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Verfasser
Geli
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 8
zuletzt 1. Feb.

Leine / Schleppleine ORDNUNGSAMT

Das Ordnungsamt Dortmund hat eine Bekannte verwarnt. Sie sagten der Hund sei nicht angeleint gewesen bzw sie hätten beim vorbeifahren keine Leine gesehen. Der Hund war aber an einer Schleppleine. Lt Ordnungsamt sei eine Schleppleine wie nicht angeleint. Ist diese Aussage korrekt ?
 
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Barbara
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Barbara
 
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Dogorama-Mitglied
1. Feb. 17:41
Ich habe vor Kurzem davon gehört, dass das in einigen Regionen so sein soll. Ganz Österreich zum Beispiel :/
 
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Lena
1. Feb. 17:48
Ja, teilweise ist das so, je nach Gemeinde. Genau wie bei ner Flexi. Bei Allem was mit Leinenpflicht zu tun hat obliegt es in Deutschland jeder Gemeinde selbst die Regeln festzulegen.. Kann die Ansicht auch irgendwie verstehen…. Weil bei ner Schlepp oder Flexi kann man u.U. Den Hund nicht ausreichend kontrollieren, so wie es bei Leinenpflicht gedacht ist….. 🤷🏽‍♀️
 
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Lena
1. Feb. 17:50
Man sollte die Vorschriften seiner Gemeinde am besten gut kennen, wobei hier bei uns Ordnungsamt und Polizei unterschiedlicher Ansicht sind…….. 😅 Aber wenn man irgendwo zu Besuch ist oder so, dann studiere ich auch nicht immer die Vorschriften bzgl Hunde in dieser Stadt….. 😉🙃
 
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Lina
1. Feb. 17:50
Ja das kann, je nach Gemeinde, korrekt sein :)
 
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Dogorama-Mitglied
1. Feb. 18:03
In Stuttgart ist die Leinenlänge definiert: Hunde müssen in folgenden Bereichen des Stadt- gebiets an der kurzen Leine (1,5 Meter) geführt werden: - in öffentlichen Anlagen, … Also ja, das kann definitiv sein.
 
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Karina
1. Feb. 18:28
In NRW ja.
 
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Olli
1. Feb. 18:39
Hier gibt es eine schöne Übersicht mit Details zu allen Bundesländern. https://www.trailrunnersdog.de/leinenpflicht-fuer-hunde-in-deutschland/
 
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Katja
1. Feb. 19:45
Hier gibt es eine schöne Übersicht mit Details zu allen Bundesländern. https://www.trailrunnersdog.de/leinenpflicht-fuer-hunde-in-deutschland/
Hey, super Link, Olli… danke!😀