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Paula
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Anzahl der Antworten 56
zuletzt 20. Apr.

Katze vs. Hund

Hallo zusammen, Wir dürfen seit wenigen Monaten in unserem Eigenheim wohnen. Das Haus ist schon recht alt und steht in einer gewachsenen Siedlung. Entsprechend viele Katzen laufen ab und zu durch unseren Garten. Unsere Hündin ist seit 3 Monaten bei uns und kann Katzen nicht leiden. Manchmal regt sie sich richtig auf wenn welche durch "ihren" Garten laufen.. manchmal guckt sie aber auch nur. Zu meiner Frage: Weiß jemand wie das mit der Haftung wäre wenn sie mal eine katze erwischen würde? Ich weiß nicht ob sie beißen würde, ich hoffe natürlich nicht. Aber was passiert wenn ein Kätzchen mal nicht mitbekommt das der hund draußen ist und es kommt zu einer Konfrontation? Die zweite Frage wäre ob ihr einen Tipp habt das es erst gar nicht dazu kommt? Ich dachte eigentlich das die den Garten meiden, denn sie werden honey ja riechen. Aber weiterhin laufen die durch (habe bisher 4 verschiedene gesehen) Danke vorab für eure Meinungen:)
 
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Barbara
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Barbara
 
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Annett
17. März 18:55
Wenn das dein privater Garten ist, der auch eingezäunt ist, glaube ich kaum, dass sich da jemand aufregen kann. Dein Hund kann sich auf deinem Grundstück bewegen, wie er und du es wollen. Die Katzen hätten bei dir eher nichts zu suchen, was man ja aber bei Freigängern nicht verhindern kann. Kann ja aber wohl auch keiner von dir erwarten, dass du deinen Hund im eigenen Garten nicht mehr rauslässt wegen fremder Katzen. Ich wäre da entspannt. Mein erster Hund hat auch die Katzen aus dem Garten gejagt und dabei nie eine erwischt. Sie sind dann nur noch gekommen, wenn der Hund nicht draußen war. Mailo jetzt hat zwar kein Problem mit Katzen, aber in seinem Garten jagt er sie auch weg. Katzen sind übrigens auch sehr wehrhaft, wenn sie in die Enge getrieben werden.
 
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Dogorama-Mitglied
17. März 19:06
Hallo 👋 Da, wenn ich mich nicht täusche, theoretisch auch der katzenhalter schauen muss das seine Katze kein Problem darstellt glaube ich nicht, dass du haften müsstest. Im Gegenteil, ich glaube das der katzenhalter haften muss wen dein Hund durch die Katze auf deinem Grundstück zu schaden kommt. (Ja es gibt katzen die Hunde ziemlich aufmischen) Die einzige Möglichkeit die Katzen dazu zu bringen den Garten zu meiden ist ihn selbst mit zum Beistand einem Wasserschlauch oder diese katzen abwehrsträucher ab zu wehren. (Weißaber nicht ob der Strauch giftig für Hunde ist) Ansonsten werden sie von alleine den Garten meiden wenn dein Hund viel Zeit draußen verbringt. Aber nachts oder wenn er drinen ist werden sie wohl trotzdem kommen 🤷‍♀️ Ich würde den Garten nutzen wie ihr es wollt, die Katzen passen sich dem an. LG
 
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Jay
17. März 19:28
Du haftest für die Schäden die dein Hund anrichtet. Der Katzenhalter für Schäden die die Katze anrichtet. Auch wenn es dein Grundstück ist. Evt kann sich die Haftung dadurch und durch ggf "Aufsichtsverletzung" des Katzenhalters minimieren. Stichwort Geefährdungshaftung, die ist Verschuldensunabhängig. Zu bedenken ist auch, kommt es durch deinen Hund zu einem Schaden an der Katze und hat diese einen Halter, könnte euch dieser ggf bei Ordnungsamt melden und das könnte ggf für deinen Hund Auflagen geben, wenn man den "richtigen" Sachbearbeiter erwischt. Ein Hund/Tier ist so zu halten, daß keine Gefahr für Dritte entsteht, auch nicht auf dem eigenen Grund. Edit: Zum Schutz aller und um Stress zu vermeiden würde ich schauen den Garten soweit es geht unzugänglich für die Katzen zu machen, das die gar nicht rein kommen.
 
