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Sandra
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Anzahl der Antworten 21
zuletzt 25. März

Im Fall der Fälle- Wer bekommt die Hunde?

Hallo Community, immer wieder gibt es bei Trennungen Stress, wer die Hunde bekommt. Bei mir war es vor Jahren so, dass die Züchterin einfach meinen damaligen Mann in Balous Papiere eingetragen hat. Bei Patch war ich eingetragen. Es waren emotional immer meine Hunde, mein Ex wollte eigentlich nie Hunde. Als es zur Trennung kam, hat er versucht mich damit zu erpressen, dass er Balou behält. Letztlich hat die Empörung und Intervention unserer Freunde ihn dazu gebracht, einzulenken. Rein rechtlich hätte ich wohl schlechte Karten gehabt. Ich finde, es ist ein wichtiges Thema. Wie habt ihr das geregelt? Habt ihr das überhaupt geregelt?
 
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Silke
25. März 10:20
Bei uns ist es ganz klar. Captain ist zwar mittlerweile der zweite Hund den wir gemeinsam angeschafft haben. Aber es ist mein Hund also würde er bei mir bleiben. Dafür brauchen wir auch keine Verträge.
 
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Sophie
25. März 10:29
Bei uns war klar, dass er bei mir bleibt da Merlin die Ausbildung zum Assistenzhund durchlaufen hat und ich ihn benötige. Mein Partner steht aber mit im Kaufvertrag als 2. Person und ich habe eine Vorsorgevollmacht, dass Merlin zu ihm geht sollte mir was passieren. Das würde auch im Trennungsfall so bleiben. Er ist Merlins 2. Bezugsperson und hat ihn mit aufgezogen, die Kosten mitgetragen (wir haben eine 60:40 Aufteilung, ich zahle 60, er 40 %) und ich weis, dass Merlin es bei ihm gut hätte auch wenn wir uns trennen. Wenn wir uns trennen und die Gründe mit uns als Paar und nicht mit ihm in seiner Rolle als "Hundehalter" zu tun haben dann hätte ich auch garkein Problem damit wenn er Merlin weiterhin sieht. Eine dauerhafte Trennung wäre für beide nicht schön und ich würde das nicht brechen wollen 😊
 
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Aileen
25. März 10:39
Das klingt absolut nicht dumm, warum nicht. Ich finde es gut, wenn man sich Gedanken darüber macht, solange alles in Ordnung ist.
 
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Dogorama-Mitglied
25. März 12:33
Wenn man verheiratet ist und in einer Zugewinngemeinschaft lebt, wird der Hund in der Ehe auch beiden gehören. Dann muss man sich da einig werden. Ich würde da gucken, dass der Hund zu dem Menschen kommt, der mehr für ihn sorgt und mehr Zeit für den Hund hat.
 
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Dogorama-Mitglied
25. März 12:41
Wenn man verheiratet ist und in einer Zugewinngemeinschaft lebt, wird der Hund in der Ehe auch beiden gehören. Dann muss man sich da einig werden. Ich würde da gucken, dass der Hund zu dem Menschen kommt, der mehr für ihn sorgt und mehr Zeit für den Hund hat.
So ganz stimmt das tatsächlich nicht, aber ich glaube, du meinst das Richtige. Sofern kein Ehevertrag besteht, lebt man in einer Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen beider Ehegatten bleiben aber weiterhin getrennt d.h. es besteht keine Gütergemeinschaft. Wenn also nur ein Ehegatte den Hund für sich erwirbt, bleibt auch er der alleinige Eigentümer. Kleiner Exkurs ins Familienrecht 😅
 
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Anja
25. März 13:49
Aus diesem Grund ist meine Hündin auf mich angemeldet. Ich stehe im Kaufvertrag, bei der Stadt, der Versicherung. Ein Tier darf niemals Streitgegenstand werden. Sie gehört zu mir. Und da ich gerade den Ernstfall erlebe... Bin ich froh das so klar geregelt zu haben.
 
