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Tanja
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Anzahl der Antworten 9
zuletzt 2. Juli

Herzfehler beim Welpen - Kaufpreiserstattung

Hallo Zusammen, ich habe noch mal eine Frage. Von einem Welpenwurf mit 4 Welpen ist bei einem Welpen nach ca 12 Wochen ein Herzfehler festgestellt worden. Bei der ersten Impfung/Untersuchung ist durch den Tierarzt nichts dergleichen festgestellt worden. Da der Welpe nun operiert werden muss, möchten die Besitzer den Kaufpreis des Welpen zurück erstattet haben. Da es um einen Verkauf innerhalb von Bekannten handelte, wurde kein Vertrag geschlossen. Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrungswerte?
 
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Barbara
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Dogorama-Mitglied
26. Juni 12:56
Hallo Tanja, ich habe offiziell VDH gezüchtet. Für mich war es selbstverständlich, dass z.b. bei zuchtausschließenden Fehler (Zähne, Hoden, Epilepsie) einen Teil des Kaufpreises zurück gezahlt wurde. Der ganze Preis deshalb nicht, da ich ja neben Decktaxe, Futter und Impfung auch Ausgaben hatte. Bei einem so schwerwiegenden Fehler würde ich persönlich 75% zurückzahlen. Ohne Vertrag .. keine Rechte und Pflichten ... Da kann ich wieder sagen, selbst schuld 🤷
 
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Lina
26. Juni 13:06
Ein Kaufvertrag bedarf keiner Schriftform um wirksam zu sein. Es stehen daher die Gewährleistungsrechte gemäß 433 ff BGB zu.
 
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Sabine
26. Juni 13:10
Wie Lina schon sagt, ist ein schriftlicher Kaufvertrag nicht zwingend notwendig. Eine Quittung über die Zahlung von Summe X für Welpen y aber hilfreich. Ob und wie viel man hier mindern kann oder ob nur Wandlung möglich ist, kann euch sicher wahrscheinlich nur ein Anwalt sagen. Würde eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer denn schon versucht?
 
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Dogorama-Mitglied
26. Juni 13:15
Der Welpenbesitzer muss beweisen wo der Hund her kommt. Oft genug werden in die Impfpässe die Züchteradresse nicht eingetragen, der Chip läuft auf den Welpenkäufer. Damit ist jeder "Vermehrer" erfolgreich aus jeglichen rechtlichen Ansprüchen raus .
 
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Michelli
2. Juli 07:58
Hallo Tanja, ich habe offiziell VDH gezüchtet. Für mich war es selbstverständlich, dass z.b. bei zuchtausschließenden Fehler (Zähne, Hoden, Epilepsie) einen Teil des Kaufpreises zurück gezahlt wurde. Der ganze Preis deshalb nicht, da ich ja neben Decktaxe, Futter und Impfung auch Ausgaben hatte. Bei einem so schwerwiegenden Fehler würde ich persönlich 75% zurückzahlen. Ohne Vertrag .. keine Rechte und Pflichten ... Da kann ich wieder sagen, selbst schuld 🤷
Hallo, mal eine Frage wenn ich darf . Wie sieht es bei einem innen liegenden Hoden aus ? Liebe Grüße Michelle
 
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Sabine
2. Juli 08:10
Der Welpenbesitzer muss beweisen wo der Hund her kommt. Oft genug werden in die Impfpässe die Züchteradresse nicht eingetragen, der Chip läuft auf den Welpenkäufer. Damit ist jeder "Vermehrer" erfolgreich aus jeglichen rechtlichen Ansprüchen raus .
Beweise bei mündlichen Verträgen können auch durch Zeugen erbracht werden. Da es sich hier um näher Bekannte Vertragspartner handelt, gibt es sicher auch gemeinsame Bekannte, die bezeugen können, von wem der Welpe abgegeben wurde. Beim Preis ist es ohne Quittung und unmittelbare Zeugen schon schwieriger. Was sagt denn der Verkäufer?
 
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Dogorama-Mitglied
2. Juli 08:40
Hallo, mal eine Frage wenn ich darf . Wie sieht es bei einem innen liegenden Hoden aus ? Liebe Grüße Michelle
Genauso. Sofern du einen Hund mit Vertrag gekauft hast. Mit Papiere und Vertrag darf jeder Welpe eine Minderung einfordern Teilrückerstattung des Kaufpreises. Reinrassige über einen Verband gezogene Würfe werden von einem Zuchtwart abgenommen. Hodenfehler sind bereits mit 8 Wochen fühlbar. Bedeutet der Zuchtwart vermerkt 1/1 Hoden oder 0/1 oder 0/0 Dementsprechend behält der Züchter evtl den Rüden bis zur 12. Woche Was bis da nicht runter ist, sollte nicht zum vollen Preis verkauft werden.
 
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Dogorama-Mitglied
2. Juli 08:44
Beweise bei mündlichen Verträgen können auch durch Zeugen erbracht werden. Da es sich hier um näher Bekannte Vertragspartner handelt, gibt es sicher auch gemeinsame Bekannte, die bezeugen können, von wem der Welpe abgegeben wurde. Beim Preis ist es ohne Quittung und unmittelbare Zeugen schon schwieriger. Was sagt denn der Verkäufer?
Da ist so schwierig bei Gericht durch zu setzen. Kostet den Käufer zunächst mal viel Geld. Ob das dann letztendlich Sinn macht. Ganz ehrlich ... Selbst schuld, ohne Papiere, ohne Vertrag ... Bedeutet im "Tierhandel" gekauft wie gesehen, spätere Regressansprüche nicht möglich.
 
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Sabine
2. Juli 09:28
Da ist so schwierig bei Gericht durch zu setzen. Kostet den Käufer zunächst mal viel Geld. Ob das dann letztendlich Sinn macht. Ganz ehrlich ... Selbst schuld, ohne Papiere, ohne Vertrag ... Bedeutet im "Tierhandel" gekauft wie gesehen, spätere Regressansprüche nicht möglich.
Gekauft wie gesehen bezieht sich lediglich auf den Verzicht der Nachbesserung von offensichtlichen Mängeln. Mängel, die ein Laie ohne einen Sachverständigen erkennen kann. Das wäre z.B. ein fehlendes Bein. Ich persönlich gehe hier nicht davon aus, das ein Gerichtsverfahren angestrebt wird. Dann hätte der Verkäufer auch das Recht, den Hund gegen Erstattung des vollständigen Kaufpreises zurück zu nehmen. Wir sprechen hier aber von einem Lebewesen und keinem Handy 😉 Ich habe auch schon einen "defekten" Welpen gekauft. Der Verkäufer hat vorgeschlagen, den Welpen zurück zu nehmen. Damit wäre er seiner Gewährleistungspflicht nachgekommen. Wollte ich aber nicht.