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Ruth
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Anzahl der Antworten 185
zuletzt 25. Aug.

Hund hat gebissen was nun?

Wie gewöhnt ihr euren Hund an den Msulkorb. Mein Hund hat einen Mann gebissen, dieser hielt einen kleinen Hund im Arm den ich nicht gesehen hatte,mein Hund hat nach dem Hund gescjnsppt ,und dabei den Arm des Mannes erwischt.Die Frau hat die Polizei gerufen,und sie hat eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt(Der Mann war nicht schwer verletzt,und die Frau hat auch nicht versucht dem Mann zu helfen). Zu dem kannte die Frau meinen Hund und wusste das mein Hund ihren nicht ab kann,hatte mich aber auch nicht darauf aufmerksam gemacht das die ihren Hund dabei haben und ich doch bitte die Leine meines Hundes fest halten soll.Hätte ich den Hund gesehen hätte ich die Leine meines Freundes fest gehalten,und ihn nicht mit seinem Hundefreund der eben falls da war spielen lassen. Ich rechne jetzt mit dem schlimmsten,Anzeige wegen Körperverletzung wurde ja gestellt,habe noch keine Post bekommen. Wie hoch kann die Strafe werden 70 Euro weil der Hund nicht an geleint war ,werden wohl auch kommen. War zu vor noch nie in so einer Situation,deswegen mach ich mir auch so Gedanken.Nur ohne Leine und Maulkorb,geht meiner nicht mehr raus damit so was nicht noch mal passiert.
 
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Christian
22. Aug. 20:03
nicht ganz.. es gibt auch sowas wie Teilschuld..
Im Strafrecht ja, im Zivilrecht nicht …
 
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Lina
22. Aug. 20:05
Im Strafrecht ja, im Zivilrecht nicht …
Doch. Das nennt sich Mitverschulden...
 
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Christian
22. Aug. 20:12
Doch. Das nennt sich Mitverschulden...
Die Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters ein: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Es handelt sich somit um eine Form der Gefährdungshaftung.[1][2] Nochmal: bei der Gefährdungshaftung bedarf es keiner Schuld, deshalb kann es auch kein mitverschulden geben …
 
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Lina
22. Aug. 20:14
Die Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters ein: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Es handelt sich somit um eine Form der Gefährdungshaftung.[1][2] Nochmal: bei der Gefährdungshaftung bedarf es keiner Schuld, deshalb kann es auch kein mitverschulden geben …
Dann kann es kein Mitverschulden der anderen Partei geben gemäß 254 BGB was diese sich anrechnen lassen muss?
 
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Christian
22. Aug. 20:20
Dann kann es kein Mitverschulden der anderen Partei geben gemäß 254 BGB was diese sich anrechnen lassen muss?
Das sehe ich in diesem Fall nicht. Der Geschädigte nimmt seinen Hund aus der Gefahrensituation auf den Arm und wird dabei gebissen. Ich kann da kein Mitverschulden erkennen.
 
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Lina
22. Aug. 20:25
Das sehe ich in diesem Fall nicht. Der Geschädigte nimmt seinen Hund aus der Gefahrensituation auf den Arm und wird dabei gebissen. Ich kann da kein Mitverschulden erkennen.
In diesem konkreten Fall mag das sein. Aber prinzipiell ist eine Schadensquotelung auch im Zivilrecht und in Fällen von Gefährdungshaftung möglich.
 
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Michi
22. Aug. 20:29
Was sollte das für eine Teilschuld sein? Der Mann hielt seinen Hund auf dem Arm. Es hätte ja auch ein Kind sein können... Ein unangeleinter Hund läuft drauf zu und beisst. Auch wenn in der Rechtssprechung einige Entscheidungen merkwürdig sind, so ist dies doch eindeutig.
 
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Christian
22. Aug. 20:29
In diesem konkreten Fall mag das sein. Aber prinzipiell ist eine Schadensquotelung auch im Zivilrecht und in Fällen von Gefährdungshaftung möglich.
Ja gut, ich wollte hier keine juristischen Feinheiten diskutieren sondern den Grundsatz darstellen: Hund richtet Schaden an, Halter haftet …
 
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Larissa
22. Aug. 20:37
Meine alte Hündin Beki hat auch den Nachbarn an der Wade erwischt, weil die Flexleine nicht arretiert hat. Die Hundestaffel war 1 Woche später bei uns und wollte den „Kampfhund“ begutachten. Die kamen in voller Montur! Dann haben sie den 8kg Pinscher Mix im Korb gesehen, sie kam auf Zuruf freundlich angelaufen, hat sich streicheln lassen und alles war halb so wild. Dann haben wir den Herrschaften erzählt wie es dazu gekommen ist. Alles wurde eingestellt und wir haben bis auf einen „Bösen-Zeigefinger“ nichts erhalten
 
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Gerlinde
22. Aug. 20:47
Es kommt leidervor, meine Empfehlung der Haftpflichtversicherung melden. Das Veterinäramt wird einen Vorstellungtermin vereinbaren und entsprechend entscheiden.