Home / Forum / Versicherungen & Recht / Hund auf offenen Hof rennt über Straße

Verfasser-Bild
Christian
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 16
zuletzt 28. Aug.

Hund auf offenen Hof rennt über Straße

Hallo ihr Lieben! Seit einer Weile macht mich eine Sache fassungslos und ich würde gerne wissen, ob man etwas tun kann. Es gibt einen Weg, den ich gerne mit meinem Hund gehe, der in einem Dorf direkt an der Hauptstraße entlang führt. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein Hof, der keinen Zaun hat. Die Besitzer des Hofes haben einen West Highland Terrier, der sich regelmäßig auf dem Hof befindet. So weit so gut - Läuft man beim Gassi gehen vorbei, rennt der Hund allerdings sofort über die Straße. Mir ist beim ersten Mal schon fast das Herz stehen geblieben, denn Autos rauschen regelmäßig schnell über die Straße und das Szenario ist für den kleinen Hund lebensgefährlich. Ich habe mich beim ersten Mal lautstark bemerkbar gemacht und der Hund wurde geholt. Einmal konnte ich auch noch ein Auge zudrücken. Heute (Monate nach dem ersten Vorfall) war es dann wieder so, dass der Hund über die Straße rannte, mit Autoverkehr und Bremsung! Es ist glücklicherweise nichts passiert, aber ich bin mittlerweile stinksauer, wie man so verantwortungslos sein kann und nichts unternimmt! Entweder man lässt den Hund nicht auf den Hof, oder man kümmert sich um eine Umzäunung. Ich bin ja auch nicht der einzige Gassigänger - es ist eine Hauptstraße und man kann sie auch kaum umgehen. Wie kann einem das Wohl des eigenen Tieres so egal sein? Und ich bin leider auch recht hilflos, denn mit Hund an der Leine kann ich eigentlich nur stehenbleiben und die Leine kurz halten, um zumindest das Leben meines Hundes zu schützen. Meine Frage wäre nun, ob es u.a. vielleicht irgendwelche Gesetzmäßigkeiten gibt, die hier weiterhelfen? Oder kann ich gar nichts machen? Den Hundebesitzern ist die Situation wohlbekannt, aber es scheint keinen Wunsch nach Änderung zu geben. 😔
 
Beitrag-Verfasser
Barbara
Hilfreichste Antwort
Anzeige
Hey zusammen! 🌟
Für mich ist die Dogorama Hunde-Krankenversicherung Premium Plus einfach die BESTE! 🐾💖 Sie übernehmen bis zu 100% der Kosten – ohne Höchstgrenze! 😍 Unbegrenzte Erstattung bei OPs und jedes Jahr eine 100€ Gesundheitspauschale für Impfungen und Entwurmungen. 🐶💉
Aktuell gibt’s auch noch 6 Wochen Dogorama Club kostenlos dazu! Einfach mega! 🎉✨

