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Moody
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zuletzt 20. Mai

Hunde angegriffen- Bodycam als Beweis?

Hallo an alle, mein American Staffordshire Terrier wurde diese Woche zum zweiten mal von einem freilaufenden Hund angegriffen und hat sich natürlich dann auch verteidigt. Meinem ist zum Glück diesmal weniger passiert, der andere Hund hat aber ganz schön was abbekommen. Mein Hund ist prinzipiell immer angeleint, weil er einen starken Jagdtrieb hat und ich andere Menschen, Tiere und auch meinen Hund selbst nicht in Gefahr bringen möchte. Natürlich weiß ich, wie die Rasse meines Hundes vorverurteilt ist und versuche deshalb jedem Problem aus dem Weg zu gehen, führe meinen Hund anständig, so wie sich das gehört. Leider gibt es immer wieder Menschen die ihre Hunde von der Leine lassen, obwohl sie nicht rückrufbar sind bla bla.. Nun eben zum zweiten mal eine Beißerei in die mein Rüde verwickelt war, beide male wurde ER angegriffen und hat sich deshalb nur verteidigt. Ich habe mittlerweile natürlich Bedenken, dass ich irgendwann mal Probleme kriege wenn die anderen Hundehalter Tatsachen verdrehen, ich ja aber keine Beweise habe, dass mein Hund immer angeleint ist und die freilaufenden „Tutnixe“ den Streit anfangen. Jetzt habe ich mir überlegt zur Beweissicherung eine Bodycam zu kaufen und diese anzuschalten, sobald ein freilaufender Hund auf uns zukommt. Kennt sich jemand damit aus, wäre das rechtlich zugelassen wenn ich keine Menschen filme und nur die Situation, aus der zB eine Beißerei entsteht? Vielen Dank für die Hilfe :)
 
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Becca
19. Mai 22:11
Es wäre natürlich am besten du schaffst es den anderen Hund abzuwehren oder zu blocken, damit er gar nicht erst am deinen Hund ran kommt. Wenn das öfter passiert ist das ja auch jedesmal eine schlimme Erfahrung für deinen Hund.
 
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Moody
19. Mai 22:15
Es wäre natürlich am besten du schaffst es den anderen Hund abzuwehren oder zu blocken, damit er gar nicht erst am deinen Hund ran kommt. Wenn das öfter passiert ist das ja auch jedesmal eine schlimme Erfahrung für deinen Hund.
Das stimmt.. bisher hat das auch gut geklappt, ich hatte solche Erfahrungen schon öfter aber meistens hat es gereicht wenn ich mich groß gemacht hab und mit lauter und drohender Stimme gesprochen habe. Aber die beiden Male hatte ich keine Chance, da hat leider gar nichts genutzt. Ich kann eigentlich noch froh sein dass mir selbst nichts passiert ist, so wie diese beiden Hunde drauf waren..
 
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Tim
19. Mai 22:41
Guten Abend. Ich hatte hier so eine ähnliche Situation. Wurden auf dem Rad von einem Nachbarshund angegriffen ,der uns gesehen hat und durch die Hecke eines Gartens gekommen ist. Meinem Hund ist nichts passiert, hat sich aber natürlich beim zweiten(!) Angriff gewehrt und den anderen Hund erfolgreich durch einen Biss in den Hinterlauf abgewehrt und kampfunfähig gemacht. Das zog noch viel Stress nach sich, da die Besitzer aggressiv und uneinsichtig waren und natürlich das Geld für die Tierarztkosten wollten. Lange Rede, kurzer Sinn. Es lief dann auch etwas über die Polizei. Dort fragte ich nach dem Thema filmen, da ich immer alleine war und keine Zeugen hatte aber die beiden immer zusammen unterwegs waren. Grundsätzlich darf man in der Öffentlichkeit alles und jeden filmen. Man darf es nur nicht veröffentlichen/verbreiten und es zählt auch als Beweis. Ich hatte mir zu dem Zeitpunkt auch so eine Kamera gekauft.
 
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Moody
19. Mai 22:50
Guten Abend. Ich hatte hier so eine ähnliche Situation. Wurden auf dem Rad von einem Nachbarshund angegriffen ,der uns gesehen hat und durch die Hecke eines Gartens gekommen ist. Meinem Hund ist nichts passiert, hat sich aber natürlich beim zweiten(!) Angriff gewehrt und den anderen Hund erfolgreich durch einen Biss in den Hinterlauf abgewehrt und kampfunfähig gemacht. Das zog noch viel Stress nach sich, da die Besitzer aggressiv und uneinsichtig waren und natürlich das Geld für die Tierarztkosten wollten. Lange Rede, kurzer Sinn. Es lief dann auch etwas über die Polizei. Dort fragte ich nach dem Thema filmen, da ich immer alleine war und keine Zeugen hatte aber die beiden immer zusammen unterwegs waren. Grundsätzlich darf man in der Öffentlichkeit alles und jeden filmen. Man darf es nur nicht veröffentlichen/verbreiten und es zählt auch als Beweis. Ich hatte mir zu dem Zeitpunkt auch so eine Kamera gekauft.
Vielen Dank für die Antwort :)
 
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Elke
19. Mai 23:13
Ich meine die Rechtslage ist so: auch wenn dein Hund sich vermeintlich nur verteidigt- er ist bereit einen anderen Hund zu beschädigen und muss mit Maulkorb gesichert werden. Natürlich haben die anderen Huha sich falsch verhalten, aber die "Strafe" darf nicht sein, dass deren Hunde gebissen werden. Es könnte auch ein Kind sein beim nächsten Mal. Wenn die kurze Zündschnur bekannt ist, sollte ein Maulkorb genutzt werden.
 
