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Elena
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Anzahl der Antworten 31
zuletzt 19. Okt.

Hund unangeleint, hört wiederholt nicht.

Hallo liebe Community, Jeder kennt es... Man geht spazieren und ein unangeleinter Hund kommt unkontrolliert auf einen zu und selbst wenn Herrchen oder Frauchen rufen wird die Richtung nicht gewechselt. Nun ist es so, das bei uns im Dorf ein älterer Herr mit einem Border Collie mehrfach auffällig geworden ist. Zu den Situationen: Erste Begegnung im Wald:der Hund kommt auf uns zu ich bitte um Rückruf der Hund hört null. Habe meinen dann hinter mich genommen und den Hund sehr energisch fern gehalten. Als der Besitzer dann endlich mal auf unserer Höhe war, habe ich ihn mit einem zwinkern darauf hingewiesen, das wenn der Hund nicht abrufbar ist, eine Sicherung sinnvoll wäre... Auch zum Schutz des eigenen Hundes... Situation 2. Beobachtung aus der Ferne. Gleiches Szenario wie bei uns nur diesesmal war ein anderer Besitzer mit Hund das Opfer eines ungewollten Kontakts. Habe dann aber meine Richtung gewechselt, da meiner auch noch übt bei Hundebegegnungen ruhig zu bleiben und uns sowas immer etwas zurück wirft. Situation 3. Ich fahre mit dem Auto (70 Zone) und sehe zum Glück wie der Hund gerade über die anliegende Wiese läuft, geradewegs auf die Straße zu. Besitzer weit weg, wiedermal ohne Leinen-Sichererung. Habe dann eine vollbremsung hingelegt damit ich den Buben nicht unterm Auto habe. (hier hatte der Hund schon einen Kragen um 🤦🏼‍♀️). Situation 4. Hund kommt wieder frontal auf uns zu, wieder nicht abrufbar, keine Chance auszuweichen(immernoch mit Kragen) . Diesesmal energischer darauf hingewiesen, das der Hund an die Leine gehört! Unverständnis seinerseits. Situation 5. Wir laufen auf dem Fußweg neben einer Bundesstraße Richtung Feldweg diesmal 100 Zone, und sehe wiedermal das der Border was in die Nase bekommt und mit einem Affen Zahn durch den Feldweg Richtung Straße läuft. Bin dann zur Ausfahrt habe ihn wieder geblockt damit er nicht auf die Straße rennt (Feierabend Verkehr!!! ) und bin schier ausgerastet. Situation 3+4+5 waren Mo/Di/Fr diese Woche. Und es sind nur die Situationen die ich mitbekommen habe. Mal davon ab, das man seinen Hund und sich selbst jedesmal in Gefahr bringt, ist dieser Hund auch schlicht gefährdet. Beim Besitzer scheint aber keinerlei Einsicht erreichbar zu sein. Kann man rechtlich irgendwas unternehmen zum Schutz des Hundes? Oder muss da erst wieder was passieren, bis gehandelt werden kann? Hier sind auch viele Reiter... Wenn der Hund da mal aus der Seite rausschiest kann das auch bös nach hinten los gehen. Für gewöhnlich möchte ich mich eigentlich nicht mehr über sowas aufregen, aber hier ist es wirklich die Masse und die Gefahrenlage, die mir ernsthaft Sorgen macht 🥺...
 
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Barbara
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Barbara
 
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Dogorama-Mitglied
14. Okt. 19:25
Ich würde die Polizei rufen und erzählen, dass hier ein Hund andere Menschen, Hunde, Reiter und Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ob da was unternommen wird ist eben die andere Frage. Alternativ könntest du noch das Ordnungsamt oder das Veterinäramt kontaktieren
 
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Elena
15. Okt. 11:09
Ich würde die Polizei rufen und erzählen, dass hier ein Hund andere Menschen, Hunde, Reiter und Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ob da was unternommen wird ist eben die andere Frage. Alternativ könntest du noch das Ordnungsamt oder das Veterinäramt kontaktieren
Mit der Polizei habe ich tatsächlich schon gesprochen. Hier ist die Aussage, daß sie das Problem sehr gut verstehen, ihnen aber die Hände gebunden sind, solange nichts passiert 🙄
 
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Rike
15. Okt. 11:50
Aus welchem Bundesland kommst Du? In nrw wäre das Ordnungsamt dein Ansprechpartner; (schriftlich) schildern wann und wo konkret die Vorfälle waren, idealerweise kennst du Namen oder Adresse des Halters, mit der Bitte um Überprüfung der Haltung.
 
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Olli
15. Okt. 12:08
Mit der Polizei habe ich tatsächlich schon gesprochen. Hier ist die Aussage, daß sie das Problem sehr gut verstehen, ihnen aber die Hände gebunden sind, solange nichts passiert 🙄
Ich kenne dein Dorf jetzt nicht, aber sobald Pferde, Kühe, Hunde, Hirsche auf der Landstrasse gesichtet werden, ist die Polizei eigentlich sehr engagiert BEVOR was passiert. Und der Hund gefährdet ja damit den Strassenverkehr, damit wäre sogar eine Anzeige möglich.
 
