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Lisa-Eileen
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zuletzt 8. Sept.

Kostenübernahme vom Züchter bei Fehler

Da ich meinen Anwalt iwie so garnicht erreiche dachte ich ich frag mal hier. Im Kauffvertrag wurde geschrieben das bei Schäden die im ersten halben Jahr auftreten/ festgestellt werden die Kosten übernommen werden. Bei nem professionellen Züchter muss das aber ja 2 Jahre sein, leider wars ne einmal Vermehrung und kein seriöser Züchter daher kann man da schätz ich nix machen. Nun ist das Problem aber das die angeborene Spondylose erst mit ca einem Jahr durch Röntgen festgestellt wurde. Es ist aber offensichtlich das es angeboren und schon sehr lange am wachsen war. Mir ist ja auch schon das erste halbe Jahr lang teils aufgefallen das er manchmal komisch lief, aber ich dachte immer es wäre normal wegen Wachstum, da ist er ja auch mal überbaut, kann ja alles sein.🥴 Kann man es dann trotzdem durchkriegen weils offensichtlich ist und vorher aufgefallen ist oder zählt es erst ab der handfesten Feststellung als es ja auf dem Röntgen zu sehen war? Er wird ja auch in ein paar Tagen 3 Jahre alt. Ich war lange sehr nachsichtig und hab ihr geglaubt das sie sich Mühe gegeben hat usw (man will ja auch nix böses unterstellen), aber nach dem was viele andere bisher dazu sagen denke ich so langsam auch das sie beim Verkauf schon wusste das er krank ist. Sie sagte da ja auch schon das er ihr Sorgenkind sei und fragte mich sehr dolle darüber aus was passieren würde wenn er krank würde oder wenn er die Assistenzhund Ausbildung nicht schaffen würde usw. Dann sprach ich bei der Diagnose ja auch ganz offen in der Wurfgruppe drüber, seitdem kommt da von niemandem mehr ne Antwort. Schon sehr sus alles. Derzeit bin ich bei 220 Euro monatlich für Physio und Medikamente was er dauerhaft brauchen wird. Dazu kommt noch manchmal Entzündungshemmer und jetzt steht ein Medikationswechsel im Raum was wieder teurer werden kann. Durch die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ist das natürlich ne große Belastung für mich, man kriegts immer iwie hin, aber dafür verzichte ich eben manchmal an anderen Ecken wenns sein muss wenn noch was extra kommt. Bevor ich sie frage wegen der Kostenübernahme wollte ich mich da einfach absichern wie es eben rechtlich aussieht falls sie sich nicht beteiligt ob es einklagbar ist. Vielleicht kennt sich ja wer damit aus und kann mir weiterhelfen.
 
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Michi
6. Sept. 09:05
Das stimmt so nicht, ist der Hund chronisch krank wegen Zuchtfehler kann der Hund zurückgenommen werden oder der Züchter muss für die Kosten die dadurch entstehen eben Physio und Medis aufkommen um den Schaden auszugleichen.
Du kannst dir halt nicht aussuchen, was du gerne hättest. Ja, der Hund muss zurück genommen werden. Du bekommst das Geld oder einen anderen Welpen. Wenn es hart auf hart kommt, dann müssen dir angefallene Kosten erstattet werden, aber niemals zukünftige! Und das Ganze nur bei gewerblichen Züchtern und innerhalb der Frist von 2 Jahren. Ist es nur 1 Tag mehr, ist die Gewährleistung vorbei. Und...nur weil jemand nicht in einem Verband züchtet, dh Vorfahren nicht bekannt sind, wird man ihm nicht unterstellen, dass er Krankheiten verschleiert.
 
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Michi
6. Sept. 09:08
Nach 3 Jahren funktioniert garnix mehr. Aber Ole und Mary haben recht . Versuch eine Rechtsberatung zu bekommen, dann kann es dir ein Anwalt erklären.
 
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Lisa-Eileen
6. Sept. 11:20
Wie sieht es denn damit aus einen neuen Anwalt zu suchen? Wir lassen das finanzielle mal außen vor. Gibt ja mittlerweile viele Anwälte die auch einen kostenlosen Erstberatungstermin anbieten.
Hatte ich ja gestern gegoogelt, hatte ne Kanzlei gefunden die kostenlose Erstberatung anbietet, aber nicht auf Tierrecht spezialisiert sind und eine die auf Tierrecht spezialisiert ist aber für die Ersteberatung schon 190 Euro verlangt.🥴
 
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Lisa-Eileen
6. Sept. 11:22
Wenn man unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann man sich beim Amtsgericht eine Bescheinigung für eine kostenlose Rechtsberatung ausstellen lassen.
Hatte ich auch grad überlegt, war mir aber nicht sicher ob sowas nicht nur für Sachen gilt die gemacht werden müssen also sowas wie Opferschutz oder so. Meine Anwälte wurden bisher alle immer übern Weißen Ring gezahlt, deswegen hatte ich mit anderem Zeug noch garnix am Hut. Aber dann guck ich da mal nach.👀
 
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Lisa-Eileen
6. Sept. 11:25
Du kannst dir halt nicht aussuchen, was du gerne hättest. Ja, der Hund muss zurück genommen werden. Du bekommst das Geld oder einen anderen Welpen. Wenn es hart auf hart kommt, dann müssen dir angefallene Kosten erstattet werden, aber niemals zukünftige! Und das Ganze nur bei gewerblichen Züchtern und innerhalb der Frist von 2 Jahren. Ist es nur 1 Tag mehr, ist die Gewährleistung vorbei. Und...nur weil jemand nicht in einem Verband züchtet, dh Vorfahren nicht bekannt sind, wird man ihm nicht unterstellen, dass er Krankheiten verschleiert.
Es ist ja auch keine Zucht, es war Vermehrung, einmalige Deckung. Ein echter Züchter, egal ob Hobbyzucht oder gewerbliche Zucht hat ja ne Website wo man alles nachvollziehen kann und das liegt bei beiden nicht vor. Über den Vater findet man garnichts, außer den Züchter wo er wohl geboren wurde, aber da findet man auch nix über den Hund selbst.
 
