben, ein gut ausgebildeter Schutzhund (für Arbeit und nicht für Sport) nur in einem Beißarm beißen würde, ist auch falsch (aber wie gesagt ich möchte hier niemandem etwas unterstellen, sondern kann nur vermuten). Den dann könnte er seine Arbeit ja nicht machen. Beispiel Polizei: Der Täter wird vermutlich nicht noch vorher einen Beißarm anziehen wenn der Hund losgeschickt wird. Und diese Hunde gibt es ja nicht nur bei der Polizei und beim Militär, sondern durchaus auch im privatem Sicherheitsdienst. Außerdem gilt die AHundV für alle Assistenzhundearten. Also betrifft das sowohl Blindenführhunde, Mobilitätsassistenthunde, Signalassistentzhunde, Warn- und Anzeigenhunde als auch PSB-Hunde. Und PSB-Hunde sind für psychische Erkrankungen. Und da könnte ich mir vorstellen, das es je nach Erkrankung/ Ursache im extremsten und schlimmsten Fall nach hinten los gehen kann. Gerade wenn ein Hund es auf Kommando macht. Und dazu kommt, das der Hund sich von einer fremden Person wegführen lassen muss. Außerdem könnte es sonst glaube ich ganz allgemein dem Ansehen von Assistenzhunden schaden (nicht jeder Mensch kennt sich mit Schutz-, Wach- und Herdenschutzhunden aus). Den geprüfte Assistenzhunde dürfen auch dorthin wo sonst keine Hunde mit dürfen. Desweiteren sind es meistens (nicht immer) große Hunde und es gibt ja auch noch Menschen mit Angst vor Hunden. Außerdem muss man bedenken, dass die AHundV von Politikern verfasst wurde und die nicht unbedingt von allem genauestens Ahnung haben. Aber ich glaube jetzt weiter darüber zu diskutieren wird nur diesen Thread sprengen und nicht mehr zielführend für den Anfangspost sein.
Danke für die ausführliche Antwort 😊👍