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Bernice
25. März 14:25
Über die Frage haben wir auch schon nachgedacht. Im Kaufvertrag stehen sowohl ich, als auch mein Freund drin. Versicherungen, Steuer, Tierarzt, Verein, etc. läuft alles über mich, wobei wir die Kosten 50:50 aufteilen. Sollten wir uns trennen würde Mattes bei mir bleiben. Von Anfang an war ich seine favorisierte Bezugsperson. Ich arbeite in einem Bereich mit sehr flexiblen Arbeitszeitmodellen, wohingegen mein Freund zumeist klassische Bürozeiten hat. Der viel gewichtigere Aspekt ist jedoch, dass Mattes mehrfach die Woche auf dem Hundeplatz Leistungssport betreibt und darüber hinaus täglich zuhause trainiert. Den Sport betreibe ausschließlich ich mit ihm, deshalb könnte mein Freund ihn alleine wahrscheinlich nicht ausreichend auslasten. Momentan steht bei uns in der Beziehung aber noch alles bestens und das Thema ist nicht aktuell. Im Fall der Fälle hofft man ja auch auf eine einvernehmliche Trennung, dann wäre es natürlich super, wenn der Hund eine optionäre Betreuungsmöglickeit für Notfälle beim Expartner haben könnte.
 
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Andreas
25. März 14:48
So ganz stimmt das tatsächlich nicht, aber ich glaube, du meinst das Richtige. Sofern kein Ehevertrag besteht, lebt man in einer Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen beider Ehegatten bleiben aber weiterhin getrennt d.h. es besteht keine Gütergemeinschaft. Wenn also nur ein Ehegatte den Hund für sich erwirbt, bleibt auch er der alleinige Eigentümer. Kleiner Exkurs ins Familienrecht 😅
Da muss ich widersprechen, zumindest was den Schluss betrifft. 1. Korrekt ist der gesetzliche Güterstand (also wenn die Eheschließenden keinen vertraglichen Güterstand vereinbaren, es gibt noch die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung) die Zugewinngemeinschaft. 2. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Ehepartner alleinige Eigentümer des „Vermögens“, welches vor der Ehe bestand. Während der Ehe erworbene (Vermögens-)Gegenstände, Werte, Sachen gehören beiden Ehepartnern. Dieses bildet eben den begrifflichen „Zugewinn“. Der Zugewinn wird dann auch bei einer Scheidung geteilt, während das „eingebrachte“ Vermögen (Anfangsbestand) nicht Bestandteil des ehelichen Zugewinns ist und auch nicht geteilt wird. Vom Zugewinn ausgenommen sind Schenkungen und Erbschaften, d. h. diese werden nicht in den Zugewinn eingerechnet, auch wenn zB die Erbschaft in die Zeit der Ehe gefallen ist. Der während einer Ehe angeschaffte Hund kann also durchaus strittig in der Frage des Zugewinns werden, weil nicht ohne Beschädigung teilbar 😉 Bei nicht verheirateten Paaren gibt es juristisch kein gemeinsames Vermögen, hier wäre tatsächlich ein Kaufvertrag oder „den Anschein erweckende Dokumente“ entscheidend. Gut ist, solche Vereinbarung zu fixieren (schriftlich), solange man sich noch „verträgt“ (daher Vertrag) 😊
 
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Dogorama-Mitglied
25. März 15:11
Danke, für die bessere Erklärung 😉 mir ist das so durchaus bewusst, ich hab nur versucht es möglichst "einfach" darzustellen, ohne jetzt gleich zu weit in die Juristerei einsteigen zu müssen. Aber klar, im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird der Hund natürlich relevant. Mir ging es jetzt eigentlich explizit um die Aussage, der Hund gehört beiden, weil man in einer Zugewinngemeinschaft lebt, ohne Differenzierung zwischen zuvor und während der Ehe erworben😅 Aber ich gebe dir recht, das hätte ich besser formulieren können.
 
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Catarina
25. März 19:10
wir haben auch von anfang an darüber geredet und abgemacht, dass wenn es zu einer trennung kommen würde, dass der hund bei mir bleiben würde, ohne diskussion. bis jetzt nicht passiert, aber was das angeht haben wir immer klar text geredet