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Jasmin
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 76
zuletzt 9. Juni

Kaufvertrag

Hallo 🙋🏼‍♀️ ich bin noch ganz frisch hier, freue mich aber riesig auf die kommenden Zeit, denn.. Zu mir zieht im nächsten Monat ein Welpe ein und mir wurde schon heute der Kaufvertrag zugesendet, damit ich mich mit diesem schon einmal in Ruhe auseinander setzen kann. Meine Frage als blutige Anfängerin.. auf was muss ich zwingend achten? Gibt es Dinge oder Vereinbarung, die aus Käufersicht eher nachteilig wären oder bei denen man noch einmal verhandeln sollte? Danke und liebe Grüße Jasmin 🐾
 
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Jasmin
8. Juni 16:15
Hallo HD/ED Röntgen ist normal. Damit der Züchter auch weiß, ob er die Verpaarung der Eltertiere nochmal machen kann und ihr wisst auch Bescheid, je nachdem was ihr mit dem Hund machen wollt, ob das von den Gelenken auch geht. Würde die Züchterin einen Wesenstest organisieren?
Danke dir! Das würde ich direkt mal bei unserem nächsten Besuch erfragen. Das weiß ich tatsächlich nicht.
 
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Dogorama-Mitglied
8. Juni 16:19
Das mit dem Vorkaufsrecht steht bei uns auch drin und ich finde es auch sehr gut !!! Unsere Züchterin hatte es gehabt das ein Junghund aus ihrem Wurf einfach im Tierheim abgegeben wurde ohne das sie darüber Bescheid wußte !! Ich finde das zeichnet einen verantwortlichen Züchter aus !!!!!
verantwortungsvolle Züchter stellen sicher, dass ihr liebevoll aufgezogener Hund nicht zum “Wanderpokal” wird, falls mal Probleme auftauchen und dann sofort abgeschoben wird. Eher in Qualitätszertifikat! Wir hatten das auch im Vertrag und immer noch Kontakt. Das ist doch schön
 
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Andreas
8. Juni 16:23
Hallo Jasmin, zuerst einmal herzlich willkommen hier. Goldis sind ja gerade als Welpen so richtige Herzensbrecher 🥰 und bei guter Herkunft eine tolle Rasse! Das Thema ist aber ein weites Feld. Grundsätzlich besteht ja in D Vertragsfreiheit, man kann da im Prinzip jeden erdenklichen Quatsch reinschreiben. Häufig werden Kaufverträge aber vor Gericht „atomisiert“, weil vor lauter Regelungswut wichtige Rechtsgrundsätze missachtet werden (Treu & Glauben, Sittenwidrigkeit, …). Grundsätzlich kann man in einem Kaufvertrag keine wirksamen Vereinbarungen treffen, die den Rechtsgrundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches entgegen stehen. Gleichwohl finden sich in vielen privaten Kaufverträgen diverse rechtswidrige Klauseln, weil der Verfasser es übertrieben „gut meint“ und alles mögliche regeln möchte, aber dabei zB klar eine Vertragspartei einseitig unangemessen benachteiligt wird (Sittenwidrigkeit). Im Kontext einer Hundeapp könnte ich mir vorstellen, dass einige Züchter bei der Verfassung des Vertragswerkes, beseelt von dem Wunsch, den Welpen das ideale Zuhause zu verschaffen, da aus der unromantischen Sicht des Vertragsrechts etwas über das Ziel hinausschießt 😊 Da wird aus dem aus juristischer Sicht recht simplen Vorgang (Einigung, Kaufpreiszahlung, Übergabe der „Ware“) dann ein monumentales „Vertragswerk“… Ich würde wie folgt vorgehen: 1. aufmerksam und in Ruhe durchlesen 2. Passagen/Klauseln markieren, die du nicht verstehst 3. Passagen/Klauseln markieren, die dich inhaltlich stören Die Punkte dann mit dem Verkäufer besprechen. Jetzt ist es meiner Wahrnehmung nach so, dass Züchter aufgrund des Nachfrageüberhangs gerne ihre Position ausnutzen und nach dem Prinzip: „unterschreiben, so wie der Vertrag ist, oder kein Welpe“ verfahren, weil 833 Interessenten warten. Musst du gucken, wen du da hast… Ich bin kein Rechtsanwalt und darf keine Rechtsberatung anbieten. Ich empfehle also ausdrücklich an dieser Stelle, bei juristischen Fragen einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Abgesehen davon biete ich dir aber gerne an, über einzelne Passagen, die dir seltsam vorkommen, mit dem Blick eines Hundehalters, drüberzulesen. Oder einfach unterschreiben und darauf hoffen, dass für dich ungünstige Passagen später ohnehin bei einem Rechtsstreit einkassiert werden. Aber auch das sollte ein zugelassener juristischer Berater einschätzen …
 
