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Gabi
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 13
zuletzt 4. Jan.

Ist Hapfpflichtversicherung wirklich Pflicht?

Ich habe schon lange Hunde in Berlin. Diese sind auch immer alle angemeldet und seit letztens auch im Hunderegister, selbst Krankenversicherung. Doch jetzt lese ich, dass Berlin eines der Bundesländer ist, wo für jeden Hund das abschließen einer Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist. Sonst drohen anscheinend mehrere Tausend Euro Bußgeld. In all den Jahren habe ich noch nie von dieser Reglung gehört oder kenne jemanden der diese Versicherung hat. Das kann doch dann nicht sein oder?
 
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Barbara
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Maximilian
3. Jan. 17:44
Moin, das regeln die Länder ganz unterschiedlich. Manche schreiben keine vor, andere ist es Pflicht und bei anderen nur für Listis. Aber eine Hundehaftpflicht sollte meiner Meinung nach jeder haben. Egal wie klein oder wie ungefährlich der Hund ist. Es reicht ja schon, wenn ein rücksichtsloser Radfahrer einen Hund anfährt und einen dann anzeigt. Erstmal ist die reine Gefährdungshaftung dann und man ist in der Beweislast. Und die Kosten sind überschaubar. Gibt absolute Basis Tarife für knapp 35-40 € im Jahr oder wirklich gute für uns die 60 €. Liebe Grüße Max
 
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Bianca
3. Jan. 17:45
Hier in NRW gilt die Pflicht nur für große Hunde. Aber ganz abgesehen davon finde ich die Haftpflichtversicherung absolut sinnvoll und sie kostet vergleichsweise wenig
 
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Andrea
3. Jan. 17:57
In Niedersachsen ist es Pflicht eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen. Dabei wird kein Unterschied gemacht ob es sich um große oder kleine Hunde handelt. Es gilt für alle. Aber ich bin auch der Meinung, dass es auf keinen Fall schadet eine abzuschließen. Wenn wirklich mal was passieren sollte, was man nicht hofft, kann es um große Summen gehen. Mit ner Versicherung ist man da abgesichert.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Jan. 17:58
Ich finde es mutig, keine Hundehaftpflicht zu haben. Wenn jemand durch Deinen Hund zu Schaden kommt, bist Du, je nach Verletzung und Folgen gleich mal im 6 Stelligen Bereich. Hund rennt jemand vors Fahrrad, Radfahrer stürzt. Hier sind meißt Schulter und Kopf betroffen, Hirnblutung, hinterher arbeitsunfähig. Da kommst Du finanziell nie mehr auf die Füße, wenn Du das nicht versichert hast. Und das wegen 100-150,- im Jahr für eine Haftpflicht. Auch in Hundeschulen, für social walks, Hundevereine etc ist eine Haftpflicht i.d.R Pflicht.
 
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Heike
3. Jan. 19:18
Wurde das bei der Anmeldung des Hundes nicht abgefragt? Wenn du in NRW einen Hund über 40 cm anmeldest, musst du auch die Haftpflichtversicherung wo er versichert ist angeben. Ohne Haftpflichtversicherung, das ist wirklich sparen am falschen Platz. Wenn mal was passieren sollte, sind sehr schnell sehr hohe Summen fällig.
 
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Melanie
3. Jan. 19:52
Da wir eine kleine Hündin haben, brauchten wir von Seiten der NRW Landesregierung keine Haftpflichtversicherung. Allerdings wären wir ohne Haftpflichtversicherung auch nicht in die Welpenschule aufgenommen worden. Unabhängig davon haben wir diese aber dennoch abgeschlossen: ein kurzer unachtsamer Moment und dann hat der Hund doch einen Schaden verursacht.
 
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Olli
3. Jan. 20:20
Ich würde mal sagen 'Glück gehabt'. Es fahren ja auch Leute Autos ohne HV. SOLANGE nichts passiert, funktioniert das. Aber wegen der paar Mücken im Jahr im schlimmsten Fall Privatinsolvenz anmelden zu müssen, wenn dann nämlich doch was passiert ist, ist nicht so prickelnd. Ach ja, um dir richtig Angst zu machen noch der Hinweis, dass der Hund beschlagnahmt werden kann - also am besten huschhusch anmelden.
 
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Karin
3. Jan. 21:51
Bei uns in rlp ist es Pflicht. Meiner Meinung nach auch richtig und die wichtigste Versicherung überhaupt. Braucht man auch für in die Hundeschule, Huta, Pension.... Ist schnell mal was passiert , egal ob Beißvorfall, ins Fahrrad oder Auto gerannt oder jemanden nur angesprungen und Klamotten ruiniert.... Würde auch bei keinem Hund behaupten da könne nix passieren. LG 👋
 
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M
3. Jan. 22:17
Die Hundehaftpflicht in Berlin ist gesetzlich geregelt und kann, wenn man keine hat mit einem Bußgeld geahndet werden...ich arbeite im Veterinäramt, Fachbereich Hundegesetz... § 14 Haftpflichtversicherung (1) Die Halterin oder der Halter hat von Beginn der Haltung an fortlaufend eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden über eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall zu unterhalten. Es darf keine höhere Selbstbeteiligung als 500 Euro pro Versicherungsjahr vereinbart werden. Die Gesamtleistungspflicht des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Doppelte der Mindestdeckungssumme begrenzt werden. (2) Hunde, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes gehalten werden, dürfen im Land Berlin nur geführt werden, wenn für sie eine Haftpflichtversicherung nach Absatz 1 besteht.
 
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Sonja
4. Jan. 00:04
Kennst Du so wenig Hundehalter oder sind das alles sorglos Geizhälse? Kommt mir komisch vor. Ich schließe mich dem bereits Geschriebenen an. Ich fand es früher, als ich noch jung und dumm war, zwar auch nicht wichtig, eine THP zu haben, aber ich wurde schnell eines Besseren belehrt. Eine alte Frau hat sich vor meinem Hund erschreckt (obwohl die Situation harmlos war, also mein Hund nichts gemacht hat, als da lang zu laufen) und ist mit ihrem Fahrrad umgefallen. Knie kaputt, Krankenhaus, aber meine Versicherung hat gezahlt. 🙏😅