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Olli
19. Mai 23:18
Guten Abend. Ich hatte hier so eine ähnliche Situation. Wurden auf dem Rad von einem Nachbarshund angegriffen ,der uns gesehen hat und durch die Hecke eines Gartens gekommen ist. Meinem Hund ist nichts passiert, hat sich aber natürlich beim zweiten(!) Angriff gewehrt und den anderen Hund erfolgreich durch einen Biss in den Hinterlauf abgewehrt und kampfunfähig gemacht. Das zog noch viel Stress nach sich, da die Besitzer aggressiv und uneinsichtig waren und natürlich das Geld für die Tierarztkosten wollten. Lange Rede, kurzer Sinn. Es lief dann auch etwas über die Polizei. Dort fragte ich nach dem Thema filmen, da ich immer alleine war und keine Zeugen hatte aber die beiden immer zusammen unterwegs waren. Grundsätzlich darf man in der Öffentlichkeit alles und jeden filmen. Man darf es nur nicht veröffentlichen/verbreiten und es zählt auch als Beweis. Ich hatte mir zu dem Zeitpunkt auch so eine Kamera gekauft.
Das "Grundsätzlich kann man..." kann man so nicht stehen lassen, denn es ist falsch. Ohne Einverständnis des anderen ist es ein Verstoß gegen Kunsturhebergesetz §22 und §32 - darauf kann's sogar Knast geben. Filmen darfst du erst, wenn der Vorfall schon im Gange ist oder eben nur die Hunde.
 
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Moody
19. Mai 23:23
Ich meine die Rechtslage ist so: auch wenn dein Hund sich vermeintlich nur verteidigt- er ist bereit einen anderen Hund zu beschädigen und muss mit Maulkorb gesichert werden. Natürlich haben die anderen Huha sich falsch verhalten, aber die "Strafe" darf nicht sein, dass deren Hunde gebissen werden. Es könnte auch ein Kind sein beim nächsten Mal. Wenn die kurze Zündschnur bekannt ist, sollte ein Maulkorb genutzt werden.
Also dass meiner ne kurze Zündschnur hat kann ich jetzt nicht sagen, wenn sich bei ihm ein fremder Hund aus dem nichts in die Kehle verbeißt wüsste ich nicht was ein Hund anders tun sollte als sich zu verteidigen 🤷🏼‍♂️ der andere Hund ist mit dem Ziel meinen Hund mindestens zu verletzen auf ihn losgegangen , ohne Grund wäre er ja sonst nicht an die Kehle gegangen .. also wenn überhaupt, dann müsste der andere an die Leine und auch einen Maulkorb tragen. Denn die Strafe für die anderen HH ist nicht, dass ihr Hund gebissen wurde, sondern für mich dass mein Hund überhaupt angefallen wurde. Aber ich weiß was du meinst, hatte ich ja schon geschrieben. Wollte das jetzt hier nur nicht so stehen lassen, mein Hund hat weder ein Problem mit Kindern, noch mit anderen Hunden oder Erwachsenen.
 
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Joe
19. Mai 23:30
Das "Grundsätzlich kann man..." kann man so nicht stehen lassen, denn es ist falsch. Ohne Einverständnis des anderen ist es ein Verstoß gegen Kunsturhebergesetz §22 und §32 - darauf kann's sogar Knast geben. Filmen darfst du erst, wenn der Vorfall schon im Gange ist oder eben nur die Hunde.
Wieso ist das falsch? Sie sagt doch, man darf nicht veröffentlichen/verbreiten, das deckt sich doch mit dem Text von 22 und 23...?
 
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Tim
19. Mai 23:41
Das "Grundsätzlich kann man..." kann man so nicht stehen lassen, denn es ist falsch. Ohne Einverständnis des anderen ist es ein Verstoß gegen Kunsturhebergesetz §22 und §32 - darauf kann's sogar Knast geben. Filmen darfst du erst, wenn der Vorfall schon im Gange ist oder eben nur die Hunde.
Dann hat die Polizistin, mit der ich mich sehr ausführlich unterhalten habe, wohl Stuß erzählt. In der Öffentlichkeit, also auf öffentlichen Wegen und Plätzen,darf man filmen was man möchte. Was anderes ist es wenn man in privaten Bereichen z.B. Gärten oder Grundstücken filmt.
 
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Tim
19. Mai 23:43
Also dass meiner ne kurze Zündschnur hat kann ich jetzt nicht sagen, wenn sich bei ihm ein fremder Hund aus dem nichts in die Kehle verbeißt wüsste ich nicht was ein Hund anders tun sollte als sich zu verteidigen 🤷🏼‍♂️ der andere Hund ist mit dem Ziel meinen Hund mindestens zu verletzen auf ihn losgegangen , ohne Grund wäre er ja sonst nicht an die Kehle gegangen .. also wenn überhaupt, dann müsste der andere an die Leine und auch einen Maulkorb tragen. Denn die Strafe für die anderen HH ist nicht, dass ihr Hund gebissen wurde, sondern für mich dass mein Hund überhaupt angefallen wurde. Aber ich weiß was du meinst, hatte ich ja schon geschrieben. Wollte das jetzt hier nur nicht so stehen lassen, mein Hund hat weder ein Problem mit Kindern, noch mit anderen Hunden oder Erwachsenen.
Natürlich darf sich ein Hund gegen einen anderen Hund verteidigen. Es gibt kein Gesetz das besagt das ein Hund sich einfach so verletzen oder töten lassen muss. Auch Nothilfe als Mensch ist zulässig.