Hey Jeannette,
egal ob Dein Bundesland Dir eine vorschreibt oder nicht. Du solltest eine abschließen.
Als Tierhalter bist du nach Paragraph 833 BGB erstmal haftbar. Ob schuldig oder nicht, spielt erstmal keine Rolle, da die Gefährdungshaftung gilt.
Außer bei gewerblicher Tätigkeit gibt es eine Ausnahme.
Worauf sollte man achten?
- auf versteckte Summenbegrenzungen bzw. Selbstbehalte
- Mietsachschäden an Immobilien (bei Bedarf auch an beweglichen Sachen)
- Rechtsschutz mit Forderungsausfall ist ganz hilfreich
- Flurschäden
- Schäden durch Kot
- Schäden an Figuranten
- Schäden an gemieteten Kfz bzw. Dienstwagen, wenn notwendig
- Verzicht auf Mithaftung ist ganz nett
- wenn keine OP bzw. Hundekranken vorhanden, sind Eigenschäden durch Giftköder ganz gut
Liebe Grüße
Max