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Paula
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Anzahl der Antworten 56
zuletzt 20. Apr.

Katze vs. Hund

Hallo zusammen, Wir dürfen seit wenigen Monaten in unserem Eigenheim wohnen. Das Haus ist schon recht alt und steht in einer gewachsenen Siedlung. Entsprechend viele Katzen laufen ab und zu durch unseren Garten. Unsere Hündin ist seit 3 Monaten bei uns und kann Katzen nicht leiden. Manchmal regt sie sich richtig auf wenn welche durch "ihren" Garten laufen.. manchmal guckt sie aber auch nur. Zu meiner Frage: Weiß jemand wie das mit der Haftung wäre wenn sie mal eine katze erwischen würde? Ich weiß nicht ob sie beißen würde, ich hoffe natürlich nicht. Aber was passiert wenn ein Kätzchen mal nicht mitbekommt das der hund draußen ist und es kommt zu einer Konfrontation? Die zweite Frage wäre ob ihr einen Tipp habt das es erst gar nicht dazu kommt? Ich dachte eigentlich das die den Garten meiden, denn sie werden honey ja riechen. Aber weiterhin laufen die durch (habe bisher 4 verschiedene gesehen) Danke vorab für eure Meinungen:)
 
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Jay
18. März 23:40
Hallo Jay Jay, ist diese Antwort rechtlich verankert, das heißt, gibt es ein Gesetz, das deine Aussage unterstützt? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass deine Aussage stimmt. Meiner Meinung nach kann der Hund sich auf dem Grundstück frei bewegen und wenn er eine fremde Katze "erwischt", hat der Halter der Katze keine Ansprüche. Wenn ein Einbrecher auf das Grundstück kommt und der Hund beisst ihn, kann er ja wohl auch kein Schmerzensgeld vom Eigentümer des Grundstücks verlangen... Wenn ich der Besitzer des Hauses und Grundstücks wäre, würde ich den Dingen ihren freien Lauf lassen oder höchstens mal mit dem Nachbarn sprechen, dass seine Katzen evtl. gefährdet sind.
Ich such mal ein wenig was zusammen, aber Angaben ohne Gewähr. Wie gesagt gibt es da keine einheitliche Rechtslage und es kommt immer auf den Einzelfall an. Hier etwas zur Gefährdungshaftung: https://ihr-anwalt.com/blog/gefaehrdungshaftung-was-ist-das/ Nochmal Gefährdungshaftung Hund + Warnschild https://www.anwalt.de/rechtstipps/hundebiss-trotz-warnschild-muss-der-hundehalter-fuer-den-schaden-aufkommen_097853.html Hier etwas weiter in den Kommentaren steht Genaueres zu Strafrechtlich, Zivilrechtlich und Ordnungsamt in so einem Fall, da gibt's Unterschiede: https://www.hunde-aktuell.de/thema/rechtlich-hund-verletzt-katze-im-eignen-garten.16364/ Hier noch was https://www.juraforum.de/forum/t/hund-beisst-katze-auf-eigenem-grundstueck.287999/ Ich wiederhole: Letztlich ist es immer eine Einzelfallentschgeidung, aber - grundsätzlich - greift die Gefährdungshaftung und somit bist du als Tierhalter erstmal in der Haftung, Schuld spielt da keine Rolle. Inwieweit die Haftung aufgrund anderer Umstände - Katzenhalter ging bewusst das Risiko ein das der Katze was passiert als er sie unbeaufsichtigt laufen ließ, es war das Grundstück des Hundes etc. - minimiert werden kann/wird, ist auch individuell vom Fall etc abhängig. Meldung ans OA kann der Katzenhalter natürlich auch machen (siehe den einen Link oben) und je nach Fall kann das eben auch Konsequenzen haben.
 
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Dogorama-Mitglied
18. März 23:41
Ich such mal ein wenig was zusammen, aber Angaben ohne Gewähr. Wie gesagt gibt es da keine einheitliche Rechtslage und es kommt immer auf den Einzelfall an. Hier etwas zur Gefährdungshaftung: https://ihr-anwalt.com/blog/gefaehrdungshaftung-was-ist-das/ Nochmal Gefährdungshaftung Hund + Warnschild https://www.anwalt.de/rechtstipps/hundebiss-trotz-warnschild-muss-der-hundehalter-fuer-den-schaden-aufkommen_097853.html Hier etwas weiter in den Kommentaren steht Genaueres zu Strafrechtlich, Zivilrechtlich und Ordnungsamt in so einem Fall, da gibt's Unterschiede: https://www.hunde-aktuell.de/thema/rechtlich-hund-verletzt-katze-im-eignen-garten.16364/ Hier noch was https://www.juraforum.de/forum/t/hund-beisst-katze-auf-eigenem-grundstueck.287999/ Ich wiederhole: Letztlich ist es immer eine Einzelfallentschgeidung, aber - grundsätzlich - greift die Gefährdungshaftung und somit bist du als Tierhalter erstmal in der Haftung, Schuld spielt da keine Rolle. Inwieweit die Haftung aufgrund anderer Umstände - Katzenhalter ging bewusst das Risiko ein das der Katze was passiert als er sie unbeaufsichtigt laufen ließ, es war das Grundstück des Hundes etc. - minimiert werden kann/wird, ist auch individuell vom Fall etc abhängig. Meldung ans OA kann der Katzenhalter natürlich auch machen (siehe den einen Link oben) und je nach Fall kann das eben auch Konsequenzen haben.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html ---> allgemeine Tierhalterhaftung. Dachte eigentlich, dass das jeder Hundehalter kennt. Schließlich schließt man ja auch entsprechende Versicherungen ab. Es ist halt aber auch ein Unterschied zwischen Zusammensuchen und "also ich kann mir nicht vorstellen dass... " :-). Allein das mit dem Einbrecher findet man in unter einer Minute.
 
