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chako
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zuletzt 23. Juli

Hund leicht angegriffen- rechtlich?

Hallo 🙋🏻‍♀️ heute war ich mit meinem Hund (deutscher Jagdhung/ Jack Russel Terrier) spazieren und als wir an einem Haus vorbeiliefen, kam ein großer Hund (Lassie denke ich) zu uns gerannt und mein Hund hatte erst mal Angst, weil er wie aus dem nichts kam und ich sah auch keinen Hundehalter. Es passierte alles sehr schnell und der Hund wurde aggressiv und hatte meinen Hund sehr leicht am Rücken gebissen. Und dann sah ich die Besitzerin und sagte ihr mindestens 10x, dass sie den Hund bitte festhalten soll und sie stand vor der Tür und hat sich kaum bewegt aber hat was gesagt, so dass der Hund sich bisschen beruhigte aber trotzdem nicht wegging. Dann lief er langsam mit einer aggressiven Haltung zu mir (Kopf leicht gesenkt und starrte nich an) Daraufhin sagte ich laut, dass sie den Hund festhalten soll, weil er gleich mich angreifen wird. Dann kam sie ganz langsam und hat den bisschen weggezogen. Ich war dann sehr sauer, weil ihr Verhalten nicht in Ordnung war. Sie hat sich nicht entschuldigt und obwohl ich schon panisch wurde, schien es ihr egal zu sein. Als ich gesagt hatte, dass ich die Polizei rufen kann, hat sie gesagt ich soll das beweisen. Wir sind dann weitergelaufen und als wir und auch sie mit dem Hund im Park war, hat sie die Leine abgemacht! Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn man die Leine abmacht aber es hängt sehr stark von den Besitzern ab. Manche reagieren super und wissen immer wie der Hund reagieren wird. Aber sie, obwohl ich schon 10 mal laut gesagt habe, dass sie den Hund festhalten soll, hatte sich kaum bewegt. Sowas kann immer mal passieren aber wenn die Besitzer richtig reagieren und sich kurz entschuldigen, ist es okay. Ich würde normalerweise einfach weiterlaufen. Aber es war ihr einfach egal, was der Hund tut und ob Menschen Angst haben. Nun ist meine Frage das: Wenn ich sie das nächste Mal sehe und der Hund wieder meinen angreift, darf ich sie aufnehmen? Ist das erlaubt? Und kann ich dann die Polizei anrufen oder ist es zu viel?
 
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Barbara
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Barbara
 
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Dogorama-Mitglied
15. Juli 12:20
Hi, du darfst und solltest dann die Polizei anrufen..du und dein Hund wurden ja bedroht! Vor allem wenn du als Mensch das Gefühl hast, dass der fremde Hund dich angreifen würde..anders ist diesen Hundehaltern nicht bei zu kommen..hatten ja auch diese Erfahrung gemacht..LG
 
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Sonja
15. Juli 12:28
Polizei rufen kannst schon aber bringen wird es nichts solange kein "ernsthafter schaden" entsteht. Also du oder dein Hund ernsthaft verletzt wird, wird die Anzeige aufgenommen (manchmal von der Polizei wohl auch gar nicht weitergeleitet/weiterverfolgt) und/aber zu 99,99999% fallengelassen werden. Spreche da aus Erfahrung. Am besten solchen Leuten aus dem Weg gehen, spart Ärger und Gefahr.
 
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Iris
15. Juli 12:38
Ich hätte auch die Polizei gerufen und mit deinem ab zum Tierarzt. Dann hättest du ihre Daten, auch wegen Tierarztkosten die die dann übernehmen muss. Wenn sich dieses häuft, muss sie sich nachweisen, das sie den Hund halten kann. Filmen darfst du sie dann dennoch nicht, Recht am eigenen Bild usw
 
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Jörg
15. Juli 12:39
Kommt vielleicht auf den Polizisten an. Mir sind hier schon zweimal unschöne Dinge passiert . Beide Male Polizei kontaktiert. Aber ich sagte, daß ich auf Anzeige keinen Wert lege, wenn ich sicher sein kann, daß sich das nicht wiederholt. Beide Male haben sich die „Gegner“ schriftlich entschuldigt. Der Eine war sogar plötzlich freundlich und hat sich nett unterhalten, beim nächsten Treffen. Der Polizist hat wohl die richtigen Worte gefunden. Beweise hatte ich auch keine. Aber wer wird schon gerne vorgeladen. Man ist ja oft nicht der Einzige Betroffene.
 
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R
15. Juli 12:46
Nun ja... Für sowas ist der Leinenzwang gar nicht so falsch gesetzt worden. Das wäre dann Verstoß gegen die Hundeverordnung und glaube, das Ordnungsamt ist in solchen Fällen ansprechbar... Wenn sie ihren Hund wie beschrieben, vor dir lässt, gegen deine Bemerkung ist das bereits eine Nötigung, allerdings wird das in kleinerem Rahmen ohne absichtliche Wiederholung jetzt keinen Wert bei einer Anzeige finden. Wichtig sind zeugen! Wenn dein Hund in den Rücken gebissen wurde, wäre ganz zum Tierarzt und Versicherungsdaten zwecks kostenübernahme möglich - Fakt ist, die Versicherung ist vorgeschrieben und muss vorhanden sein, auch das wäre polizeilich anforderbar, wenn sie sich weigert. Also umständliche Regelungen gibt es, aber ich würde es eher vermeiden, auf ein Gespräch und Einsicht hoffen und versuchen es nicht zu provozieren ( extra Video anfertigen). Für Hunde ist das ja auch immer mit Stress verbunden und der soll ja möglichst reduziert werden. Manchmal braucht es zwei Tage und ist dann auch nicht mehr so schlimm, im Gegensatz zu dem rechtlichen Rattenschwanz der Nachverfolgung.
 
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Iris
15. Juli 13:10
Vielleicht wäre das Ordnungsamt in deiner Gemeinde dein Ansprechpartner, diese können ja je nach Sachlage auch einen Tierarzt wegen Begutachtung hin. zuziehen. Ich habe für dich vollstes Verständnis. 🙋‍♀️🐕
 
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Tica E Yon
16. Juli 13:45
Auf alle Fälle das zuständige Ordnungsamt und den zuständigen kommunalen Veterinär informieren. Und den Hund vom Tierarzt untersuchen lassen, Wirbelsäulenverletzungen sind für Laien nur schwer feststellbar.
 
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J
17. Juli 17:10
Du kannst die Hundebesitzerin beim Ordnungsamt anzeigen.Ich hatte das Problem auch schon mal .LG
 
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chako
19. Juli 00:11
Vielen Dank für die Kommentare! Ich wusste nicht, was ich in dieser Situation machen soll. Dann weiß ich Bescheid und kann nächstes Mal die Lage besser einschätzen und besser reagieren! Lg😊
 
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Nina
19. Juli 05:36
Ich hätte auch die Polizei gerufen und mit deinem ab zum Tierarzt. Dann hättest du ihre Daten, auch wegen Tierarztkosten die die dann übernehmen muss. Wenn sich dieses häuft, muss sie sich nachweisen, das sie den Hund halten kann. Filmen darfst du sie dann dennoch nicht, Recht am eigenen Bild usw
Die Besitzerin darf sie nicht filmen, aber ich denke, den Hund schon. Hunde gelten doch als Sache und haben somit kein Persönlichkeitsrecht, theoretisch machst du ja dann Bilder von der "Sachbeschädigung".