Nein. Das sind komplett unterschiedliche Dinge.
Paragraph 11 nach Tierschutzgesetzt schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend seine Qualifikation nachweisen. Das ganze wird vom Veterinäramt abgenommen.
Hundeführerschein ist der Nachweis, dass Du als Halter in der Lage bist Deinen eigenen Hund zu führen.