Home / Forum / Versicherungen & Recht / Listenhund als medizinischer Assistenzhund, wie ist die Rechtslage?

Verfasser-Bild
Whitney
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 11
zuletzt 16. Juni

Listenhund als medizinischer Assistenzhund, wie ist die Rechtslage?

Hey, ich stelle mir schon länger diese Frage und kann im Internet auch echt nicht wirklich was dazu finden: Ich bin eine Person mit Schwerbehinderung (SB. Ausweis 80% 😅) und plane auch in Zukunft einen Assistenzhund für meine Bedürfnisse, mit einem/einer dafür spezialisierten Trainer*in auszubilden. Die Krankenkasse würde die Ausbildung sogar teilweise übernehmen. Ein medizinischer Assistenzhund ist ja quasi “unantastbar” und gilt (nicht nur in Deutschland) gesetzlich eher als medizinisch notwendiges “Equipment” wie z.B. der Rollstuhl einer Gehbehinderten Person. Wenn jetzt also (rein hypothetisch) mein offiziell geprüfter, zugelassener und vollständig ausgebildeter Assistenzhund etwa ein Pitti oder Amstaff wäre, dürfte er ja auch nicht anders behandelt werden (Auflagen, halteverbote, Einreiseverbote bzw. Alles was zur Haltung einer “super gefährlichen Kampfmaschine” gehört 🙄) als Assistenzhunde anderer Rassen. Da, in meinem Fall, meine körperliche Unversehrtheit und eventuell sogar mein Leben von dem Hund abhängt. Für die Assistenzhunde Ausbildung, gibt es keine Vorgaben für spezifische Rassen, bzw. Keine Rassen oder Mischlinge sind ausgeschlossen. Mein Hund Sputnik käme nämlich schon in Frage, er ist ein Schäferhund, Appenzeller und Rottweiler Mix und wäre ja wegen des Rotti Anteils, in manchen Bundesländern (bei uns in BW zum Glück nicht) ja auch schon ein Listenhund. 🫤 Was denkt ihr darüber ? Oder habt ihr vielleicht selber schon Erfahrungen mit so einer Sachlage oder davon gehört? Vielleicht kennt sich ja auch jemand mit der Rechtslage aus? 🤔 Würde mich mal interessieren, was ihr zu dem Thema so denkt/wisst ! (Aber wie gesagt, die Situation ist erstmal rein Hypothetisch)
 
Beitrag-Verfasser
Barbara
Hilfreichste Antwort
Anzeige
Hey zusammen! 🌟
Für mich ist die Dogorama Hunde-Krankenversicherung Premium Plus einfach die BESTE! 🐾💖 Sie übernehmen bis zu 100% der Kosten – ohne Höchstgrenze! 😍 Unbegrenzte Erstattung bei OPs und jedes Jahr eine 100€ Gesundheitspauschale für Impfungen und Entwurmungen. 🐶💉
Aktuell gibt’s auch noch 6 Wochen Dogorama Club kostenlos dazu! Einfach mega! 🎉✨

Liebe Grüße,
Barbara
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Knut
9. Juni 15:54
Theoretisch geht das, praktisch ist das so eine Sache. Als erstes muss der Hund die folgenden Punkte erfüllen, egal ob Listenhund oder nicht: - er darf keine Qualzucht Merkmale besitzen - keine kupierten Hunde ( wenn es medizinisch notwendig war gibt es Ausnahmen) - keine kranken Hunde - keine Hunde mit begonnener oder fertiger Schutzhundeausbildung Desweiteren müsste er die Gesundheitsprüfung bestehen und er muss als individueller Hund dafür geeignet sein. Als nächstes bräuchte man einen Trainer/ Trainerin der den Hund auch ausbilden tun. Wenn das alles gegeben ist gibt es keine Probleme. Bedenke allerdings, das er während der Ausbildung noch entsprechend als Listenhund gilt. Aber nach bestander Prüfung ( mit Anerkennung) hat er Deutschlandweit die Rechte als Assistenzhund und muss als solcher auch behandelt werden. Und der Wesenstest ist mit der Prüfung quasi auch gemacht. Wenn es allerdings ins Ausland gehen soll, dann sieht die Sache ganz anders aus. Da muss man dann die einzelnen Regelungen noch mal genau raussuchen. Desweiteren kann ich mir vorstellen, das man ggfs. mit Listenhund mehr Zutrittsprobleme bekommen könnte als ohne. Auch wenn das eigentlich verboten ist, aber wir sind in der deutschen Gesellschaft einfach noch nicht so weit.
 