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Dogorama-Mitglied
19. März 00:08
Da hat jemand aber ganz viel Halbwissen mit dem er hier herumposaunt. Im besten Fall nen Anwalt kontaktieren und da nochmal bestätigen lassen, der wird das selbe sagen. Sie schreibt das nicht weil ihr langweilig ist und sie sonst nix zutun hat sondern weil sie in dem Segment schon Erfahrung gesammelt hat. Einfach zu raten den Dingen ihren Lauf nehmen zu lassen finde ich höchst fahrlässig
Die Diskussionen in dem anderen Forum sind noch krasser, aber ähnlich wie hier. "Also.das.ist.mein Grundstück und wenn das jemand betritt und verletzt wird ist er selber Schuld". Da kann man nur den Kopf schütteln.. Aber einer führt einen wichtigen Punkt an: Ein Hund, der Tiere hetzt, kann als gefährlich eingestuft werden. (=Leinen- und Maulkorbzwang). Sicher werden das die meisten Hunde tun, wenn sie einer Katze begegnem. nur bekommt es das Ordnungsamt da halt nicht mit. Wie das.mit.der.Haftung ist, ist.ja.dank Versicherung eigentlich egal, aber die Konsequenzen können halt erheblich sein, selbst wenn du keinen cent für den Schaden an der Katze zahlst.
 
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Annett
19. März 00:57
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html ---> allgemeine Tierhalterhaftung. Dachte eigentlich, dass das jeder Hundehalter kennt. Schließlich schließt man ja auch entsprechende Versicherungen ab. Es ist halt aber auch ein Unterschied zwischen Zusammensuchen und "also ich kann mir nicht vorstellen dass... " :-). Allein das mit dem Einbrecher findet man in unter einer Minute.
Ist dir schonmal aufgefallen, dass es hier um Katzen auf dem eigenen Grundstück geht und nicht um die Gesundheit von Menschen? ( siehe dein Link) Mit dem richtigen Lesen ist es halt schwierig. Kein Mensch hat hier abgestritten, dass ein Hundehalter nicht dafür haften muss, wenn sein Hund einen Menschen beißt. Und hier zu unterstellen, dass viele als Hundehalter die allgemeine Tierhalterhaftung nicht kennen ist schon recht dreist, vor allem, wenn man nur das liest, was man möchte. Und ein Hund, der mal eine Katze vertreibt ist ja wohl nicht mit einem gefährlichen Hund, der Menschen angreift, zu vergleichen. Da sollte man vielleicht mal auf dem Teppich bleiben. Über deine Argumentationen und Angriffe kann man leider auch nur den Kopf schütteln. Und wenn ein Hund mal eine Katze aus dem Grundstück jagt, hetzt er deshalb nicht gleich Katzen. Da hast du auch, wie so oft, nicht gelesen. Ich hatte hier geschrieben, dass Mailo mit Katzen 0 Probleme hat, sie nur wegjagt, wenn sie auf dem Grundstück sind.
 
