Hund zugelaufen
Hallo,
Ich habe eine allgemeine Frage, dass ist nicht aktuell, ich denke nur darüber nach.
Mein Vermieter meinte mal, dass alle Hunde ihn lieben würden (er ist traurig, dass es bei unserer nicht der Fall ist) und meint es damit begründen zu können, dass ihm mal ein Hund zugelaufen ist und „sich ihn ausgesucht hat“ bei weiteren Nachfragen kam raus, dass sie ihm zugelaufen ist und er nichts gemacht hat. Er hat weder prüfen lassen ob sie gechillt/tätowiert ist noch sonst versucht die Besitzer ausfindig zu machen. Der Hund ist vor einigen Jahren verstorben, es ist also schon eine Weile her, ich frage mich trotzdem ob man nicht melden muss wenn einem ein Hund zu läuft (wir leben auf einem Bauernhof, er hat den wahrscheinlich nicht mal bei der Stadt angemeldet). Wenn ich mir vorstelle unsere kleine entwischt uns und jemand anderes nimmt sie einfach bei sich auf ohne zu gucken wem sie gehört und sie zurückzubringen wird mir ganz anders. Sie ist auch bei Tasso und so registriert, aber ich frage mich ob die Finder verpflichtet sind die Besitzer ausfindig zu machen