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Natalia
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Anzahl der Antworten 20
zuletzt 30. Juni

Hund vom fremden Hund gebissen

Guten Abend, Mein Hund wurde vom Nachbars Hund gebissen und ich wollte mal nachfragen wie ich mich jetzt verhalten soll. Mein Hund hat soweit keine Biss Spuren die erkennbar sind und ist mega in Angst versetzt. Zur Vorgeschichte wir sind Anfang März in unsere neue Wohnung eingezogen und haben uns bei den Nachbarn vorgestellt. Bei einer Nachbarin lebt ein Älterer Hund der unseren Hund von Anfang an nicht möchte. Wir haben uns immer distanziert da der Hund aggressiv auf unseren los ging. Heute wurde er dein leider in die rechte vordere Pfote gebissen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich vorgehen soll da wir uns auch mit der Nachbarin nicht gut verstehen. Liebe Grüße
 
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Manfred
30. Juni 11:51
Guten Morgen, Ich habe mit dem Vermieter gesprochen die meinten ich hätte die Polizei rufen sollen, ich meinte daraufhin ja das wusste ich nicht das es das erste mal passiert ist und viele mir geraten haben den Vermieter zu kontaktieren .. dann sagten die sollte ich meine „Beschwerde“ per Mail einreichen und die gucken dann und würden mir antworten
Hallo, ok, wie ich sagte, er hat wohl keinen Bock. Die Polizei ist der falsche Anlaufpunkt. Die wird nur tätig wenn man eine Anzeige macht, in dem Falle tatsächlich wegen Sachbeschädigung. Ein Hund ist vor dem Gesetz nur eine Sache. Aber dann kommt in 3 Wochen ein Schreiben das das Verfahren eingestellt ist, weil deine Nachbarin das Gegenteil behauptet. Aber ok, schriftlich per Einschreiben die Beschwerde an den Vermieter formulieren und parallel eine Mail mit Lesebestätigung senden. Der nächste Anlaufpunkt ist das Ordnungsamt. Die müssen auch ohne Anzeige tätig werden und können präventiv vorgehen. Falls die keine Lust haben machen die auch nichts, weil ja "nichts" passiert ist. Für den Fall schon einmal das gleiche Schreiben mitnehmen und den Empfang bestätigen lassen. Sollte dann wieder etwas passieren, hast du einen Elfmeter ohne Torwart.
 
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Krissi
30. Juni 12:03
Hallo Natalia, Das tut mir sehr leid für euch..... Ich frage mich nur was das Ziel ist? Recht haben oder im Sinne der Tiere und Hausgemeinschaft ein Miteinander wohnen möglich zu machen? Ich hoffe es kommt für alle eine einvernehmliche Lösung zu stande.
 
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Manfred
30. Juni 12:50
Hallo, das Ziel ist ganz einfach das von einem Hund, der von irgendeinem Besitzer so gemacht wurde, keine Gefahren für andere Menschen und Hunde oder sonstige Lebewesen ausgeht. Der Hund kann letztendlich nichts dafür. Es geht nur darum, daß er einen Maulkorb auferlegt bekommt, letztendlich um ihn auch selber zu schützen. 3 x Menschen beißen kann schon zum Einschläfern führen, obwohl er das dann letztendlich seinem gewissenlosen Besitzer zu verdanken hat.
 
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Mela
30. Juni 13:13
Hallo, wir hatten auch mal eine Beisserei, schlussendlich habe ich dem Ordnungsamt den Fall geschildert.Die müssen sich dann drum kümmern. Bei uns war der Fall das der andere Hund andauernd über den Zaun gesprungen ist und das letzte mal meine Hündin zerbissen hatte.
 
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Natalia
30. Juni 14:20
Hallo, wir hatten auch mal eine Beisserei, schlussendlich habe ich dem Ordnungsamt den Fall geschildert.Die müssen sich dann drum kümmern. Bei uns war der Fall das der andere Hund andauernd über den Zaun gesprungen ist und das letzte mal meine Hündin zerbissen hatte.
Alles klar danke für den Tipp. 😊
 
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Natalia
30. Juni 14:24
Hallo, ok, wie ich sagte, er hat wohl keinen Bock. Die Polizei ist der falsche Anlaufpunkt. Die wird nur tätig wenn man eine Anzeige macht, in dem Falle tatsächlich wegen Sachbeschädigung. Ein Hund ist vor dem Gesetz nur eine Sache. Aber dann kommt in 3 Wochen ein Schreiben das das Verfahren eingestellt ist, weil deine Nachbarin das Gegenteil behauptet. Aber ok, schriftlich per Einschreiben die Beschwerde an den Vermieter formulieren und parallel eine Mail mit Lesebestätigung senden. Der nächste Anlaufpunkt ist das Ordnungsamt. Die müssen auch ohne Anzeige tätig werden und können präventiv vorgehen. Falls die keine Lust haben machen die auch nichts, weil ja "nichts" passiert ist. Für den Fall schon einmal das gleiche Schreiben mitnehmen und den Empfang bestätigen lassen. Sollte dann wieder etwas passieren, hast du einen Elfmeter ohne Torwart.
Alles klar weiß ich Bescheid, die Nachbarin kam auch heute morgen zu mir hoch und hatte gesagt das ich dich bitte auch aufpassen soll wer denn alles draußen ist und ihm immer bis nach unten auf dem Arm halten soll was meiner Meinung nach Schwachsinn ist da unser Hund sich schnell dran gewöhnt und dann kein Bock hat zu laufen und eben als mein Freund mit unserem Hund gassi eat hat sie ihn auch gesagt das es doch alles gut sei das ich nicht sauer auf sie sein soll da ihr Hund alt ist und Medikamente nehmen muss und er seit 13 Jahren ohne Leine läuft und es nicht kann.
 