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Dogorama-Mitglied
19. März 01:26
Ist dir schonmal aufgefallen, dass es hier um Katzen auf dem eigenen Grundstück geht und nicht um die Gesundheit von Menschen? ( siehe dein Link) Mit dem richtigen Lesen ist es halt schwierig. Kein Mensch hat hier abgestritten, dass ein Hundehalter nicht dafür haften muss, wenn sein Hund einen Menschen beißt. Und hier zu unterstellen, dass viele als Hundehalter die allgemeine Tierhalterhaftung nicht kennen ist schon recht dreist, vor allem, wenn man nur das liest, was man möchte. Und ein Hund, der mal eine Katze vertreibt ist ja wohl nicht mit einem gefährlichen Hund, der Menschen angreift, zu vergleichen. Da sollte man vielleicht mal auf dem Teppich bleiben. Über deine Argumentationen und Angriffe kann man leider auch nur den Kopf schütteln. Und wenn ein Hund mal eine Katze aus dem Grundstück jagt, hetzt er deshalb nicht gleich Katzen. Da hast du auch, wie so oft, nicht gelesen. Ich hatte hier geschrieben, dass Mailo mit Katzen 0 Probleme hat, sie nur wegjagt, wenn sie auf dem Grundstück sind.
Liebe Annett, ja, der Link bezog sich auf Helgas Frage nach der allgemeinen Hundehalterhaftung, genauer gesagt, darauf, ob es dafür eine Gesetzgebung gibt. ....Und ist dir schonmal auf gefallen, dass es in dem Paragraphen (siehe mein Link) nicht nur um Menschen geht (" Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt ODER EINE SACHE BESCHÄDIGT" )? Aber dem richtigen Lesen ists halt schwierig, nicht wahr?
 
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Dogorama-Mitglied
19. März 01:40
Ist dir schonmal aufgefallen, dass es hier um Katzen auf dem eigenen Grundstück geht und nicht um die Gesundheit von Menschen? ( siehe dein Link) Mit dem richtigen Lesen ist es halt schwierig. Kein Mensch hat hier abgestritten, dass ein Hundehalter nicht dafür haften muss, wenn sein Hund einen Menschen beißt. Und hier zu unterstellen, dass viele als Hundehalter die allgemeine Tierhalterhaftung nicht kennen ist schon recht dreist, vor allem, wenn man nur das liest, was man möchte. Und ein Hund, der mal eine Katze vertreibt ist ja wohl nicht mit einem gefährlichen Hund, der Menschen angreift, zu vergleichen. Da sollte man vielleicht mal auf dem Teppich bleiben. Über deine Argumentationen und Angriffe kann man leider auch nur den Kopf schütteln. Und wenn ein Hund mal eine Katze aus dem Grundstück jagt, hetzt er deshalb nicht gleich Katzen. Da hast du auch, wie so oft, nicht gelesen. Ich hatte hier geschrieben, dass Mailo mit Katzen 0 Probleme hat, sie nur wegjagt, wenn sie auf dem Grundstück sind.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ein Hund, der mal eine Katze vertreibt gleich ein gefährlicher Hund ist. In meinen Augen ist das nicht so. Nur ist es deine oder meine Meinung oder die der kompletten Community halt relativ egal, wenn ein Beamter vom Ordnungsamt anders entscheidet. Da reicht, wenn es dumm läuft und, wie Jay Jay schrieb, man an die falsche Person gerät, sehr wenig aus, damit ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Und ja, wenn Paulas Hund eine Katze tötet (und im diesen HYPOTHETISCHEN Fall geht es hier ja EIGENTLICH) dann kann das unter Umständen genau dazu kommen und dieses Risiko würde ich nicht eingehen. Ausgangsfrage: Weiß jemand, wie das mit der Haftung wäre, wenn sie mal eine Katze erwischen würde? ---> Ich weiß auch nicht, wieso du eigentlich alles, was ich schreibe auf dich und deinen ehemaligen Hund beziehst? Es geht hier nicht darum, was Milo gemacht hat oder nicht, sondern darum, welche Konsequenzen Paula im Worst Case drohen könnten. Und da finde ich es einfach ziemlich blauäugig zu schreiben "mach dir mal keine Sorgen. Wenn ein Einbrecher auf mein Grundstück kommt, kann der mich ja auch nicht haftbar machen, wenn mein Hund ihn beißt". (oton Helga). Ich halte mich da lieber an Fakten. Und die letzen Antworten waren eben größtenteils einfach nur Spekulationen und persönliche Meinungen, die aber teilweise als Tatsachen präsentiert wurden.... Und bevor ich irgendetwas als Tatsache verkaufe, mache ich mir zumindest mal die Mühe danach zu googlen (Beispiel Einbrecher). Muss ich natürlich nicht. Aber dann kann man das anders formulieren. Also bleib bitte DU mal auf dem Teppich.
 
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Jay
19. März 06:31
Spinnen wir das mal weiter... Wenn eine katze meine Mäuse fängt, darf ich also den Katzenhalter anzeigen? Finde ich irgendwie albern. Die 2. Sache ist, nehmen wir an es ist etwas passiert und honey wird als gefährlich mit maulkorbzang eingestuft, dann ist es doch dennoch erlaubt den Hund auf dem eigenen sicher eingezäunten Grundstück frei, ohne maulkorb laufen zu lassen. Wo ist denn dann aber der Sinn dieses Urteils? Denn die Katze kann ja immer noch aufs Grundstück 🤦‍♀️🤦🏼‍♀️ Wie gesagt, es ist nur eine was wäre wenn Diskussion
Achso, da hier drauf noch gar nix kam. Ja, grundsätzlich kannst du den Katzenhalter "anzeigen" bzw deinen Schaden ihm gegenüber geltend machen, wenn dessen Katze deine Mäuse verletzt/tötet. Inwiefern in diesem speziellen Fall dieser Halter dann letztlich in welcher Höhe haftet bzw zur Rechenschaft gezogen wird usw ist auch da wieder Einzelfallentscheidung. Wie man persönlich so etwas findet oder wie man da persönlich eingestellt ist etc tut letztlich nichts zur Sache. Da geht's auch nicht (selten) um (wirklichen) Sinn oder dergleichen. Es is wie es ist und am Ende immer Einzelfallabhängig.
 
