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Claudia
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 48
zuletzt 15. Apr.

Halterhaftung - Verletzung durch fremden Hund

Hallo in die Runde, Ich würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilt. Mich hat auf der Hundewiese im Freilauf ein 9-monatiger 40kg-Rottweiler-„Welpe im Spiel“ (Zitat Besitzer) frontal im vollen Tempo gerammt. „Das macht er häufiger, dass er andere einfach umrennt. Bisher ist aber nichts passiert“ wurde mit von den gar nicht erstaunten Besitzern mitgeteilt. Die hatten auch sonst den Hund null unter Kontrolle, reagierte auf kein Kommando (darüber amüsierten die sich noch) und war nicht leinenführig („Zieh doch nicht so, du kugelst mir gleich den Arm aus!“) Mein Knie ist gebrochen, inwiefern auch Bänder gerissen sind, wird in den nächsten Tagen im MRT abgeklärt. OP ist unumgänglich, bin mindestens die nächsten 6 Wochen krankgeschrieben. Die Schmerzen sind z.T. fast nicht auszuhalten. Brauche nach der OP eine Haushaltshilfe, weil ich nicht auftreten darf, aber 3 kleine Kinder und Hund zu versorgen habe. Meine Rechte kenne ich. Könnte Anzeige erstatten, dem Ordnungsamt melden, die Haftpflichtversicherung des Besitzers bemühen. ABER: Was bringt das tatsächlich? Lohnt sich der Stress, oder wird das im Sande verlaufen, wenn Aussage gegen Aussage steht? Der Halter wird wahrscheinlich nichts zugeben, ist polizeibekannt und im Internet werden seine Falschaussagen vor Gericht diskutiert. Er war mit Kumpels zu viert unterwegs, ich alleine mit meinem Hund. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Was könnt ihr mir raten?
 
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Franziska
27. Dez. 15:54
Tatsächlich war es eine ausgewiesene, eingezäunte hundefreilaufwiese.
Auch dort muss ein Hund immer unter Kontrolle sein.
 
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Dogorama-Mitglied
27. Dez. 15:58
Auch dort muss ein Hund immer unter Kontrolle sein.
Dann hast du doch bestimmt ein Aktenzeichen des gerichtsurteils für deine Darstellung.
 
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Jana
27. Dez. 16:09
Dann hast du doch bestimmt ein Aktenzeichen des gerichtsurteils für deine Darstellung.
Ein Urteil wird nicht benötigt, der Gesetzestext reicht, um sich darauf zu berufen. Ich habe etwas weiter unter aus dem (den Fall der TE'in betreffenden) Berliner Hundegesetz zitiert... -> HundeG Berlin -> https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php Paragraf 28 (Leinenpflicht) (3) "Die Leinenpflicht gilt nicht [...] kenntlich gemachten Hundeauslaufgebieten [...], soweit [...] 2. der Hund jederzeit zurückgerufen werden kann und 3. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder keine erhebliche Belästigung von dem Hund ausgeht."
 
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Manuela
27. Dez. 16:40
Auf jeden Fall solltest Du Anzeige erstatten!! Sollten später bleibende Schäden festgestellt werden, ist da nichts mehr zu machen. Für die Krankenkasse wirst Du einen Unfallbericht ausfüllen müssen, die wollen wissen ob eine andere Person beteiligt war und/oder zum Unfall geführt hat. Die Krankenkasse ist dann auch bei einer Haushaltshilfe etc. behilflich. Auch wenn der Name zur Zeit nicht bekannt ist - Anzeige gegen unbekannt - kann man das recherchieren und nachreichen. Ich wünsche von ❤ gute Besserung.
 
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M
27. Dez. 18:43
Wegen Körperverletzung wird strafrechtlich ermittelt…
Stimmt, meinte auch die Schadensersatzansprüche..
 
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M
27. Dez. 18:46
Das ist unwahrscheinlich (allerletzte Instanz), aber der Halter wird Auflagen bekommen. -> HundeG Berlin Paragraf 28 (Leinenpflicht) (3) "Die Leinempflicht gilt nicht [...] kenntlich gemachten Hundeauslaufgebieten [...], soweit [...] 2. der Hund jederzeit zurückgerufen werden kann und 3. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder keine erhebliche Belästigung von dem Hund ausgeht." Abschnitt 4 (2): "[...] die Gewähr dafür bieten, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch den Hund nicht gefährdet werden."
Hängt vom zuständigen Veterinäramt ab. In der Regel wird der Halter dazu verpflichtet, den Hund vor Ort vorzuführen...und dann hängt es auch noch vom amtlichen Tierarzt ab, ob der Auflagen erteilt oder nicht...
 
