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Lucy
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zuletzt 3. Feb.

Giftköder auslegen ist nicht strafbar. Das MUSS sich ändern

Hallo Zusammen, leider ist nach aktuellem Stand das Auslegen von Giftködern nicht strafbar. Die versuchte Tötung wird in unserem Tierschutzgesetz nicht aufgeführt. Erst wenn ein Tier wirklich zu Schaden kommt, kann der Verursacher dazu belangt werden. Es gibt eine Petition, die diese Änderung in unserem Gesetz fordert. In der Schweiz und Österreich ist das schon lange geschehen. Bitte unterstützt die Petition und unterschreibt, damit auch nur der Versuch einer Tötung endlich härtere Konsequenzen mit sich zieht. Für mehr Infos, den Text der Petition lesen. Hier ist alles erklärt https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_11/_09/Petition_117845.nc.html
 
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christin
12. Dez. 21:06
Bei mir ist sie gestiegen
komisch bei mir ist sie permanent gleich. Aber die Seite ist von Aufbau echt schrecklich.
 
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Lucy
12. Dez. 21:07
Lösch mal deine cookies oder mach den Tab zu und öffne neu
 
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Dogorama-Mitglied
12. Dez. 21:09
komisch bei mir ist sie permanent gleich. Aber die Seite ist von Aufbau echt schrecklich.
Bei mir ändert sie sich nur wenn ich die Seite aktualisiere
 
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Dogorama-Mitglied
12. Dez. 21:36
Würden wir von Menschen reden ja. Bei Hunden reden wir leider von Sachen. Und nur weil man seinen „Müll“ irgendwo liegen lässt, zählt das noch nicht als Sachbeschädigung. Wenn du das Messer zum aufschlitzen von reifen neben den Reifen legst, ist das auch noch keine Sachbeschädigung. Erst wenn das Messer den Reifen berührt kann man versuchen es als Sachbeschädigung zu anden.
Das ist Schlicht falsch. Das Tier ( der Hund in diesem Falle) wird als Wirbeltier behandelt in der dt. Gesetzgebung. Lediglich bei Eigentumsfragen wird ein Tier als Sache "behandelt "
 
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Dogorama-Mitglied
12. Dez. 21:39
das Problem ist halt was bringt ne Anzeige? Nichts. Damit was passiert musst du selber rechtliche Schritte eingehen und im Schnitt kostet ein schreiben vom Anwalt 200 euro. Dann müsstest du vor Gericht usw. Gegen Menschen gerichtet wäre dann, wenn es z.B gezielt auf einem Spielplatz ausgelegt wird (klettergerüsten). Trotzdem ist muss man dies jemanden erstmal nachweisen. Ich finde rsttengift usw. sollte generell verboten werden. Dann muss man sich halt einen kammerjäger holen, aber als leien mit Gift zu arbeiten geht nie gut aus.
Falsch. Eine Anzeige sorgt dafür dass es Aktenkundig wird. Das bewirkt bei einer Häufung der Fälle, dann pol. Ermittlungen.
 
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Dogorama-Mitglied
12. Dez. 21:42
Läuft leider nur noch 11 Tage. Ich hab auch schon große Influencer mit Tieren angeschrieben aber es teilt leider niemand
Das Problem an Petitionen ist doch das, dass es nichts bringt. Nenne mir bitte ein weitreichendes politisches Beispiel wo in Deutschland eine Petition eine Gesetzesänderung gebracht hat? Ich war jahrelang Listenhundhalter. Ich habe gefühlte 1000Petitionen und Unterschriftenaktionen unterstützt. Und nie haben sie etwas bewirkt.
 
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christin
12. Dez. 21:53
Das Problem an Petitionen ist doch das, dass es nichts bringt. Nenne mir bitte ein weitreichendes politisches Beispiel wo in Deutschland eine Petition eine Gesetzesänderung gebracht hat? Ich war jahrelang Listenhundhalter. Ich habe gefühlte 1000Petitionen und Unterschriftenaktionen unterstützt. Und nie haben sie etwas bewirkt.
Falsch. Bewirken oft ne Menge in vielen Bereichen. Wenn man mit der Einstellung rangeht, dann kann man es ja direkt sein lassen. Es ist wichtig das bei sowas alle an einem Strang ziehen.
 
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christin
12. Dez. 21:54
Falsch. Eine Anzeige sorgt dafür dass es Aktenkundig wird. Das bewirkt bei einer Häufung der Fälle, dann pol. Ermittlungen.
Ja toll aber den meisten interessiert das wenig. Es sollte trotzdem eine richtige Bestrafung geben. Ne Anzeige kann man schon bei einer Beleidigung bekommen. Aber wenn man mit giftköderauslegen das Leben von Mensch (kinder meistens) und Tieren gefährdet sollte es mehr geben als ne Anzeige. Ach ich habe nie gemerkt das die Polizei bei sowas "ermittelt" hat.
 
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Dogorama-Mitglied
13. Dez. 00:18
Wo steht denn wie viele es sein müssen?
 
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christin
13. Dez. 00:30
Wo steht denn wie viele es sein müssen?
Quorum Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört (vgl. 8.4.4 Steht dort erklärt