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Vanessa
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zuletzt 6. Mai

Kastrationspflicht/Kastrationspfand

Hallo zusammen! Ganz allgemein gesprochen: Was haltet ihr von vertraglichen Verpflichtungen inkl Kastrationspfand bei manchen Tierschutzvereinen? Soll es ja immer noch geben. Bei Nicht-Nachkommen soll sogar der Entzug des Hundes angedroht werden. Was haltet ihr davon? Würdet ihr gegen so etwas vorgehen?
 
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Vanessa
3. Mai 21:24
Würde ich es darauf ankommen lassen. Ggf. auch schonmal anwaltlich beraten lassen, damit man im Fall der Fälle schon Hilfe hat. Rein rechtlich können sie dir äh deiner Freundin 😉 nichts tun 🤷🏼‍♀️
Es ging mir um ein Stimmungsbild nachdem ich einen Artikel gelesen habe über einen Fall, der vor Gericht kam. Finde ich einfach spannend 🤷🏼‍♀️
 
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Michi
3. Mai 21:24
Es geht gerade nicht um Fairness sondern darum das Richtige nach dem Gesetz zu tun.
Du musst dich nicht dran halten, aber wenn ein Tierarzt deinen Hund kastriert, aus welchen Gründen auch immer, dann ist es eine medizinische Indikation. Also eine ärztliche Empfehlung und somit erlaubt.
 
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Vanessa
3. Mai 21:26
Du musst dich nicht dran halten, aber wenn ein Tierarzt deinen Hund kastriert, aus welchen Gründen auch immer, dann ist es eine medizinische Indikation. Also eine ärztliche Empfehlung und somit erlaubt.
Genau das ist klar. Aber es ging ja um das Nicht-Vorliegen einer solchen und evtl. sogar einer ärztlichen Empfehlung nicht kastrieren zu lassen.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Mai 21:27
Also wenn ich das richtig verstanden habe, sagt das aktuelle Tierschutzgesetz dass man nur mit expliziten auch genannten Gründen, die nicht beinhalten weil der Verein das will. Und ich habe mich vor Vereinbarungen mit Vereinen an das Gesetz zu halten. Verträge, die gegen das Gesetz verstoßen wären hinfällig. Oder?
Jein. Der Fachterminus ist „medizinische Indikation“. Was im Endeffekt nur bedeutet „TA sagt es ist nötig“. Was der TA alles für Gründe akzeptiert, ist dann wieder individuell verschieden. Gibt TÄ, die sagen man kann Hunde erfolgreich an der Fortpflanzung hindern ohne sie zu kastrieren, andere sagen, das ist ein akzeptabler Grund. Einige sagen ein Halter, der keine Blutflecken in der Wohnung will, reicht aus. Andere sagen Scheinträchtigkeit ist belastend, also kann kastriert werden. Usw. Solange der TA sagt, der Hund soll kastriert werden (was er tut, wenn er die OP durchführt) ist man fein raus. Wenn man trotz Klausel im Vertrag nicht kastrieren will, ist man rechtlich ebenfalls auf der sicheren Seite, da diese Klauseln nicht rechtsgültig sind. Aber der Fairness halber sollte man dann wenigstens erklären warum man sich nicht daran halten wird.
 
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Michi
3. Mai 21:29
Jein. Der Fachterminus ist „medizinische Indikation“. Was im Endeffekt nur bedeutet „TA sagt es ist nötig“. Was der TA alles für Gründe akzeptiert, ist dann wieder individuell verschieden. Gibt TÄ, die sagen man kann Hunde erfolgreich an der Fortpflanzung hindern ohne sie zu kastrieren, andere sagen, das ist ein akzeptabler Grund. Einige sagen ein Halter, der keine Blutflecken in der Wohnung will, reicht aus. Andere sagen Scheinträchtigkeit ist belastend, also kann kastriert werden. Usw. Solange der TA sagt, der Hund soll kastriert werden (was er tut, wenn er die OP durchführt) ist man fein raus. Wenn man trotz Klausel im Vertrag nicht kastrieren will, ist man rechtlich ebenfalls auf der sicheren Seite, da diese Klauseln nicht rechtsgültig sind. Aber der Fairness halber sollte man dann wenigstens erklären warum man sich nicht daran halten wird.
Alles ganz genau richtig 🙏
 
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Vanessa
3. Mai 21:33
Alles ganz genau richtig 🙏
Also ich habe das Gesetz so verstanden dass TierärztInnen nicht alles als Grund anführen dürfen, also dass nicht kastriert werden kann unter Angabe - auch ärztlicherseits- kein Bock auf Blutflecken, aber dann habe ich das vielleicht falsch verstanden
 
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Dogorama-Mitglied
3. Mai 21:34
Also ich habe das Gesetz so verstanden dass TierärztInnen nicht alles als Grund anführen dürfen, also dass nicht kastriert werden kann unter Angabe - auch ärztlicherseits- kein Bock auf Blutflecken, aber dann habe ich das vielleicht falsch verstanden
Das ist aber dann das Problem der TÄ und nicht des Halters. Als Halter kann man ja normalerweise nicht einschätzen, welche medizinischen Indikationen nun gerechtfertigt sind und welche nicht.
 
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Michi
3. Mai 21:34
Genau das ist klar. Aber es ging ja um das Nicht-Vorliegen einer solchen und evtl. sogar einer ärztlichen Empfehlung nicht kastrieren zu lassen.
Wie gesagt, beim Verein musst du garnix vorweisen. Kleines Beispiel für medizinische Indikation. Mein letzter Hund/ Hündin. Bei der Arbeit immer bei mir. In verschiedenen Pferdeställen, bei Turnieren etc. Mit einer läufigen Hündin unmöglich. Jeder Tierarzt würde kastrieren mit ärztlicher Empfehlung. Jetzt habe ich einen Rüden und ich beobachte erstmal wie gut das funktioniert.
 
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Michi
3. Mai 21:34
Also ich habe das Gesetz so verstanden dass TierärztInnen nicht alles als Grund anführen dürfen, also dass nicht kastriert werden kann unter Angabe - auch ärztlicherseits- kein Bock auf Blutflecken, aber dann habe ich das vielleicht falsch verstanden
Tierärzte müssen garnichts anführen. Der Gesetzgeber fragt nicht nach, wenn ein Hund kastriert wird.
 
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Franziska
3. Mai 21:36
Kastrationspfand habe ich hier tatsächlich das erste Mal gelesen, kannte ich nicht. Unser Vertrag enthält keine Klauseln dergleichen.... Jetzt frage ich mich, ob das rechtlich überhaupt geht, oder ob man das sogar zurückfordern könnte, wenn man nicht kastriert.... Im Prinzip habe ich nichts gegen Kastrationen, aber es gibt auch immer die Entwicklung beim Hund, die eine Kastration ungünstig werden lässt, zum Beispiel bei Angsthunden. Sowas weiß man vorher nicht und kann solch eine Entscheidung im Nachhinein beeinflussen. Daher frage ich mich gerade, ob dieser Pfand überhaupt erhoben werden darf....