Beitrag-Verfasser
Verena
12. Juni 13:18
Super Zusammenfassung Knut 👍🏻 Genau das ist das Problem, die Gesellschaft ist noch nicht so weit, und zwar in beiden Themen! Listenhunde und Assistenzhunde. Ich habe eine helle, mittelgroße Doodle Dame und mir wird öfter als man vielleicht denkt, der Zutritt verwehrt. Manchmal wird dann die Meinung geändert, weil sie ja so süß aussieht oder sie ein Doodle ist und der Irrglaube besteht, dass sie nicht haart. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass man mit einem Listen Hund, aufgrund der Vorurteile, noch mehr Zutrittsprobleme bekommen würde. Egal ob es verboten ist oder nicht, das interessiert viele nicht. Ich bemerke einen Wandel ja, aber ich glaube das dauert noch ein paar Jahre….
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Manuela
14. Juni 14:06
Finde ich gut. Die meisten wissen sowieso nicht, wofür man alles Assistenzhunde bekommt. Denken nur an Blindenhunde. Von daher wird es sowohl wegen Hund, als auch zwecks Zutritt als Assistenzhund Diskussionen geben. Vor allem muss man bedenken in Kliniken oder Rehas mit Hund könnte ich mir vorstellen. (Bei einigen die Hunde zulassen steht „Keine Listenhunde“). ich weiß dass etliche Deutsche mit Listi die Ausbildung bei Trainern in Österreich machen. (Module Online u. mehrmals jährlich vor Ort). Die Ausbildung ist anerkannt.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Caro
14. Juni 16:56
Theoretisch geht das, praktisch ist das so eine Sache. Als erstes muss der Hund die folgenden Punkte erfüllen, egal ob Listenhund oder nicht: - er darf keine Qualzucht Merkmale besitzen - keine kupierten Hunde ( wenn es medizinisch notwendig war gibt es Ausnahmen) - keine kranken Hunde - keine Hunde mit begonnener oder fertiger Schutzhundeausbildung Desweiteren müsste er die Gesundheitsprüfung bestehen und er muss als individueller Hund dafür geeignet sein. Als nächstes bräuchte man einen Trainer/ Trainerin der den Hund auch ausbilden tun. Wenn das alles gegeben ist gibt es keine Probleme. Bedenke allerdings, das er während der Ausbildung noch entsprechend als Listenhund gilt. Aber nach bestander Prüfung ( mit Anerkennung) hat er Deutschlandweit die Rechte als Assistenzhund und muss als solcher auch behandelt werden. Und der Wesenstest ist mit der Prüfung quasi auch gemacht. Wenn es allerdings ins Ausland gehen soll, dann sieht die Sache ganz anders aus. Da muss man dann die einzelnen Regelungen noch mal genau raussuchen. Desweiteren kann ich mir vorstellen, das man ggfs. mit Listenhund mehr Zutrittsprobleme bekommen könnte als ohne. Auch wenn das eigentlich verboten ist, aber wir sind in der deutschen Gesellschaft einfach noch nicht so weit.
Warum dürfen denn Hunde mit (begonnener) Schutzhundeausbildung keine Assistenzhunde mehr werden? Weißt du da mehr?
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Knut
15. Juni 03:34
Warum dürfen denn Hunde mit (begonnener) Schutzhundeausbildung keine Assistenzhunde mehr werden? Weißt du da mehr?
Den genauen Grund weiß ich nicht, aber es steht so im Gesetz. AHundV um genau zu sein. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es damit zusammen hängt, das Assistenzhunde jeden Menschen freundlich begrüßen müssen und keinerlei Aggressionen zeigen dürfen. Wird auch geprüft. Also die Hunde dürfen sich quasi nicht wehren, egal wie jemand auf sie zukommt und sie sogar bedrängt. Die Assistenzhunde Prüfung ist sozusagen ein sehr erweiterter Wesenstest.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Caro
15. Juni 17:47
Den genauen Grund weiß ich nicht, aber es steht so im Gesetz. AHundV um genau zu sein. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es damit zusammen hängt, das Assistenzhunde jeden Menschen freundlich begrüßen müssen und keinerlei Aggressionen zeigen dürfen. Wird auch geprüft. Also die Hunde dürfen sich quasi nicht wehren, egal wie jemand auf sie zukommt und sie sogar bedrängt. Die Assistenzhunde Prüfung ist sozusagen ein sehr erweiterter Wesenstest.