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Annett
29. Dez. 18:18
Naja, wenn dein, bei dir & an der Leine befindliche, Hund knurrt und du deutlich gesagt hast das du nicht möchtest das Kontakt mit deinem Hund aufgenommen wird, kann ich nicht einfach die Hand ins Maul stecken und du trotzdem automatisch bist schuld… Die Diskussion kommt hier leider auch öfter auf… Außerdem, wenn es stimmt was Gregor geschrieben hat, hat Leinenpflicht bestanden/ (2) TE schrieb das der Hund nicht gehört hat und der Halter dies bewusst war (3) TE schrieb das der Hund öfter lebt andere drüber rannt Damit sind schon zwei Fälle gegeben, weswegen trotz Auslaufgebiet wohl Leinenpflicht bestand… Da wir aber wohl keine Rechtsanwälte in Berlin sind, fachkundig klären lassen und nicht das Netz hören… 😛
Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht wirklich, was du mir damit sagen willst. Der Rottweiler hat Claudia umgerannt und daher kommen ihre Verletzungen. Außerdem war er nicht an der Leine, wobei auf einer ausgewiesenen Hundewiese eher keine Leinenpflicht besteht. Das ist in dem Fall aber völlig egal. Gäbe es die Leinenpflicht, wäre das Verschulden des Rottweilerhalters erst recht klar. Was das in dem Fall jetzt mit Hand ins Maul stecken zu tun hat, erschließt sich mir nicht, außer man sucht jetzt akribisch nach Situativen, wo der Halter vielleicht doch im Einzelfall mal nicht Schuld hat. Wer steckt schon einem bereits warnenden fremden Hund seine Hand noch ins Maul. 🙈🙈🙈Ist schon an den Haaren herbeigezogen… Im Normalfall bist du dafür verantwortlich, was dein Hund anrichtet. Einzelfälle gibt es natürlich bestimmt auch, sind aber nicht die Regel. 🙈
 
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Annett
29. Dez. 18:26
Auch dort muss ein Hund immer unter Kontrolle sein.
Dieser Hund war ja offenbar schon öfter auffällig, aber nicht aggressiv. Dann ist es natürlich schon fahrlässig vom Halter, ihn trotzdem weiterhin dort ohne Leine toben zu lassen, wenn andere anwesend sind, keine Frage. Wenn man aber auf einer Hundewiese ist, wo Hunde Freilauf haben dürfen und miteinander toben, kann sowas jederzeit mal passieren. Das hat doch nichts mit der Kontrolle über den Hund zu tun. Will man das ausschließen, darf man nicht auf solche Wiesen gehen. Trotzdem ist natürlich der Halter verantwortlich und muss den Schaden zahlen. Dazu hat man eine Haftpflichtversicherung, wenn doch mal sowas passiert. Sich dann mit blöden Bemerkungen aus der Verantwortung zu ziehen, geht gar nicht.
 
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B
29. Dez. 19:14
Dieser Hund war ja offenbar schon öfter auffällig, aber nicht aggressiv. Dann ist es natürlich schon fahrlässig vom Halter, ihn trotzdem weiterhin dort ohne Leine toben zu lassen, wenn andere anwesend sind, keine Frage. Wenn man aber auf einer Hundewiese ist, wo Hunde Freilauf haben dürfen und miteinander toben, kann sowas jederzeit mal passieren. Das hat doch nichts mit der Kontrolle über den Hund zu tun. Will man das ausschließen, darf man nicht auf solche Wiesen gehen. Trotzdem ist natürlich der Halter verantwortlich und muss den Schaden zahlen. Dazu hat man eine Haftpflichtversicherung, wenn doch mal sowas passiert. Sich dann mit blöden Bemerkungen aus der Verantwortung zu ziehen, geht gar nicht.
-Dazu hat man eine Haftpflichtversicherung,wenn doch mal was passiert- Ich bin überzeugt viele Haustierhalter sind sich überhaupt nicht im Klaren wie oft und elegant sich Versicherungen aus der Leistungspflicht rausziehen. Diese Diskussion hilft hier allerdings nicht und ich möchte sie auch nicht lostreten. Aus schwarz mal weiß zu machen wird im Jurastudium vermittelt.
 
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Ulla
30. Dez. 19:06
Ich würde so etwas heute definitiv anzeigen. Hatte einen nicht so schweren Zusammenstoß mit einem dominanten Hund. Noch heute habe ich Schmerzen im Fuß.