Eine Bekannte hat einen Hund aus Marokko, also Nordafrika, ist aufwendig, aber möglich. Ohne Chip etc. ( S.u.), aber nicht. Für weitere Informationen vielleicht bei der deutschen Botschaft in dem Land oder beim Zoll erkundigen?
Hier die Infos:
Für Tiere aus nicht gelisteten Ländern, beispielsweise Türkei, Marokko, Thailand oder China sind der Aufwand und die benötigte Vorlaufzeit erheblich höher.
Jungtiere müssen mindestens sieben Monate alt sein.
Mikrochip (wie oben).
Nachweis der Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut. Dieser Test muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen. Blut abnehmen dürfen nur autorisierte Tierärzte. Nur von der Europäischen Kommission zugelassene Labore dürfen die Analyse machen. Unter Umständen muss die Blutprobe dazu außer Landes geschickt werden, was weitere Zollformalitäten erfordert. Eine Liste zugelassener Labore in englischer Sprache ist bei der Europäischen Kommission abrufbar.
Tiergesundheitsbescheinigung („Animal Health Certificate“), die von einem amtlich autorisierten Tierarzt ausgestellt ist.
Impfausweise oder Nachweis über das Ergebnis des Tollwut-Bluttests.
Anmeldung beim Zoll.
Schriftliche Erklärung der Begleitperson, dass das Tier nach der Einreise nicht den Besitzer wechseln soll („Model of Declaration“).
Manche Länder verlangen für die Ausfuhr weitere Dokumente – zu erfragen bei den dortigen Zoll- und Veterinärbehörden.
Einreise nur über bestimmte Flug- oder Seehäfen, eine Liste der Einreiseorte für jedes Bundesland gibt es beim zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.