Hat sie offiziell eingewilligt das ein Hund einzieht? Wenn es ihr Vorgarten ist, kann sie leider tun was sie möchte. Solange es ihr Grundstück ist.
Was meinst du mit andere auf dem Bürgersteig verletzen? Auf dem Bürgersteig kann jeder vorbei, klar. Aber auch der Vorgarten ist privatgrund und kann oder sollte nicht von jedem benutzt werden
Sie hat es erlaubt das der kleine Hund mit einziehen darf.
Und ich meinte das so, wenn ein Kind auf dem Bürgersteig spielt, hinfällt und sich verletzt? Wie gesagt, die Scherben sind frei zugänglich.