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Lisa
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Anzahl der Antworten 7
zuletzt 8. Nov.

Hundehaftpflicht für gewerbliche Betreuung

Guten Abend zusammen, Ich wollte mal nachfragen ob es bei jemandem in der Huta schon einmal zu einem Schaden gekommen ist und wie ihr das gelöst habt. Die meisten Hundetagesstätten haben in den AGBs stehen das sie nicht haften und verlangen vorab einen Nachweis über eine Hundehaftpflicht. Jedoch haben die meisten Versicherungen dabei die gewerbliche Betreuung ausgeschlossen. Existiert so eine Versicherung überhaupt? Bei der die Huta mit abgedeckt ist? Das macht für mich überhaupt keinen Sinn. Vielleicht wisst ihr da mehr. Ich freu mich auf eure antworten 🙋🏽‍♀️
 
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Barbara
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Barbara
 
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Sonja
7. Nov. 23:23
Meinestens ist es so das die gewerblichen Hutas eine Haftpflicht vom HH verlangen weil wenn dein Hund Beispiel eine Tür in der Huta zerstört bist du Haftbar und nicht die "HutaHaftplicht". Wenn jedoch dein Hund einen andern Hund in der Huta verletzt haftet die HutaHaftplicht, da es ja unter Obhut der versicherten -Angestellten geschah. Wenn aber etwas außerhalb der Huta passiert ohne das eine der Angestellten die Aufsichtspflicht hat, also bevor du deinen Hund abgegeben hast, z.b. beim Aussteigen aus dem Auto er einen anderen Hund der z.b..mit dem Besitzer aus dem Huta rauskommt, also z.B. auf Parkplatz haften die HH und nicht die HutaHaftplicht .
 
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Rico
7. Nov. 23:28
Ich glaube Lisa verwirrt der Ausschluss der Haftung in den AGB. Ist vllt eine Detailfrage oder worauf es sich bezieht. Gewerblich ohne Haftung klingt zumindest merkwürdig.
 
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Lisa
8. Nov. 07:56
Meinestens ist es so das die gewerblichen Hutas eine Haftpflicht vom HH verlangen weil wenn dein Hund Beispiel eine Tür in der Huta zerstört bist du Haftbar und nicht die "HutaHaftplicht". Wenn jedoch dein Hund einen andern Hund in der Huta verletzt haftet die HutaHaftplicht, da es ja unter Obhut der versicherten -Angestellten geschah. Wenn aber etwas außerhalb der Huta passiert ohne das eine der Angestellten die Aufsichtspflicht hat, also bevor du deinen Hund abgegeben hast, z.b. beim Aussteigen aus dem Auto er einen anderen Hund der z.b..mit dem Besitzer aus dem Huta rauskommt, also z.B. auf Parkplatz haften die HH und nicht die HutaHaftplicht .
Danke für die ausführliche Haftung. Mir geht es speziell darum, wenn es in der Huta zu einer Verletzung eines anderen Hundes kommt. Die Huta haftet nicht, laut ihren AGBs. Die hundeHaftpflicht jedoch auch nicht, weil ist ja unter gewerblicher Aufsicht passiert.
 
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Lisa
8. Nov. 07:57
Ich glaube Lisa verwirrt der Ausschluss der Haftung in den AGB. Ist vllt eine Detailfrage oder worauf es sich bezieht. Gewerblich ohne Haftung klingt zumindest merkwürdig.
Ist tatsächlich aber bei ganz viele HuTas der Fall, dass die quasi im „Kleingedruckten“ eine eigene Haftung ausschliessen
 
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Lisa
8. Nov. 07:58
Danke für die ausführliche Haftung. Mir geht es speziell darum, wenn es in der Huta zu einer Verletzung eines anderen Hundes kommt. Die Huta haftet nicht, laut ihren AGBs. Die hundeHaftpflicht jedoch auch nicht, weil ist ja unter gewerblicher Aufsicht passiert.
Ohwei jetzt hab ich zu viel Haftung im Kopf. Meinte natürlich danke für die ausführliche Erklärung 😂🙏🏼
 
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Steffi
8. Nov. 09:31
Ich bin bei der Nürnberger Versicherung und da steht, dass Aufenthalte in der Hundepension mitversichert sind. Ob das auch für HuTas gilt und in welchem Umfang müsste man denke ich erfragen. Ggf. auch schriftlich..Bei Versicherungen und insbesondere bei konkreten Schadenfällen liegt der Teufel ja meist im Detail
 
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Lisa
8. Nov. 09:59
Ich bin bei der Nürnberger Versicherung und da steht, dass Aufenthalte in der Hundepension mitversichert sind. Ob das auch für HuTas gilt und in welchem Umfang müsste man denke ich erfragen. Ggf. auch schriftlich..Bei Versicherungen und insbesondere bei konkreten Schadenfällen liegt der Teufel ja meist im Detail
Lieben Dank 😊 dann frage ich da mal nach