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Paula
19. März 06:44
Ok nun haben wir hier verschiedene Meinungen. Wie paulina schon sagt ist es nur eine "was wäre wenn frage", einfach weil es mich interessiert. Wahrscheinlich wäre die Katze sowieso schneller und würde einfach abhauen... Jay jay hat schon einen Teil meines letzten post aufgegriffen aber zu der anderen frage gab es noch keine Meinungen. Beispiel: Der hund hat eine katze erwischt und bekommt maulkorb Pflicht. Bei aller Liebe, es kann doch keiner die auflage geben den Hund mit Maulkorb im eigenen Garten rum laufen zu lassen oder?So lange er sicher eingezäunt ist dürfte man doch seinen Hund auf dem privat Grundstück laufen lassen wie man will. Wo ist dann der Sinn hinter dem Urteil? Ich werde nächste Woche einfach mal die haftpflicht fragen und dann berichte ich euch was die sagen
 
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Jay
19. März 10:03
Ok nun haben wir hier verschiedene Meinungen. Wie paulina schon sagt ist es nur eine "was wäre wenn frage", einfach weil es mich interessiert. Wahrscheinlich wäre die Katze sowieso schneller und würde einfach abhauen... Jay jay hat schon einen Teil meines letzten post aufgegriffen aber zu der anderen frage gab es noch keine Meinungen. Beispiel: Der hund hat eine katze erwischt und bekommt maulkorb Pflicht. Bei aller Liebe, es kann doch keiner die auflage geben den Hund mit Maulkorb im eigenen Garten rum laufen zu lassen oder?So lange er sicher eingezäunt ist dürfte man doch seinen Hund auf dem privat Grundstück laufen lassen wie man will. Wo ist dann der Sinn hinter dem Urteil? Ich werde nächste Woche einfach mal die haftpflicht fragen und dann berichte ich euch was die sagen
Für die Klärung des Beispiels müsste/sollte man direkt beim Ordnungsamt sich erkundigen bzw in der "zuständige" Hundeverordnung schauen (auseinanderpflücken), was dort bzgl Haltung eines gefährlichen Hundes steht. Was z.B. ausbruchssichere Umfriedung bedeutet, ist da wohl auch nicht einheitlich/genauer fest gelegt, aber kann z.B. auch bedeuten das Grundstück rundum lückenlos mit 1,80m hohem Zaun versehen sein muss. Usw. Usf. Auch das kommt es halt wieder auf den Einzelfall an etc. https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211875 https://www.kleintierverhalten.eu/2019/02/13/vorschriften-fuer-hundehalter-in-brandenburg/ Deine Hundehalterhaftpflicht ist letztlich "nur" der Ansprechpartner für die Haftung. Die wehren ggf im Fall der Fälle auch unberechtigte Ansprüche ab bzw klären eben im Einzelfall wie wer wo was an Haftung trägt. Bezüglich einer evt Gefährlichkeitseinstufung und alles Andere sind sie aber nicht "involviert". Das obliegt anderen Ämtern/Instituten. Da könntest du halt beim Ordnungsamt, Anwalt o.Ä. nachfragen.
 
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Dom
19. März 10:44
man muss einfach mal ganz klar sagen das haftung und schuld nichts miteinander zu tun haben. einfaches beispiel: 2 hunde beissen sich, unabhängig von der schuldfrage haftet erstmal jeder für die schäden am anderen hund genauso sieht es hier mit allen schäden aus die dein hund an fremdeigentum( in dem fall die katze) verursacht, was aber nicht bedeutet das er deswegen als gefährlich eingestuft werden muss und maulkorbpflicht bedeutet, das wird auf einer ganz anderen gesetzesebene verhandelt und ist von versch. faktoren abhängig wie örtliche verordnungen, landeshundegesetz etc und letztendlich immer auch ne einzelfallentscheidung der entsprechenden behörde/gerichts und als tipp das es garnicht soweit kommt... wir haben 2 hunde und 2 katzen und aus meiner erfahrung ist es sehr unwahrscheinlich das dein hund die katze erwischt, und wenn ist eher der hund der leidtragende mit kratzern auf der nase