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Michi
6. Sept. 15:17
Hatte ich ja gestern gegoogelt, hatte ne Kanzlei gefunden die kostenlose Erstberatung anbietet, aber nicht auf Tierrecht spezialisiert sind und eine die auf Tierrecht spezialisiert ist aber für die Ersteberatung schon 190 Euro verlangt.🥴
Du brauchst keinen Anwalt, der auf Tierrecht spezialisiert ist, da es da keine Unterschiede gibt. Deine Fragen kann dir jeder Anwalt beantworten. Da geht es um Mängelhaftung. Du kannst darüber auch sicher was im Internet nachlesen.
 
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Michi
6. Sept. 15:19
Es ist ja auch keine Zucht, es war Vermehrung, einmalige Deckung. Ein echter Züchter, egal ob Hobbyzucht oder gewerbliche Zucht hat ja ne Website wo man alles nachvollziehen kann und das liegt bei beiden nicht vor. Über den Vater findet man garnichts, außer den Züchter wo er wohl geboren wurde, aber da findet man auch nix über den Hund selbst.
Es geht nicht um eine Zucht sondern um einen Kauf bzw Verkauf.
 
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Mary-Lou
6. Sept. 18:49
Es ist ja auch keine Zucht, es war Vermehrung, einmalige Deckung. Ein echter Züchter, egal ob Hobbyzucht oder gewerbliche Zucht hat ja ne Website wo man alles nachvollziehen kann und das liegt bei beiden nicht vor. Über den Vater findet man garnichts, außer den Züchter wo er wohl geboren wurde, aber da findet man auch nix über den Hund selbst.
Soweit ich weiß ist das Anliegen egal, solange es sinnvoll ist.
 
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Joe
6. Sept. 20:31
Spondylosen entstehen nur in hohem Alter oder durch nen Unfall was beides nicht vorliegt, tritt es in so jungem Alter auf ohne die normalen Auslöser (er war ja sonst fit, keine schwachen Rückenmuskeln oder sonst was) dann ist es eine vererbte Spondylose und die kann auch über die Großeltern oder noch weiter weitergegeben werden was ja hier der Fall ist. Da man aber nirgends etwas über den Vater oder die Mutter nachverfolgen kann (der scheint auch nicht von nem Züchter zu sein) ists offensichtlich das da scheiße gebaut wurde irgendwo.
Ja jetzt sei mir aber nicht bös, wenn das so eine arg undurchsichtige Angelegenheit ist, hast du selbst Scheisse gebaut, wenn du dir von dort einen Hund genommen hast. Keine Webseite? Vater nicht nachvollziehbar? Vermehrer statt Züchter? Als ich vor Monaten in einem anderen Thread, wo du dich über die Tierarztkosten für Rocket beschwert hast, geschrieben hab der kommt vom Vermehrer, hast du dich darüber entrüstet. Und jetzt willst du die Person plötzlich sogar verklagen, weil dir dein Hund zu teuer wird? Und nebenbei steht dein nächster "Assistenzhund" in den Startlöchern...korrigier mich wenn ich mich falsch erinnere, aber wäre das nicht ein Jagdhund, der wieder weder von der Rasse noch von der Zucht her für Assistenzarbeit prädestiniert ist und dann auch noch als Deckrüde eingesetzt werden soll? Und das Geld für die Versorgung von zwei Hunden soll dann woher genau kommen, wenn du dir Rocket allein schon nicht leisten kannst...???
 
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Michi
6. Sept. 21:04
Ja jetzt sei mir aber nicht bös, wenn das so eine arg undurchsichtige Angelegenheit ist, hast du selbst Scheisse gebaut, wenn du dir von dort einen Hund genommen hast. Keine Webseite? Vater nicht nachvollziehbar? Vermehrer statt Züchter? Als ich vor Monaten in einem anderen Thread, wo du dich über die Tierarztkosten für Rocket beschwert hast, geschrieben hab der kommt vom Vermehrer, hast du dich darüber entrüstet. Und jetzt willst du die Person plötzlich sogar verklagen, weil dir dein Hund zu teuer wird? Und nebenbei steht dein nächster "Assistenzhund" in den Startlöchern...korrigier mich wenn ich mich falsch erinnere, aber wäre das nicht ein Jagdhund, der wieder weder von der Rasse noch von der Zucht her für Assistenzarbeit prädestiniert ist und dann auch noch als Deckrüde eingesetzt werden soll? Und das Geld für die Versorgung von zwei Hunden soll dann woher genau kommen, wenn du dir Rocket allein schon nicht leisten kannst...???
Das ist eine berechtigte Frage, wie ich finde. Ein zweiter Hund verursacht einiges an Kosten im Unterhalt. Aber auch bei dem Hund bekäme man ja keine Garantie auf " Unversehrtheit ". Kommen auch bei ihm gesundheitliche Probleme dazu...was wäre denn dann ?