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Rebecca
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zuletzt 5. Feb.

Hundehaltung Mietwohnung Recht

Hallo zusammen, eventuell kennt sich jemand mit Mietrecht aus und kann mir weiterhelfen.... Wir haben in unserem Mietvertrag eine Klausel, dass Hundehaltung genehmigt werden muss.... Bei unserem ersten Hund haben wir nach unserem Genehmigungsantrag nach 2 Monaten Wartezeit eine Absage erhalten. Haben es riskiert und unseren Hund abgeholt und ihn einziehen lassen. (Er wohnt nun schon seit 1 1/2 Jahren bei uns). Ich würde gerne für unseren ersten "illegalen" Hund einen Zweithund holen, damit er auch einen Artgenossen um sich hat. Wohnungsgröße ist ausreichend für zwei Hunde. Hunde sind kastriert, also Zucht ausgeschlossen. Ist in diesem Fall eine Kündigung möglich? Ist eine Kündigung rechtskräftig, wegen Hundehaltung (wenn es beim ersten zu keiner Kündigung geführt hat)? Eventuell kennt sich jemand aus und kann mir helfen. Vielen Dank für eure Hilfe
 
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Ju Lia Na
25. Jan. 12:30
Man muss sein Glück doch nicht herausfordern. Würde euch empfehlen eine Wohnung in der Hundehaltung erlaubt ist zu suchen und dann über einen Zweithund nachzudenken. Finde es verantwortungslos so zu handeln, am Ende steht ihr mit 2 Hunden auf der Straße. Wohnungseigentümer haben im allgemeinen Mieter ohne Haustiere lieber, also wird die Suche nach einer neuen Wohnung sowieso nicht ganz so einfach.
Naja. Es gibt durchaus Vermieter die sagen Hunde ja. Kinder nein. 😬 Ich hab schon viel erlebt in meinem Berufsleben.
 
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Dogorama-Mitglied
25. Jan. 14:55
Naja. Es gibt durchaus Vermieter die sagen Hunde ja. Kinder nein. 😬 Ich hab schon viel erlebt in meinem Berufsleben.
Das gibt es natürlich auch. Wir vermieten selbst 2 Wohnungen und vermieten diese nicht an Hundehalter, liegt aber daran das es 1 Zimmer Appartements im Zentrum von Nürnberg sind und wir es nicht als Tiergerecht empfinden.
 
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Dogorama-Mitglied
1. Feb. 19:30
Ist es nicht so, dass der Vermieter das mit der Genehmigung im Mietvertrag haben darf, aber die Zustimmung nur aus triftigem Grund verweigern darf? Bei uns hat der Vermieter generell Hunde verboten. Durfte er nicht, aber wer streitet schon gerne? Wir haben uns dann was anderes gesucht, obwohl wir im Recht gewesen wären.
 
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Rebecca
4. Feb. 17:07
Ist es nicht so, dass der Vermieter das mit der Genehmigung im Mietvertrag haben darf, aber die Zustimmung nur aus triftigem Grund verweigern darf? Bei uns hat der Vermieter generell Hunde verboten. Durfte er nicht, aber wer streitet schon gerne? Wir haben uns dann was anderes gesucht, obwohl wir im Recht gewesen wären.
Ja, so kenne ich die Gesetzeslage auch. Er dürfte es nicht verweigern und es müsste ein driftiger Grund vorliegen.
 
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Rebecca
4. Feb. 17:08
Die nicht erlaubte Hundehaltung kann eine Kündigung zur Folge haben. Ganz klar. Gewohnheitsrecht gibt es keins. Es handelt sich bestimmt um ein Mehrfamilienhaus? Da muss sich nur einer der Nachbarn Beschwerden. Wenn es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt dann hat nicht einmal der jeweilige Vermieter allein das sagen.
Danke für die Rückmeldung.
 
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Dogorama-Mitglied
4. Feb. 17:18
Ja, so kenne ich die Gesetzeslage auch. Er dürfte es nicht verweigern und es müsste ein driftiger Grund vorliegen.
Es reicht doch schon, dass einer im Haus eine Allergie hat oder der Vermieter oder oder...ich finde, wenn man schon gefragt hat und der Vermieter klar nein sagt, sollte man das respektieren, ist schließlich sein Eigentum. Man könnte ja das Gespräch suchen und versuchen nachzuforschen warum es verweigert wird evtl. Könnte man die bedenken ausräumen. Wir hatten das damals als unsere erste Katze einzog. Wollte unser Vermieter nicht, also sind wir ausgezogen.
 
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Ju Lia Na
4. Feb. 17:29
Ja, so kenne ich die Gesetzeslage auch. Er dürfte es nicht verweigern und es müsste ein driftiger Grund vorliegen.
Also. Ich habe meine Zweifel, dass man es gerichtlich durchsetzen kann mehrere Hunde zu halten. Gegen das Verbot EINEN Hund zu halten ohne, dass der Vermieter einen triftigen Grund hat, könnte man gerichtlich vorgehen. Aber gegen das Verbot von mehreren Hunden?
 
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Ju Lia Na
4. Feb. 20:00
Es gibt schon mindestens ein Gerichtsurteil, dass der Haltung mehrer Hunde nicht zugestimmt werden muss. In dem Fall durften die Mieter nur einen Hund behalten. Und das obwohl die Hunde Handtaschenformat hatten...
 
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Ju Lia Na
4. Feb. 21:58
In einem Mehrfamilienhaus ist es auch oft so, dass die Wohnungen verschiedenen Eigentümern gehört. Das heißt es entscheidet jeder Vermieter selbst. Wobei es auch oft Beschlüsse aus Eigentümerversammlungen gibt die Hundehaltung nicht gestatten.
 
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Gaby
4. Feb. 23:02
Ihr habt - auch bei gericht - ganz ganz schlechte karten - und das auch schon mit eurem derzeitigen hund, da ihr ausdrücklich eine haltungsgenehmigung verweigert bekommen - und gleichwohl einfach den hund trotzdem angeschafft habt. Ihr hättet, wenn überhaupt, zunächst einmal - wenn ihr das so gewollt hättet - gegen das euch erteilte haltungsverbot vorgehen müssen, BEVOR ihr dieses einfach ignoriert und euch trotzdem bewußt einen hund anschafft. Ihr könnt also praktisch schon froh sein, dass ihr bislang überhaupt noch keine probleme (kündigung) wegen eurem derzeitigen hund bekommen habt! Daher braucht ihr an einen zweithund natürlich nicht einmal zu denken. Ganz abgesehen davon, dass ich sowas völlig verantwortungslos dem hund gegenüber empfinde - und dann das ganze auch noch mit einem weiteren hund sogar noch riskieren zu wollen,- sorry aber da fehlen mir echt die worte 👎