Liebe Grüße,
Barbara
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
27. Aug. 18:29
"Das eigene Grundstück ist Privatgelände – hier kann der Hund sich frei bewegen. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Fürsorgepflicht des Halters besteht, denn im Falle eines durch den Hund verursachten Schadens haftet dieser. Das trifft selbst dann zu, wenn ein anderer Hund oder Mensch auf dem eigenen Grundstück zu Schaden kommt. Begründet wird dies mit der sogenannten Gefährdungshaftung, juristische Grundlage ist § 833 BGB." Original Link mit deutlich mehr Informationen: https://www.hunde.de/magazin/der-hund-auf-dem-eigenen-grundstueck-welche-fallstricke-gilt-es-zu-beachten/
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sandra
27. Aug. 18:39
Sowas macht mich auch immer sauer. Mein Mann (Polizeibeamter) hatte so ein Erlebnis allerdings saß er im Auto und musste ne Notbremsung hinlegen. Das war ne Millimeter Sache. Da kannste gesetzlich tatsächlich was machen. Allerdings nicht über das Tierschutzgesetz. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Fahrlässig. Ist eine Straftat. § 315 b (Absatz 4) Strafgesetzbuch. Der Halter hat den Hund so zu sichern, dass er nicht in den Straßenverkehr eingreifen kann. Du müsstest eine Anzeige bei der Polizei stellen mit Angabe der oben genannten Gesetzesgrundlage. Ort, Datum, Uhrzeit muss mit dabei sein. Man könnte den Halter natürlich mal darauf ansprechen, ihm das Gesetz auch nahelegen und ihm sagen, dass Du eine Anzeige machst, wenn das nochmal vorkommt. Oft hilft die Androhung schon mal darüber nach zudenken ob das alles so ok ist was man macht. Wenn man den Halter sogar schon darauf angesprochen hat, er weiß was sein Hund macht, dann ist es nicht mehr nur fahrlässig sondern grob fahrlässig und hat Einfluß auf die Höhe der Strafe.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Nadine
27. Aug. 18:40
Ich fürchte das ist so ein Fall, wo du über die Behörden nichts erreichst, bevor was passiert. Versuchen kannst du es natürlich und dich beim Ordnungsamt erkundigen, was möglich ist. Dafür wäre es vermutlich hilfreich, die Vorfälle zu dokumentieren (mit Datum und Uhrzeit) und bei den nächsten Malen auch ein Video zu machen. Ich würde eher nochmal mit den Besitzern reden und es über die Geld-Schiene versuchen, wenn ihnen das Leben ihres Hundes so wenig bedeutet. Wenn ihr Hund einen Autounfall verursacht, im schlimmsten Fall mit Verletzten, kann sie das sehr teuer zu stehen kommen. Und ich bezweifle stark, dass eine Versicherung das zahlen würde, da hier sehr klar fahrlässig gehandelt wird.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sandra
27. Aug. 18:47
"Das eigene Grundstück ist Privatgelände – hier kann der Hund sich frei bewegen. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Fürsorgepflicht des Halters besteht, denn im Falle eines durch den Hund verursachten Schadens haftet dieser. Das trifft selbst dann zu, wenn ein anderer Hund oder Mensch auf dem eigenen Grundstück zu Schaden kommt. Begründet wird dies mit der sogenannten Gefährdungshaftung, juristische Grundlage ist § 833 BGB." Original Link mit deutlich mehr Informationen: https://www.hunde.de/magazin/der-hund-auf-dem-eigenen-grundstueck-welche-fallstricke-gilt-es-zu-beachten/
Ist grob richtig, aber in diesem Fall noch nicht anwendbar. Bei § 833 BGB geht es um einen schon entstandenen Schaden. Das ist hier noch nicht der Fall. § 315 STGB greift schon wenn lediglich eine Gefährdung entstanden ist. Muss kein Schaden vorhanden sein. Es geht hierbei drum Schaden zu vermeiden.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Christian
27. Aug. 18:47
Sowas macht mich auch immer sauer. Mein Mann (Polizeibeamter) hatte so ein Erlebnis allerdings saß er im Auto und musste ne Notbremsung hinlegen. Das war ne Millimeter Sache. Da kannste gesetzlich tatsächlich was machen. Allerdings nicht über das Tierschutzgesetz. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Fahrlässig. Ist eine Straftat. § 315 b (Absatz 4) Strafgesetzbuch. Der Halter hat den Hund so zu sichern, dass er nicht in den Straßenverkehr eingreifen kann. Du müsstest eine Anzeige bei der Polizei stellen mit Angabe der oben genannten Gesetzesgrundlage. Ort, Datum, Uhrzeit muss mit dabei sein. Man könnte den Halter natürlich mal darauf ansprechen, ihm das Gesetz auch nahelegen und ihm sagen, dass Du eine Anzeige machst, wenn das nochmal vorkommt. Oft hilft die Androhung schon mal darüber nach zudenken ob das alles so ok ist was man macht. Wenn man den Halter sogar schon darauf angesprochen hat, er weiß was sein Hund macht, dann ist es nicht mehr nur fahrlässig sondern grob fahrlässig und hat Einfluß auf die Höhe der Strafe.
Das mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ist ein super Hinweis, dafür schon mal vielen Dank. 👍 Ich werde dem Halter das mal offenlegen. Je nach dem wäre dann eine Anzeige, wenn es wieder vorkommt, wohl der nächste logische Schritt.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sandra
27. Aug. 18:49
Das mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ist ein super Hinweis, dafür schon mal vielen Dank. 👍 Ich werde dem Halter das mal offenlegen. Je nach dem wäre dann eine Anzeige, wenn es wieder vorkommt, wohl der nächste logische Schritt.
So würde ich es auch machen. 👍🏻 Vorwarnen, wenn nichts passiert muss er die gesetzlichen Konsequenz halt tragen. Hoffen wir mal, dass dem Hund bis dahin nix passiert.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Karin
27. Aug. 19:45
Hast du denn mit dem Hundehalter mal gesprochen? Vielleicht 🤔 erkennt er die Gefahr nicht so wirklich? Würde ich definitif zuerst probieren bevor ich einen amtlichen Weg einschlagen würde. LG
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Joe
27. Aug. 20:11
Hast du denn mit dem Hundehalter mal gesprochen? Vielleicht 🤔 erkennt er die Gefahr nicht so wirklich? Würde ich definitif zuerst probieren bevor ich einen amtlichen Weg einschlagen würde. LG
Da muss man aber schon hirnamputiert sein, wenn man die Gefahr eines auf die Hauptstraße laufenden Hundes nicht erkennt 🤦🤦🤦
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Heike
27. Aug. 20:23
Es ist ja nicht nur die Gefahr für den Hund. Wenn ein Auto wegen einer Notbremsung im Graben landet und die Insassen vielleicht schwer verletzt werden, dann ist Holland in Not. Bei uns in der Nähe war immer ein Bordercollie, der aus lauter Langeweile weil nichts mit ihm gemacht wurde sich in den Straßengraben gelegt hat, gewartet bis das nächste Auto kommt und dann versucht hat in die Reifen zu beißen. Man bekam immer so einen Schrecken, weil man ihn erst in dem Moment wo er losrannte sehen konnte😳 Wie oft ich da bei den Leuten geklingelt habe und ihnen gesagt habe, wie verantwortungslos sie sind, gegenüber dem Hund und den Autofahrern! Es hat sie nicht interessiert. Es ist nie was wirklich schlimmes passiert, der Hund wurde älter und verstarb irgendwann. Was machten sie? Einige Wochen später holten sie sich einen Border-Collie Welpen mit dem sie nie etwas machen und das ganze Spiel geht nun von vorne los 😖😖😖
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Ulrike
27. Aug. 20:26
Eine Meldung beim zuständigen Ordnungsamt dürfte schon vorteilhaft sein