Da ist so schwierig bei Gericht durch zu setzen. Kostet den Käufer zunächst mal viel Geld. Ob das dann letztendlich Sinn macht.
Ganz ehrlich ... Selbst schuld, ohne Papiere, ohne Vertrag ... Bedeutet im "Tierhandel"
gekauft wie gesehen, spätere Regressansprüche nicht möglich.
Gekauft wie gesehen bezieht sich lediglich auf den Verzicht der Nachbesserung von offensichtlichen Mängeln. Mängel, die ein Laie ohne einen Sachverständigen erkennen kann. Das wäre z.B. ein fehlendes Bein.
Ich persönlich gehe hier nicht davon aus, das ein Gerichtsverfahren angestrebt wird. Dann hätte der Verkäufer auch das Recht, den Hund gegen Erstattung des vollständigen Kaufpreises zurück zu nehmen. Wir sprechen hier aber von einem Lebewesen und keinem Handy 😉
Ich habe auch schon einen "defekten" Welpen gekauft. Der Verkäufer hat vorgeschlagen, den Welpen zurück zu nehmen. Damit wäre er seiner Gewährleistungspflicht nachgekommen. Wollte ich aber nicht.