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Sandra
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Anzahl der Antworten 21
zuletzt 25. März

Im Fall der Fälle- Wer bekommt die Hunde?

Hallo Community, immer wieder gibt es bei Trennungen Stress, wer die Hunde bekommt. Bei mir war es vor Jahren so, dass die Züchterin einfach meinen damaligen Mann in Balous Papiere eingetragen hat. Bei Patch war ich eingetragen. Es waren emotional immer meine Hunde, mein Ex wollte eigentlich nie Hunde. Als es zur Trennung kam, hat er versucht mich damit zu erpressen, dass er Balou behält. Letztlich hat die Empörung und Intervention unserer Freunde ihn dazu gebracht, einzulenken. Rein rechtlich hätte ich wohl schlechte Karten gehabt. Ich finde, es ist ein wichtiges Thema. Wie habt ihr das geregelt? Habt ihr das überhaupt geregelt?
 
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Andreas
25. März 20:25
Danke, für die bessere Erklärung 😉 mir ist das so durchaus bewusst, ich hab nur versucht es möglichst "einfach" darzustellen, ohne jetzt gleich zu weit in die Juristerei einsteigen zu müssen. Aber klar, im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird der Hund natürlich relevant. Mir ging es jetzt eigentlich explizit um die Aussage, der Hund gehört beiden, weil man in einer Zugewinngemeinschaft lebt, ohne Differenzierung zwischen zuvor und während der Ehe erworben😅 Aber ich gebe dir recht, das hätte ich besser formulieren können.
In der Juristerei geht es ja bekanntlich (auch) um Präzision 😄 Und ich habe in deinem Beitrag etwas wesentliches überlesen 🥺 Du schriebst: Wenn nur ein Ehegatte den Hund für sich erwirbt, bleibt er auch der alleinige Eigentümer…. Das ist so richtig und da habe ich an der falschen Stelle widersprochen, sorry für die Verwirrungsstiftung! Da es in der Zugewinngemeinschaft aber auch gemeinschaftliches Eigentum gibt, kann der Hund uU auch Bestandteil des Zugewinnausgleichs werden. Also den Wauwi immer schön klar und eindeutig Zuordnen 😀