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Daniela
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zuletzt 24. Juli

Kostensteigerung Tierarzt

Erstmal vorab, ich finde es verständlich, dass die Gebühren steigen und hoffe, dass dadurch auch wieder mehr Notdienste an den Wochenenden in kürzerer Entfernung zum jeweiligen Hundebesitzer angeboten werden und Wartezeiten für spezielle Untersuchungen verkürzt werden können. Ich frage mich allerdings, welchen Einfluß das auf bereits abgeschlossene Versicherungen haben wird. Neuabschlüsse werden ja vermutlich direkt teurer werden. Ist es bei bereits laufenden Verträgen so, dass die Anbieter halt "Pech" haben, weil diese nun mit höheren Ausgaben zu tun haben werden oder stehen denen Möglichkeiten zu, einem Versicherungsnehmer zu kündigen? Einer Freundin von mir, deren Hund schon mehrere OP's wegen Grannen bzw. Behandlungen aufgrund der Aufnahme (vermeintlicher) Giftköder hatte- natürlich bevorzugt am Wochenende, so dass der Notdienst aufgesucht werden musste-, wurde eine deutliche Tarifsteigerung alternativ die Kündigung "angeboten". Kann denjenigen, die bereits eine Versicherung haben, durch die Gebührenordnung ähnliches drohen?
 
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Barbara
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Maximilian
24. Juli 18:50
Hey Daniela, ja das kann passieren. Leben und Kranken sind durch Beitragsanpassungen im VVG reguliert. Bei Sachversicherung wird durch ein Treuhänder die Anpassung bewertet. Das betrifft derzeit alle Tierkanken und OP-Versicherungen. Der Treuhänder greift auf den Bestand, Kosten usw. zurück. Und dann wird der gesamte Bestand angepasst. Das ist auch Bsp. in der privaten Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, Kfz usw. so. Deine Freundin hat „Glück“ gehabt. Die Versicherung könnte nach einem Schadenfall auch kündigen (nur ganz wenige Versicherer verzichten darauf). Eine Versicherung ist auch für die Gemeinschaft verantwortlich. Und bei sehr schadenträchtigen Personen, müssen zwangsläufig die Beiträge angehoben oder Kündigungen ausgesprochen werden, da ansonsten Beiträge für die Gemeinschaft angepasst werden müssen. Ist natürlich immer sehr Einzelfalllastig und der jeweilige Sachbearbeiter bzw. Versicherer spielen dabei auch eine große Rolle. Aber im Grundsatz ist es vertretbar. Bsp. hat eine größere Tierversicherung sowas auch ganz gerne mal. Entweder du nimmst den neuen Vertrag an oder wir kündigen Dir. Und eine neue Versicherung für ein krankes Tier zu bekommen, ist sehr schwer… Liebe Grüße Max
 
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Daniela
24. Juli 19:04
Hey Daniela, ja das kann passieren. Leben und Kranken sind durch Beitragsanpassungen im VVG reguliert. Bei Sachversicherung wird durch ein Treuhänder die Anpassung bewertet. Das betrifft derzeit alle Tierkanken und OP-Versicherungen. Der Treuhänder greift auf den Bestand, Kosten usw. zurück. Und dann wird der gesamte Bestand angepasst. Das ist auch Bsp. in der privaten Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, Kfz usw. so. Deine Freundin hat „Glück“ gehabt. Die Versicherung könnte nach einem Schadenfall auch kündigen (nur ganz wenige Versicherer verzichten darauf). Eine Versicherung ist auch für die Gemeinschaft verantwortlich. Und bei sehr schadenträchtigen Personen, müssen zwangsläufig die Beiträge angehoben oder Kündigungen ausgesprochen werden, da ansonsten Beiträge für die Gemeinschaft angepasst werden müssen. Ist natürlich immer sehr Einzelfalllastig und der jeweilige Sachbearbeiter bzw. Versicherer spielen dabei auch eine große Rolle. Aber im Grundsatz ist es vertretbar. Bsp. hat eine größere Tierversicherung sowas auch ganz gerne mal. Entweder du nimmst den neuen Vertrag an oder wir kündigen Dir. Und eine neue Versicherung für ein krankes Tier zu bekommen, ist sehr schwer… Liebe Grüße Max
Hallo Maximilian, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung. Nur, was heißt das im Allgemeinen? Bekommen wir bald Post von unseren Versicherungen nach dem Motto "Aufgrund der gesetzlich festgelegten Gebührenerhöhung sehen wir uns leider gezwungen, unsere Beiträge ab dem 01. Oktober um xy anzuheben"?
 
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Maximilian
24. Juli 19:10
Hallo Maximilian, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung. Nur, was heißt das im Allgemeinen? Bekommen wir bald Post von unseren Versicherungen nach dem Motto "Aufgrund der gesetzlich festgelegten Gebührenerhöhung sehen wir uns leider gezwungen, unsere Beiträge ab dem 01. Oktober um xy anzuheben"?
Das kann, muss aber nicht passieren. Meistens kommt es zur nächsten Hauptfälligkeit. Wenn mein Vertrag zum 01.07. beginnt, bekomme ich die Erhöhung zum 01.07. Das muss aber ein unabhängiger Treuhänder feststellen. Aber ausgehen kann man fast davon…
 
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Daniela
24. Juli 19:20
Hallo Maximilian, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung. Nur, was heißt das im Allgemeinen? Bekommen wir bald Post von unseren Versicherungen nach dem Motto "Aufgrund der gesetzlich festgelegten Gebührenerhöhung sehen wir uns leider gezwungen, unsere Beiträge ab dem 01. Oktober um xy anzuheben"?
Noch mal danke und einen schönen Restsonntag.