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Sabine
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Anzahl der Antworten 90
zuletzt 3. Nov.

Hund wurde weggenommen weil er als gefährlich eingestuft wurde

Ich bin verzweifelt heute haben die uns den Hund weg genommen und in eine hundepension gebracht weil er aussieht wie ein pitbull also er ist aber ein American Pocket Bulli. Ich weiss nicht wohin er gebracht wurde ich bin traurig und kann es nicht fassen.
 
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Barbara
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Marlene
3. Nov. 15:46
Hallo Sabine. Das klingt gar nicht schön. Ich glaube, du musst noch etwas mehr erzählen, dass dir hier weitergeholfen werden kann. Wer sind “die”? Also wer genau hat den Hund abgeholt? Was wurde dir da gesagt? Auch ein American Bully Pocket fällt in Rheinland-Pfalz (dort wohnst du, richtig?) automatisch in die Kategorie der „gefährlichen Hunde“: „Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des § 1 Landeshundegesetzes (LHundG).“ War der Hund ordnungsgemäß angemeldet? Gab es einen Vorfall, in dem er auffällig geworden ist?
 
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Olli
3. Nov. 15:53
Soweit mir bekannt, kann man auch SOKAs in RLP halten, wenn man Sachkundenachweis und polizeiliches Führungszeugnis bei der Anmeldung vorlegt. Beim Hund aus dem Tierheim ist es etwas einfacher, da nach dem Koblenzer Vertrag das Tierheim der Besitzer bleibt.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Nov. 15:58
So wie ich weiß, muss das Amt schriftlich um Stellungnahme bitten. Rasse, Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherung. Dazu bekommt der Hundehalter eine Frist. Man kann das brav beantworten. Man kann Einspruch erheben. Verstreicht der Termin, dann handelt das Amt. Einfach weg nehmen geht nicht. Zudem darf ohne Durchsuchungsbefehl niemand dein Haus/Wohnung betreten und somit auch keinen Hund mit nehmen. Eine sehr traurige Angelegenheit. Magst du erzählen was im Vorfeld passiert ist?
 
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Jörg
3. Nov. 16:15
Ich würde sofort einen Anwalt einschalten. Sollte irgendetwas nicht gesetzeskonform abgelaufen sein,kann er/sie Dir am Besten zu Deinem Recht verhelfen. Solltest Du das Wissen der User hier beanspruchen wollen,musst Du aber mehr Informationen herausgeben.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Nov. 16:28
Sabine das ist unfassbar ..momentan hört und liest man es öfter..ich schließe mich an suche dir einen Anwalt für Hund und Halter Bzw Tierrecht ..so wirst du bei denen auf Granit stoßen..vor allem kommen ja auch jeden Tag Gebühren dazu und Bearbeitungs Gebühren noch oben drauf .. Diese Kosten ist jetzt nicht wichtig..aber das der felli wieder zu euch kommt ... Ich drücke dir die Daumen..🍀🍀
 
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Anja
3. Nov. 16:29
Also ich bezweifle, daß es rechtens ist, daß "Jemand" an der Tür klingelt und meinen Hund mitnimmt. Wir brauchen mehr Informationen. Ist er angemeldet? Als was ist er angemeldet? Wie wird der Pocket Bully in deinem Bundesland eingestuft? Gab es einen Vorfall und Jemand hat womöglich Anzeige erstattet? Also wenn Jemand an meiner Tür klingelt und meinen Hund mitnimmt, nur aufgrund einer Optik, dann wird sich dieser zunächst einmal ausweisen und ich nachweisen das er ordnungsgemäß angemeldet, versichert usw. ist. Normalerweise gäbe es maximal zunächst eine Anordnung der Phänotypisierung also genauen Rassebestimmung. Der Hund ist vor dem Gesetz ein Sachgegenstand, also mein Eigentum. Ich habe noch nie gehört, daß ein Hund, einfach so direkt mitgenommen wird und das ohne Information über dessen Verbleib. Da hätte ich glaub ich einen Riesen Aufstand gemacht oder selbst die Polizei gerufen. Oder war es die Polizei?
 
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Dogorama-Mitglied
3. Nov. 16:30
Also ich bezweifle, daß es rechtens ist, daß "Jemand" an der Tür klingelt und meinen Hund mitnimmt. Wir brauchen mehr Informationen. Ist er angemeldet? Als was ist er angemeldet? Wie wird der Pocket Bully in deinem Bundesland eingestuft? Gab es einen Vorfall und Jemand hat womöglich Anzeige erstattet? Also wenn Jemand an meiner Tür klingelt und meinen Hund mitnimmt, nur aufgrund einer Optik, dann wird sich dieser zunächst einmal ausweisen und ich nachweisen das er ordnungsgemäß angemeldet, versichert usw. ist. Normalerweise gäbe es maximal zunächst eine Anordnung der Phänotypisierung also genauen Rassebestimmung. Der Hund ist vor dem Gesetz ein Sachgegenstand, also mein Eigentum. Ich habe noch nie gehört, daß ein Hund, einfach so direkt mitgenommen wird und das ohne Information über dessen Verbleib. Da hätte ich glaub ich einen Riesen Aufstand gemacht oder selbst die Polizei gerufen. Oder war es die Polizei?
Leider dürfen die das ohne vor Anmeldung noch mit der Polizei ..da unsere nur als Sache gesehen werden ..
 
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Sina
3. Nov. 16:32
Leider dürfen die das ohne vor Anmeldung noch mit der Polizei ..da unsere nur als Sache gesehen werden ..
Es dürfen doch aber auch keine Sachen einfach so beschlagnahmt werden, ohne eine richterlichen Beschluss?
 
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Anja
3. Nov. 16:33
Leider dürfen die das ohne vor Anmeldung noch mit der Polizei ..da unsere nur als Sache gesehen werden ..
Darum fragte ich ja ob es die Polizei war. Aber auch die schneien doch nicht grundlos rein und nehmen den Hund mit. Dann müssten sie sich darauf einstellen das ich mich ins Auto setze und hinterher fahre. Ich habe doch das Recht über den Verbleib meines Hundes Bescheid zu wissen bis alles Weitere geklärt ist. Ist ja wohl ein Albtraum für jeden Hundehalter
 
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Anja
3. Nov. 16:38
Auch ich würde sofort einen Anwalt einschalten, wenn mein Hund ordnungsgemäß gemeldet ist, so und ohne weitere Begründung und Information ist das unmöglich Rechtens abgelaufen. Und wenn doch würde ich professionelle Hilfe beanspruchen.