Da hast du wohl recht. Schlecht, wenn z.B. der Rettungsdienst kommt und der Hund aber keinen ran lässt 😬
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Kerstin
15. Juni 17:55
Ich hatte mal eine Patientin mit MS und saß im Rolli. Und der Staff war ihr Begleiter, ausgebildet. Wenn ich an die Knutschkugel denke, Himmel der war so klasse. Ich glaube sie hatte wenig Probleme damit in der Öffentlichkeit. Im Bus saß er immer auf ihren schoss, also sie im Rolli.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Silke
15. Juni 21:24
Da hast du wohl recht. Schlecht, wenn z.B. der Rettungsdienst kommt und der Hund aber keinen ran lässt 😬
Das ist aber wieder ein völlig falsches Bild von einem ausgebildeten Schutzhund. Ein korrekt ausgebildeter Schutzhund muss offen und freundlich sein. Außerdem beißen die ohne Kommando nicht. Und schon gar nicht wenn man keinen Beißarm an hat. Der Beißarm ist für die Hunde nichts anderes als ein Zerrspielzeug.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Caro
15. Juni 23:10
Das ist aber wieder ein völlig falsches Bild von einem ausgebildeten Schutzhund. Ein korrekt ausgebildeter Schutzhund muss offen und freundlich sein. Außerdem beißen die ohne Kommando nicht. Und schon gar nicht wenn man keinen Beißarm an hat. Der Beißarm ist für die Hunde nichts anderes als ein Zerrspielzeug.
Aber Assistenzhund dürfen sie trotzdem nicht werden? Warum denn dann? Ich frage aus ernsthaftem Interesse 😅
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Knut
16. Juni 04:44
Ich glaube da wurde durchaus der Sport mit der Arbeit vermischt. Wahrscheinlich war aber auch der Unterschied bzw. die Möglichkeit das auch die Arbeit und nicht nur der Sport gemeint ist, während des Schreibens des Postes nicht präsent. Aber ich möchte hier auch keinesfalls irgendjemandem irgendetwas unterstellen, sondern kann hier lediglich nur vermuten. Jedenfalls deckt das Gesetz beides ab.In der AHundV steht genauer drin, das der Hund kein Training als Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhund absolviert haben darf. Und zu glauben, ein gut ausgebildeter Schutzhund (für Arbeit und nicht für Sport) nur in einem Beißarm beißen würde, ist auch falsch (aber wie gesagt ich möchte hier niemandem etwas unterstellen, sondern kann nur vermuten). Den dann könnte er seine Arbeit ja nicht machen. Beispiel Polizei: Der Täter wird vermutlich nicht noch vorher einen Beißarm anziehen wenn der Hund losgeschickt wird. Und diese Hunde gibt es ja nicht nur bei der Polizei und beim Militär, sondern durchaus auch im privatem Sicherheitsdienst. Außerdem gilt die AHundV für alle Assistenzhundearten. Also betrifft das sowohl Blindenführhunde, Mobilitätsassistenthunde, Signalassistentzhunde, Warn- und Anzeigenhunde als auch PSB-Hunde. Und PSB-Hunde sind für psychische Erkrankungen. Und da könnte ich mir vorstellen, das es je nach Erkrankung/ Ursache im extremsten und schlimmsten Fall nach hinten los gehen kann. Gerade wenn ein Hund es auf Kommando macht. Und dazu kommt, das der Hund sich von einer fremden Person wegführen lassen muss. Außerdem könnte es sonst glaube ich ganz allgemein dem Ansehen von Assistenzhunden schaden (nicht jeder Mensch kennt sich mit Schutz-, Wach- und Herdenschutzhunden aus). Den geprüfte Assistenzhunde dürfen auch dorthin wo sonst keine Hunde mit dürfen. Desweiteren sind es meistens (nicht immer) große Hunde und es gibt ja auch noch Menschen mit Angst vor Hunden. Außerdem muss man bedenken, dass die AHundV von Politikern verfasst wurde und die nicht unbedingt von allem genauestens Ahnung haben. Aber ich glaube jetzt weiter darüber zu diskutieren wird nur diesen Thread sprengen und nicht mehr zielführend für den Anfangspost sein.