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Da
8. Juni 16:24
Warum stören? In unserem Vertrag steht das auch und ich sehe das positiv. Bevor der Hund irgendwo hinkommt kann er zurück zum Züchter. Dieser kümmert sich dann um ein gutes zu Hause.
In meinem Vertrag ist auch ein Vorkaufsrecht vereinbart. Auch dass evtl vom Kaufpreis nur 20 % zurückerstattet werden. Ich finde es prima. So kann der Hund zurück zum Züchter, wenn man sich überschätzt hat was Hundehaltung angeht.
 
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Dogorama-Mitglied
8. Juni 16:32
Ein Rückkaufs- und Vorkaufsrecht für den Züchter sind in dem Vertrag, den ich erhalten habe thematisiert. Ist das üblich oder wäre das etwas was euch stutzig machen oder stören würde?
Ja, ich hatte bei allen Würfe Vorkaufsrecht! Sei froh dass dein Züchter das so macht. Er übernimmt damit Verantwortung! Indem er den Hund im Notfall auch zurück nimmt bzw es ihm.nicht egal ist wo im Notfall der Hund verbleibt. Ein Welpe Käufer der daran mäkelt ging bei mir ohne Hund. Als Beispiel eine Züchterin gab einen Welpen für 1.300€ ab. Keine 4 Wochen später war der Hund online zum Verkauf angeboten für 2.300€. Hat der Züchter keinen Vertrag ist der Welpe auf Nimmer wieder sehen weg.
 
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Marion
8. Juni 16:33
Hallo Jasmin, zuerst einmal herzlich willkommen hier. Goldis sind ja gerade als Welpen so richtige Herzensbrecher 🥰 und bei guter Herkunft eine tolle Rasse! Das Thema ist aber ein weites Feld. Grundsätzlich besteht ja in D Vertragsfreiheit, man kann da im Prinzip jeden erdenklichen Quatsch reinschreiben. Häufig werden Kaufverträge aber vor Gericht „atomisiert“, weil vor lauter Regelungswut wichtige Rechtsgrundsätze missachtet werden (Treu & Glauben, Sittenwidrigkeit, …). Grundsätzlich kann man in einem Kaufvertrag keine wirksamen Vereinbarungen treffen, die den Rechtsgrundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches entgegen stehen. Gleichwohl finden sich in vielen privaten Kaufverträgen diverse rechtswidrige Klauseln, weil der Verfasser es übertrieben „gut meint“ und alles mögliche regeln möchte, aber dabei zB klar eine Vertragspartei einseitig unangemessen benachteiligt wird (Sittenwidrigkeit). Im Kontext einer Hundeapp könnte ich mir vorstellen, dass einige Züchter bei der Verfassung des Vertragswerkes, beseelt von dem Wunsch, den Welpen das ideale Zuhause zu verschaffen, da aus der unromantischen Sicht des Vertragsrechts etwas über das Ziel hinausschießt 😊 Da wird aus dem aus juristischer Sicht recht simplen Vorgang (Einigung, Kaufpreiszahlung, Übergabe der „Ware“) dann ein monumentales „Vertragswerk“… Ich würde wie folgt vorgehen: 1. aufmerksam und in Ruhe durchlesen 2. Passagen/Klauseln markieren, die du nicht verstehst 3. Passagen/Klauseln markieren, die dich inhaltlich stören Die Punkte dann mit dem Verkäufer besprechen. Jetzt ist es meiner Wahrnehmung nach so, dass Züchter aufgrund des Nachfrageüberhangs gerne ihre Position ausnutzen und nach dem Prinzip: „unterschreiben, so wie der Vertrag ist, oder kein Welpe“ verfahren, weil 833 Interessenten warten. Musst du gucken, wen du da hast… Ich bin kein Rechtsanwalt und darf keine Rechtsberatung anbieten. Ich empfehle also ausdrücklich an dieser Stelle, bei juristischen Fragen einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Abgesehen davon biete ich dir aber gerne an, über einzelne Passagen, die dir seltsam vorkommen, mit dem Blick eines Hundehalters, drüberzulesen. Oder einfach unterschreiben und darauf hoffen, dass für dich ungünstige Passagen später ohnehin bei einem Rechtsstreit einkassiert werden. Aber auch das sollte ein zugelassener juristischer Berater einschätzen …
Oh man … wir waren zum „Bewerbungsgespräch“ bei der Züchterin 😅 sie sucht verantwortungsvolle Halter aus! Wo ist das Problem? Ich fand das toll! Wir durften auch keinen Welpen „auswählen“ - SIE hat die Welpen zugeteilt! Wir haben den perfekten Hund bekommen und es besteht immer noch Kontakt. Juristerei spielt keine Rolle, da gibt jemand ein Lebewesen ab und möchte sicher stellen, dass es ein wunderschönes Leben hat, auch wenn nicht alles rund läuft
 