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Paula
17. März 20:53
Wer googlen kann ist klar im Vorteil 😁 Siehe Screenshot... Deinen Ansatz hatte ich nämlich auch im kopf jay jay. Man hört ja so viel für was man alles haftet und was es für krasse Konsequenzen gibt, da bin ich unsicher geworden...
 
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Jay
17. März 21:07
Wer googlen kann ist klar im Vorteil 😁 Siehe Screenshot... Deinen Ansatz hatte ich nämlich auch im kopf jay jay. Man hört ja so viel für was man alles haftet und was es für krasse Konsequenzen gibt, da bin ich unsicher geworden...
Wenn man das Googelt gibt's aber auch genügend gegenteilige Aussagen (auch von Rechtsanwälten) und "Urteile". Es kommt immer darauf an (Sachbearbeiter, Schaden der verursacht wurde usw) und mir wäre das zu riskant. Natürlich kann die Haftung - wie ich schon sagte - minimiert werden und ggf gegen 0 gehen. Aber beim Ordnungsamt gemeldet werden is ja dann auch nochmal was Anderes. Paar interessante Links (ggf mit andererer zugrundeliegende Situationen): https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht/Fragen-Antworten/1709/Nachbarshund-beisst-Katze-halb-tot https://www.juraforum.de/forum/t/hund-beisst-katze-auf-eigenem-grundstueck.287999/ https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/einstufung-gefaehrlicher-hund-hund-beisst-katze-tot.html
 
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Stef
17. März 21:09
Zum einen vertreiben die meisten Hunde die Katzen nur, daher auch der Radau. Meine macht das schon bevor die Katze auf dem Grundstück ist. Ich hatte auch schon eine Katze welche jeden Hund in die Flucht schlug. Daher ist auch dein Hund gefährdet und du solltest schauen, dass er nicht direkt auf Katzen los geht....
 
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Paula
17. März 21:30
Wenn man das Googelt gibt's aber auch genügend gegenteilige Aussagen (auch von Rechtsanwälten) und "Urteile". Es kommt immer darauf an (Sachbearbeiter, Schaden der verursacht wurde usw) und mir wäre das zu riskant. Natürlich kann die Haftung - wie ich schon sagte - minimiert werden und ggf gegen 0 gehen. Aber beim Ordnungsamt gemeldet werden is ja dann auch nochmal was Anderes. Paar interessante Links (ggf mit andererer zugrundeliegende Situationen): https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht/Fragen-Antworten/1709/Nachbarshund-beisst-Katze-halb-tot https://www.juraforum.de/forum/t/hund-beisst-katze-auf-eigenem-grundstueck.287999/ https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/einstufung-gefaehrlicher-hund-hund-beisst-katze-tot.html
Spinnen wir das mal weiter... Wenn eine katze meine Mäuse fängt, darf ich also den Katzenhalter anzeigen? Finde ich irgendwie albern. Die 2. Sache ist, nehmen wir an es ist etwas passiert und honey wird als gefährlich mit maulkorbzang eingestuft, dann ist es doch dennoch erlaubt den Hund auf dem eigenen sicher eingezäunten Grundstück frei, ohne maulkorb laufen zu lassen. Wo ist denn dann aber der Sinn dieses Urteils? Denn die Katze kann ja immer noch aufs Grundstück 🤦‍♀️🤦🏼‍♀️ Wie gesagt, es ist nur eine was wäre wenn Diskussion
 
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Dogorama-Mitglied
17. März 21:34
Die Wahrscheinlichkeit ist größer das die Katze den Hund stellt und mal ordentlich eine reinhaut 😂 zumindestens nach meiner Erfahrung 🤔😜
 
