Ja bitte, würde mich interessieren wie er reagiert und was er unternehmen möchte. Ich bin selber Vermieter und lebe davon. Übrigens vermiete ich sämtliche für Hunde geeignete Wohnungen ausschließlich an Hundebesitzer
P.S.: Den Vermieter telefonisch darüber informieren und um Maßnahmen bitten in Form.von Maulkorbauflage ist ok. Sollte er sich weigern oder es passiert nichts, unbedingt schriftlich per Einschreiben nachfordern. Sollte dann immer noch keine Maßnahme seinerseits erfolgen, ist er im Falle einer neuen Beißattacke gegen wen auch immer mit regresspflichtig, weil er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Gilt aber nur, wenn man es schriftlich gemacht hat. Beißattacken gegenüber Menschen die einen Arztbesuch erfordern, sind übrigens meldepflichtig. Das heißt Sollte es dazu kommen, wird das Ordnungsamt automatisch aktiv. Stellt sich dann noch heraus, daß der Vermieter darüber Bescheid wusste, gibt es richtig Ärger.