Da kann ich dir mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass da nix mehr zu holen ist.
Bei einem Privatmenschen sowieso nicht.
Er hat von sich aus ein halbes Jahr Gewährleistung gegeben, was er hätte auch nicht machen müssen.
Wenn überhaupt, dann gilt soetwas nur bei Diagnosestellung und fundierten Röntgenbildern.
Ob du da die Vermutung hattest, dass da vorher schon was war, das spielt da garkeine Rolle.
Nun hast du den Hund ja schon fast 3 Jahre. Da ist mit Sicherheit garnix mehr möglich.
Das ist normales Gebrauchsgüterrecht.
Eine Reklamation nach so langer Zeit ist nicht möglich.
Aber frag deinen Anwalt.
War ja eben angeblich Hobbyzucht.
Aber nur einmalig gedeckt.
Ging mir ja drum weil es durchs Röntgenbild ja nachweisbar ist das es damals schon bestand, man sah ja das schon ein Wirbel verknöchert war und 2 dabei waren sich zu verknöchern und das passiert ja nicht von heute auf morgen.
Mit den weiteren Röntgenbildern konnte man errechnen das es ca 3-3,5 Monate sind bis so ein Wirbel zusammengewachsen ist.
Meinen Anwalt erreiche ich ja nicht mehr, weiß nicht ob er schon tot ist, aber er meldet sich auch null zurück.
Er war ja damals schon schwer Herzkrank und das ist jetzt schon 2,5 Jahre her.
Wenn ich jetzt nen neuen Anwalt suche muss ich da bestimmt was bezahlen und hab grad schon geguckt das ist viel zu teuer.🥴