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Dogorama-Mitglied
15. Okt. 12:20
Mit der Polizei habe ich tatsächlich schon gesprochen. Hier ist die Aussage, daß sie das Problem sehr gut verstehen, ihnen aber die Hände gebunden sind, solange nichts passiert 🙄
Das verstehe ich jetzt aber nicht. Ich weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber eigentlich sollte die Polizei schon einen gewissen Spielraum haben um etwas zu unternehmen. Bei uns gibt es Leinenpflicht, schon alleine dem sollte der Herr nachgehen, wenn es diese bei euch vor Ort auch gibt. Zuzüglich werden die Felder, über die der Hund jagt und rennt ja auch jemandem gehören, vielleicht mal den kontaktieren und sich zusammenschließen, oder auch mit den anderen HH die belästigt worden sind. Wenn der Hund wirklich auf die Straße rennt wenn Autos zugange sind, ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und kann sehr wohl strafrechtlich verfolgt und belangt werden.
 
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Dogorama-Mitglied
15. Okt. 13:21
In den Landeshundegesetzen steht meist irgendwas in die Richtung, dass Hunde so geführt werden müssen, dass sie keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellen. Das ist in dem Fall nicht erfüllt. Auch in der StVO steht, dass Haustiere von Straßen ferngehalten werden müssen oder von Personen, die ausreichend auf sie einwirken können, begleitet werden müssen. Auch das ist nicht gegeben. Rechtlich ist da also durchaus Handhabe vorhanden. An deiner Stelle würde ich mich ans Ordnungsamt wenden.
 
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Heike
15. Okt. 13:36
Aus eigener Erfahrung: Selbst wenn was passiert (mein Hund durch Angriff schwer verletzt, ich eine Bissverletzung am Unterschenkel) bringt eine Anzeige herzlich wenig, die Polizei schickt nach einigen Wochen eine Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens, das Ordnungsamt verwarnt den Hundehalter und kassiert ein kleines Ordnungsgeld von ihm, der Hund läuft weiterhin frei und ohne Leinenpflicht im Feld und auf dem eigenen nicht eingezäunten Grundstück… Leider ist das so und auch das ist ein Grund, warum das alles die uneinsichtigen Hundehalter nicht im Geringsten interessiert.
 
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Elena
15. Okt. 16:40
Wir wohnen in Ostholstein. Hier gibt es immer mal wieder Gebiete wo leinen Pflicht besteht aber in den meisten Fällen darf der Hund hier frei laufen. Ansich ja auch kein Problem, wenn der Hund denn hört 😅 werde aber dann nochmal mit etwas Nachdruck bei der Polizei nachfragen, ob nicht zumindest ein Gespräch möglich sei. Wenn das nichts wird, werd ich mein Glück nochmal beim Ordnungsamt versuchen. Vielen Dank erstmal für eure Antworten 🙏
 
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Dogorama-Mitglied
15. Okt. 17:50
Hhmmmm.... das Problem ist zumindest bei uns (CH) so, dass i.d R. die Polizei nichts unternimmt solange es nicht "in flagranti" ist oder ein ordentlicher Tatbestand besteht - ausser jemand macht eine "ordentliche" Anzeige. Das Veterinäramt ist da häufig ähnlich "gestrickt", solange keine Vorfälle bestehen wo Personen-, Tier- oder Sachschäden entstanden sind, welche auch eine Meldung zur Folge haben, passiert i.d.R. nichts (nicht viel). Auch wenn als Grundsatz gilt, dass ein Halter darum bemüht sein muss, dass sein Hund keine Menschen, Tiere belästigt, bedrängt oder jagt und verletzt. Solange "nichts passiert"......wo kein Kläger da kein Richter. Da es sich wohl auch nicht um ein Hund handelt, welcher in irgend einer Form eine Haltebewilligung und/oder eine Kurspflicht besteht, muss den Behörden ein "ordentlicher" Verstoss zur Anzeige gebracht werden....leider. Den netten Dorfpolizisten, der auch mal jemand zur Seite nimmt und ihm ins Gewissen redet gibt's leider viel zu wenig.
 
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Ronja
15. Okt. 18:09
In den Landeshundegesetzen steht meist irgendwas in die Richtung, dass Hunde so geführt werden müssen, dass sie keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellen. Das ist in dem Fall nicht erfüllt. Auch in der StVO steht, dass Haustiere von Straßen ferngehalten werden müssen oder von Personen, die ausreichend auf sie einwirken können, begleitet werden müssen. Auch das ist nicht gegeben. Rechtlich ist da also durchaus Handhabe vorhanden. An deiner Stelle würde ich mich ans Ordnungsamt wenden.
Das nützt aber erst etwas, wenn du das auch belegen kannst, z.b. durch Zeugen.