Die Steuer beträgt hier für den ersten Hund 72 €, für den zweiten Hund 84 €, für den dritten und jeden weiteren Hund 96 € jährlich.
Für den ersten Listenhund oder als gefährlich eingestuften Hund 216 €, für den zweiten 252 €, für den dritten und jeden weiteren 288 € jährlich.
Befreiung gibt es für Tierheimhunde aus den angrenzenden Tierheimen, Hunde, die dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen, sowie für Jagdhunde mit entsprechender jagdlichen Führung.
Die Gemeinde befindet sich im Saarland im Landkreis Neunkirchen