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Annett
17. März 22:07
Du haftest für die Schäden die dein Hund anrichtet. Der Katzenhalter für Schäden die die Katze anrichtet. Auch wenn es dein Grundstück ist. Evt kann sich die Haftung dadurch und durch ggf "Aufsichtsverletzung" des Katzenhalters minimieren. Stichwort Geefährdungshaftung, die ist Verschuldensunabhängig. Zu bedenken ist auch, kommt es durch deinen Hund zu einem Schaden an der Katze und hat diese einen Halter, könnte euch dieser ggf bei Ordnungsamt melden und das könnte ggf für deinen Hund Auflagen geben, wenn man den "richtigen" Sachbearbeiter erwischt. Ein Hund/Tier ist so zu halten, daß keine Gefahr für Dritte entsteht, auch nicht auf dem eigenen Grund. Edit: Zum Schutz aller und um Stress zu vermeiden würde ich schauen den Garten soweit es geht unzugänglich für die Katzen zu machen, das die gar nicht rein kommen.
Prinzipiell haftet man natürlich für seinen Hund, wenn er was anrichtet, aber nicht bei einer Katze auf meinem Privatgrundstück. Das würde bedeuten, dass die meisten Hundehalter wegen freilaufender fremder Katzen eine regelrechte Festung um ihr eigenes Grundstück bauen müssten ( da das glaube ich wohl viele Hunde machen), denn eine Katze kann schon einiges an Höhe oder Lücken unter dem Zaun überwinden. Es ist mein Grundstück und dort hat eine fremde Katze eigentlich nichts zu suchen (zumal die dann übrigens früher auch noch den Sandkasten meiner Kinder als Toilette benutzt haben) und wenn doch, muss der Besitzer damit leben, dass sie weggejagt wird. Und ich muss auf meinem Grundstück ( so es natürlich abgesichert ist) auch nicht ständig meinen Hund beaufsichtigen. Das Einzige was muss, ist ein Warnschild anbringen, dass auf dem Grundstück ein Hund ist ( was ja aber eher die Katze nicht interessieren wird 🤪😅). Wenn alle Stränge reißen gibt es ja im Notfall auch noch ne Hundehaftpflicht.
 
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Jay
17. März 22:13
Prinzipiell haftet man natürlich für seinen Hund, wenn er was anrichtet, aber nicht bei einer Katze auf meinem Privatgrundstück. Das würde bedeuten, dass die meisten Hundehalter wegen freilaufender fremder Katzen eine regelrechte Festung um ihr eigenes Grundstück bauen müssten ( da das glaube ich wohl viele Hunde machen), denn eine Katze kann schon einiges an Höhe oder Lücken unter dem Zaun überwinden. Es ist mein Grundstück und dort hat eine fremde Katze eigentlich nichts zu suchen (zumal die dann übrigens früher auch noch den Sandkasten meiner Kinder als Toilette benutzt haben) und wenn doch, muss der Besitzer damit leben, dass sie weggejagt wird. Und ich muss auf meinem Grundstück ( so es natürlich abgesichert ist) auch nicht ständig meinen Hund beaufsichtigen. Das Einzige was muss, ist ein Warnschild anbringen, dass auf dem Grundstück ein Hund ist ( was ja aber eher die Katze nicht interessieren wird 🤪😅). Wenn alle Stränge reißen gibt es ja im Notfall auch noch ne Hundehaftpflicht.
Etwas Vorsicht bei Schildern die suggerieren das ein "gefährlicher Hund" dort ist bzw wohnt. Denn das kann/könnte (vor Gericht) auch ausgelegt werden das man um die Gefährlichkeit wusste und nicht entsprechend gesichert hat (kam schon vor). Wie gesagt, es kommt immer auf den Einzelfall an (Sachbearbeiter, Richter, Umstände, Beweise, Zeugen etc). Und manchmal kann man gar nicht so dumm denken wie es kommt.