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Verfasser
René
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 9
zuletzt 24. Mai

Hundeführerschein

Hallo Zusammen, Ich habe gestern erfolgreich den Hundeführerscheintest absolviert. Gilt dieser als Nachweis nach §11?
 
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Barbara
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Barbara
 
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Olli
14. Mai 13:57
Nee du, den musst du schon bei einer offiziellen Stelle machen, zumal ja auch 'ne praktische Prüfung dazu gehört. Als Vorbereitung ist er aber nicht schlecht.
 
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Dogorama-Mitglied
14. Mai 13:58
Nein. Das sind komplett unterschiedliche Dinge. Paragraph 11 nach Tierschutzgesetzt schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend seine Qualifikation nachweisen. Das ganze wird vom Veterinäramt abgenommen. Hundeführerschein ist der Nachweis, dass Du als Halter in der Lage bist Deinen eigenen Hund zu führen.
 
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René
18. Mai 20:57
Nein. Das sind komplett unterschiedliche Dinge. Paragraph 11 nach Tierschutzgesetzt schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend seine Qualifikation nachweisen. Das ganze wird vom Veterinäramt abgenommen. Hundeführerschein ist der Nachweis, dass Du als Halter in der Lage bist Deinen eigenen Hund zu führen.
Große Hunde nach § 11 LHundG NRW
 
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René
18. Mai 20:57
Große Hunde nach § 11 LHundG NRW
Das meinte ich mit dem §11 sorry, mißverständlich ausgedrückt.
 
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René
18. Mai 20:58
Nee du, den musst du schon bei einer offiziellen Stelle machen, zumal ja auch 'ne praktische Prüfung dazu gehört. Als Vorbereitung ist er aber nicht schlecht.
Das was ich meine dazu bedarf es keiner praktischen 🙃 aber weiss Mittlerweile das ich zum TA muss.
 
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René
18. Mai 20:58
Danke euch 🙃
 
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Sonja
18. Mai 23:06
Große Hunde nach § 11 LHundG NRW
Den Sachkundenachweis 20/40 NRW (grosse Hunde, aber keine Listis ) musst du bei einem Tierarzt oder Hundeschule machen (kostet um 30 € rum). Aber nicht alle TA /Hundeschulen sind befugt den zu prüfen/abzunehmen, also anrufen und Nachfragen.Die offiziellen Fragebögen findest online, nach "Fragebögen Sachkundenachweis NRW" googeln . Von diesen Bögen werden dir dann einige bei der Prüfung vorgelegt, Zufallsauswahl.
 
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Sonja
18. Mai 23:07
Das was ich meine dazu bedarf es keiner praktischen 🙃 aber weiss Mittlerweile das ich zum TA muss.
Ist nur schriftlich , ähnlich der theoretischen Autoprüfung
 
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ᒪᗴᑎᗩ
24. Mai 15:30
Große Hunde nach § 11 LHundG NRW
Damit darfst du jetzt Hunde über 40 cm und 20 kg halten :)