Also wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, ja es ist srafbar, wenn das Tier getötet wird. Und genau hier greift die Petition: auch der versuch der Tötung soll bestraft werden. Also der Moment wo noch niemand zu schaden kam und man „nur“ die giftköder gefunden hat.
Aktuell beschreibt auch die anwaltsseite, dass ein Hund zu Schaden kommen muss und eine Anzeige aufgegeben werde, bevor Paragraph 17 greift.
Korrigiert mich gerne wenn ich die beiden links falsch verstanden habe.
Hallo zusammen. Tiere sind rechtlich eine Sache. Sachen kann man nicht töten sondern nur "beschädigen" 😰. Strafbar ist nur die Tat, wenn sie vorsätzlich begangen wurde. Wenn jemand zB Körnergranulat auslegt um eine Ameisenplage zu beseitigen und dadurch fahrlässig ein Hund stirbt ist das keine Straftat, da es nicht das gerichtete Ziel der Person war, einen Hund zu töten. Hier fehlt einfach der Vorsatz für diese Tat. In diesem Fall wäre das eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz und kann mit bis zu 25t Euro geahndet werden. Grüße 🐕🦺🦮