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Dogorama-Mitglied
8. Juni 16:34
Ich frage, da es mein erster Hund ist und ich mich damit bislang noch nie beschäftigt habe. Ein weiterer vertraglicher Punkt ist, dass ich den Hund nach ca einem Jahr auf HD und ED röntgen lassen und einen Wesenstest machen soll. Ich möchte einfach nur gerne wissen, ob das übliche Dinge sind, die vertraglich vereinbart werden damit ich diesen guten Gewissens unterschreiben kann!😊
Hervorragend! Dieser Züchter zeigt Verantwortung. Wie soll er denn wissen ob seine Verpaarung gut war, Gesundheit und Wesen. Wenn er die Welpenkäufer nicht in die Pflicht nimmt. Für eine verantwortungsvolle Zucht muss/darf der WelpenKäufer auch beisteuern.
 
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Andreas
8. Juni 16:34
Rückkaufsrecht, Untersuchungen zum Gesundheitszustand sind üblich, finde ich auch in Ordnung. Wesenstest finde ich schon schwieriger. Je nach Bundesland solltest du dich informieren, was da auf dich zukommt. Das kann zumindest zeitintensiv werden. Und aus juristischer Sicht: Was ist die Sanktion, wenn du den nicht machst, oder machst und der Hund nicht besteht? Rückgabe an Züchter? Einschläfern, damit er aus dem Genpool entfernt wird? Ich provoziere hier bewusst, denn eine Verpflichtung ohne Sanktion ist panne und eine überzogene Sanktion (einschläfern) wäre vermutlich rechtswidrig. Oft sind die Verträge von einem (Züchter)Verband vorformuliert. Diese sind idR relativ rechtssicher (gibt trotzdem Urteile gegen diese Verträge, weil zu einseitig zu Gunsten des Züchters). Kann man aber mit einigen individuellen Anpassungen getrost unterschreiben. Ist das hier der Fall? Zugehörigkeit Verband?
 
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Dogorama-Mitglied
8. Juni 16:51
Rückkaufsrecht, Untersuchungen zum Gesundheitszustand sind üblich, finde ich auch in Ordnung. Wesenstest finde ich schon schwieriger. Je nach Bundesland solltest du dich informieren, was da auf dich zukommt. Das kann zumindest zeitintensiv werden. Und aus juristischer Sicht: Was ist die Sanktion, wenn du den nicht machst, oder machst und der Hund nicht besteht? Rückgabe an Züchter? Einschläfern, damit er aus dem Genpool entfernt wird? Ich provoziere hier bewusst, denn eine Verpflichtung ohne Sanktion ist panne und eine überzogene Sanktion (einschläfern) wäre vermutlich rechtswidrig. Oft sind die Verträge von einem (Züchter)Verband vorformuliert. Diese sind idR relativ rechtssicher (gibt trotzdem Urteile gegen diese Verträge, weil zu einseitig zu Gunsten des Züchters). Kann man aber mit einigen individuellen Anpassungen getrost unterschreiben. Ist das hier der Fall? Zugehörigkeit Verband?
Da sind die Vereins Wesenstest, also rassespezifisch gemeint
 
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Matze🐾🐾🐶
8. Juni 16:52
Oh man … wir waren zum „Bewerbungsgespräch“ bei der Züchterin 😅 sie sucht verantwortungsvolle Halter aus! Wo ist das Problem? Ich fand das toll! Wir durften auch keinen Welpen „auswählen“ - SIE hat die Welpen zugeteilt! Wir haben den perfekten Hund bekommen und es besteht immer noch Kontakt. Juristerei spielt keine Rolle, da gibt jemand ein Lebewesen ab und möchte sicher stellen, dass es ein wunderschönes Leben hat, auch wenn nicht alles rund läuft
So war es bei uns auch !!! Haben uns vorgestellt, aus dem Leben erzählt etc. Lilo durften wir uns selber aussuchen ( haben 1 Jahr gewartet). Worauf unsere Züchterin Wert legt, sind regelmäßig e Bilder von allen „ Welpen „in unserer WhatsApp Gruppe…. Das ist freiwillig und stand nicht im Vertrag !