Mag sein, dass ich was übersehen habe. Aber den genauen Fall mit Urteil kennen wir ja nicht, oder?
Nein, aber kann man ergoogeln. Da ging es um den Fall, der vor dem Amtsgericht Ebersberg 2019 verhandelt wurde. Der war zwar etwas anders, denn da ging es um andere tierärztliche Leistungen, zu denen der Verein verpflichtet hat. Aber hatte im Bekanntenkreis jetzt dasselbe mit Kastration. Ansonsten ist alles gleich, die vertraglichen Bestimmungen und die Rechte, die sich die „Tierschützer“ rausgenommen haben. Der Artikel heißt passender Weise „Adoptionsvertrag bei Hunden aus dem Ausland - das Papier nicht wert, auf dem er steht“. Da es eben unlauter und unrecht ist. Aber ja, vielleicht nicht 1:1 auf Kastration zu übertragen? Keine Ahnung, irgendwie auch schon. Deswegen fragte ich. Weil ich das herausfinden wollte.