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Natalia
30. Juni 14:28
Mein Vermieter hat geantwortet: Sehr geehrte Frau Schwitalla, vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben. Wir werden Frau Ernst auf die Regelungen des Mietvertrages und der Hausordnung hinweisen und sie auffordern, den Hund künftig in unserem Haus und dem Grundstück an der Leine zu führen. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass eventuelle Schadensersatzansprüche zwischen Ihnen und Frau Ernst zu regeln sind. Per Gesetz haftet der Hundehalter gegenüber dem geschädigten Hundehalter, wenn sein Hund einen anderen Hund beisst. Gegebenenfalls können Sie sich auch an das Ordnungsamt wenden und Frau Ernst anzeigen.
 
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Mela
30. Juni 14:37
Alles klar weiß ich Bescheid, die Nachbarin kam auch heute morgen zu mir hoch und hatte gesagt das ich dich bitte auch aufpassen soll wer denn alles draußen ist und ihm immer bis nach unten auf dem Arm halten soll was meiner Meinung nach Schwachsinn ist da unser Hund sich schnell dran gewöhnt und dann kein Bock hat zu laufen und eben als mein Freund mit unserem Hund gassi eat hat sie ihn auch gesagt das es doch alles gut sei das ich nicht sauer auf sie sein soll da ihr Hund alt ist und Medikamente nehmen muss und er seit 13 Jahren ohne Leine läuft und es nicht kann.
Ja aber wenn ihr Hund doch beisst und der ohne Leine läuft… sorry das geht nicht. Dein Vermieter hat ja schon alles geschrieben, woran sie sich halten muss.
 
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Manfred
30. Juni 15:08
Mein Vermieter hat geantwortet: Sehr geehrte Frau Schwitalla, vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben. Wir werden Frau Ernst auf die Regelungen des Mietvertrages und der Hausordnung hinweisen und sie auffordern, den Hund künftig in unserem Haus und dem Grundstück an der Leine zu führen. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass eventuelle Schadensersatzansprüche zwischen Ihnen und Frau Ernst zu regeln sind. Per Gesetz haftet der Hundehalter gegenüber dem geschädigten Hundehalter, wenn sein Hund einen anderen Hund beisst. Gegebenenfalls können Sie sich auch an das Ordnungsamt wenden und Frau Ernst anzeigen.
Ja ok, das hat er so korrekt beantwortet. Deeskalation ist immer erst einmal wichtig. Allerdings ist die Leinenführung nicht die Maßnahme bei einem bissigen Hund. Die Leinenführung soll lediglich das ungewünschte Begrüßen , Anspringen und im Freien zusätzlich das Jagen unterbinden. Vielleicht solltest du einmal ganz unverbindlich das Ordnungsamt informieren und fragen was du machen sollst. Die werden gerne gefragt. In dem Gespräch könnte man freundlich um Unterstützung bitten und die Maßnahme des Vermieters mitteilen. Auf alle Fälle ist der Hund mit Halterin dann aktenkundig. Im Wiederholungsfall, auch bei einer anderen Person, geht dann gleich das ganze Karussel los.
 
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Manfred
30. Juni 15:16
Alles klar weiß ich Bescheid, die Nachbarin kam auch heute morgen zu mir hoch und hatte gesagt das ich dich bitte auch aufpassen soll wer denn alles draußen ist und ihm immer bis nach unten auf dem Arm halten soll was meiner Meinung nach Schwachsinn ist da unser Hund sich schnell dran gewöhnt und dann kein Bock hat zu laufen und eben als mein Freund mit unserem Hund gassi eat hat sie ihn auch gesagt das es doch alles gut sei das ich nicht sauer auf sie sein soll da ihr Hund alt ist und Medikamente nehmen muss und er seit 13 Jahren ohne Leine läuft und es nicht kann.
Jeder Hund kann an der Leine geführt werden, zumindest kurz. Das Alter etc. ist keine Entschuldigung für die Notwendigkeit eines Maulkorbs und den kann wirklich jeder Hund tragen. Hätte er den, wäre die Leine sogar unwichtig. Stelle sie vor die Alternative. Wenn sie beides ignoriert, ist sie eine dieser typisch ungeeigneten Hundehalter um die sich wirklich das Ordnungsamt kümmern muss.